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Registrierungsstellen für das Beraterregister: Aufgaben und Ablauf

Veröffentlicht: 5. November 2026 Lesezeit: 4 Min.

Das Beraterregister wird von Registrierungsstellen geführt, die eine Zulassung der FINMA benötigen (Art. 31 FIDLEG). Am 5. November 2026 sind drei Stellen zugelassen: ARIF in Genf, BX Swiss AG (regservices.ch) in Zürich und PolyReg mit RegFix (reg-fix.ch) in Zürich. Die Registrierungsstelle entscheidet über Eintragungen und Löschungen; die Gebühr für die erstmalige Eintragung liegt nach Verordnung zwischen CHF 500 und CHF 2'500.

Registrierungsstellen für das Beraterregister: Aufgaben und Ablauf – Symbolbild (KI)
Reto Picenoni, Verwaltungsrat, Mitgründer bei Peak Compliance
Autor
Verwaltungsrat, Mitgründer · LinkedIn-Profil

Worum es geht

Wer sich ins Beraterregister eintragen muss, wendet sich an eine Registrierungsstelle. Sie führt das Register und benötigt dafür eine Zulassung der FINMA (Art. 31 FIDLEG). Das Gesetz erlaubt mehrere Registrierungsstellen nebeneinander, die jeweils ein Beraterregister führen. Die erste Stelle hat die FINMA per 20. Juli 2020 zugelassen. Dieser Beitrag zeigt, welche Stellen es gibt, was sie tun und wie die Eintragung abläuft. Ob Sie überhaupt registrierungspflichtig sind, klärt der Beitrag Beraterregister nach FIDLEG: Wer muss sich eintragen?.

Welche Registrierungsstellen gibt es?

Die FINMA veröffentlicht die Liste der zugelassenen Registrierungsstellen. Am 5. November 2026 umfasst sie drei Stellen:

RegistrierungsstelleOrtWebsite
Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF)Genfarif.ch
BX Swiss AGZürichregservices.ch
PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein (RegFix)Zürichreg-fix.ch

Alle drei führen ein Beraterregister nach denselben gesetzlichen Vorgaben. Lässt die FINMA mehrere Stellen zu, sorgt sie für eine angemessene Koordination ihrer Praxis (Art. 35 Abs. 4 FIDLEV).

Welche Aufgaben hat eine Registrierungsstelle?

  • Entscheid über Eintragung und Löschung: Die Registrierungsstelle entscheidet über Eintragungen und Löschungen und erlässt die nötigen Verfügungen (Art. 32 FIDLEG).
  • Prüfung der Voraussetzungen: Sie prüft die Nachweise zu Kenntnissen der Verhaltensregeln, Berufshaftpflichtversicherung und Ombudsstelle sowie die Ausschlussgründe nach Art. 29 FIDLEG.
  • Pflege des Registers: Erfüllt eine Person eine Voraussetzung nicht mehr, wird sie gelöscht. Die Registerdaten sind öffentlich und im Abrufverfahren zugänglich.
  • Aufbewahrung: Die Unterlagen der Registrierung werden während zehn Jahren aufbewahrt (Art. 40 FIDLEV).
  • Unabhängigkeit und Gewähr: Die Stelle ist so organisiert, dass sie ihre Aufgaben unabhängig erfüllt; sie und ihre Geschäftsführung bieten Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit (Art. 31 Abs. 3 und 4 FIDLEG).
  • Bericht an die FINMA: Jährlicher Tätigkeitsbericht, auch zur Koordination mit anderen Registrierungsstellen (Art. 35 FIDLEV).

Wie arbeiten Registrierungsstelle und Finanzdienstleister zusammen?

Die Eintragung betrifft die einzelne Person, die Pflichten verteilen sich aber auf mehrere Schultern. Für Kundenberater, die für einen Finanzdienstleister tätig und einzutragen sind, schliesst der Finanzdienstleister die Berufshaftpflichtversicherung ab (Art. 32 FIDLEV). Registrierte Kundenberater und der Finanzdienstleister, für den sie tätig sind, melden der Registrierungsstelle alle Änderungen der Tatsachen, die der Registrierung zugrunde liegen (Art. 32 Abs. 2 FIDLEG). Die Aufsichtsbehörden wiederum informieren die Registrierungsstelle über Tätigkeits- und Berufsverbote sowie über relevante strafrechtliche Verurteilungen. In der Praxis bewährt sich deshalb eine zentrale Liste aller eingetragenen Beraterinnen und Berater mit Fristen, Zertifikaten und Versicherungsnachweisen.

Was kostet die Eintragung?

Die Registrierungsstellen erheben kostendeckende Gebühren (Art. 33 FIDLEG). Den Rahmen legt die Verordnung fest (Art. 42 FIDLEV):

  • erstmalige Eintragung: CHF 500 bis 2'500
  • Erneuerung der Eintragung: CHF 200 bis 1'000
  • jährliche, kostendeckende Gebühr für wiederkehrenden Aufwand möglich
  • übrige Verfügungen und Dienstleistungen nach Zeitaufwand, mit Stundenansätzen von CHF 100 bis 500

Innerhalb dieses Rahmens richtet sich die Gebühr nach dem durchschnittlichen Zeitaufwand. Die geltenden Tarife finden Sie auf den Websites der Registrierungsstellen.

Schritt für Schritt zur Eintragung

  1. 1
    Registrierungsstelle wählen
    Sprache, Online-Prozess, Tarife und die Liste der anerkannten Schulungen vergleichen.
  2. 2
    Nachweise zusammenstellen
    Schulungszertifikat zu den FIDLEG-Verhaltensregeln, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Sicherheit, Angaben zur Ombudsstelle und zum Finanzdienstleister.
  3. 3
    Antrag einreichen
    Angaben nach Art. 30 FIDLEG erfassen, darunter Funktion, Tätigkeitsfelder und absolvierte Aus- und Weiterbildung.
  4. 4
    Prüfung und Entscheid
    Die Registrierungsstelle prüft die Unterlagen und verfügt die Eintragung.
  5. ✓
    Eintragung pflegen
    Änderungen innert 14 Tagen melden und die Registrierung spätestens nach 24 Monaten erneuern (Art. 41 FIDLEV).

Worauf achten Sie bei der Wahl?

  • Anerkannte Schulungen: Registrierungsstellen wie die BX Swiss AG und RegFix veröffentlichen Listen der Schulungen, die sie als Nachweis der Kenntnisse akzeptieren. Prüfen Sie vor der Buchung, ob Ihre Schulung darauf steht.
  • Sprache und Abläufe: Korrespondenz, Formulare und Online-Portal sollten zu Ihrem Team passen.
  • Mehrere Kundenberater: Für Finanzdienstleister mit mehreren Beratern lohnt sich ein einheitlicher Prozess bei einer Stelle, mit zentraler Fristenkontrolle.

Wählen Sie die Grundschulung für den ersten Eintrag oder den Refresher für die Erneuerung – Start sofort nach der Bestellung, im eigenen Tempo.

Grundschulung (DE)

Erstmaliger Eintrag ins Beraterregister

CHF 295inkl. MWST
Jetzt buchen

Refresher (DE)

Erneuerung der Eintragung für registrierte Kundenberater

CHF 195inkl. MWST
Jetzt buchen

Checkliste

  • Registrierungspflicht geklärt und dokumentiert
  • Registrierungsstelle gewählt, Tarife und Schulungsliste geprüft
  • Schulungszertifikat, Versicherungsnachweis und Ombudsstelle bereit
  • Antrag vollständig eingereicht, Verfügung abgelegt
  • Meldefrist von 14 Tagen und Erneuerung nach 24 Monaten im Kalender

So unterstützt Peak Compliance

Die Online-Schulungen von Peak Compliance für das Beraterregister – Grundschulung und Refresher – stehen auf der Liste der Schulungsanbieter der BX Swiss AG und auf der Liste von RegFix. Sie starten jederzeit auf Deutsch oder Englisch: Beraterregister-Schulung online. Die Verhaltensregeln im Überblick finden Sie im Wissensbereich FIDLEG; Fragen beantworten wir gerne über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Welche Registrierungsstellen für das Beraterregister hat die FINMA zugelassen?

Die Liste der FINMA umfasst am 5. November 2026 drei Registrierungsstellen für das Beraterregister: die Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF) in Genf, die BX Swiss AG in Zürich (regservices.ch) und den PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein in Zürich, der die Registrierungsstelle RegFix (reg-fix.ch) betreibt. Alle drei führen ein Beraterregister nach denselben gesetzlichen Vorgaben und benötigen eine Zulassung der FINMA (Art. 31 FIDLEG).

Wie läuft die Eintragung bei einer Registrierungsstelle ab?

Die Eintragung im Beraterregister läuft in fünf Schritten: Registrierungsstelle wählen, Nachweise zusammenstellen (Schulungszertifikat zu den FIDLEG-Verhaltensregeln, Berufshaftpflichtversicherung, Ombudsstelle), Antrag mit den Angaben nach Art. 30 FIDLEG einreichen, Prüfung und Verfügung durch die Registrierungsstelle abwarten und die Eintragung pflegen. Änderungen werden innert 14 Tagen gemeldet, die Registrierung spätestens nach 24 Monaten erneuert (Art. 41 FIDLEV).

Wie hoch sind die Gebühren für die Eintragung im Beraterregister?

Die Registrierungsstellen erheben kostendeckende Gebühren (Art. 33 FIDLEG) im Rahmen von Art. 42 FIDLEV: CHF 500 bis 2'500 für die erstmalige Eintragung und CHF 200 bis 1'000 für die Erneuerung. Für wiederkehrenden Aufwand ist eine jährliche, kostendeckende Gebühr möglich, übrige Verfügungen werden nach Zeitaufwand verrechnet. Die geltenden Tarife veröffentlichen die Registrierungsstellen auf ihren Websites.

Quellen

Grundschulung (DE)

Erstmaliger Eintrag ins Beraterregister

CHF 295inkl. MWST
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Refresher (DE)

Erneuerung der Eintragung für registrierte Kundenberater

CHF 195inkl. MWST
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