Was umfasst das Risk Management Outsourcing?
Das Risikomanagement ist die zweite Hälfte der Second Line of Defense. Peak Compliance übernimmt es so, dass Risiken früh erkannt und wirksam gesteuert werden:
- Risikoanalyse: umfassende Bewertung der Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und operationellen Risiken sowie der Rechts- und Reputationsrisiken
- Risikomanagementstrategie: Grundzüge des Risikomanagements und Risikotoleranz, abgestimmt auf Geschäftsmodell und Grösse
- Risiko- und Kontrollmatrix: Erstellung und Pflege; Zuordnung jeder Kontrolle zu einem Risiko und einer verantwortlichen Person
- Second-Line-Kontrollen: Durchführung nach dem IKS-Kontrollplan und Nachverfolgung der Massnahmen
- Digitales IKS und Pendenzenmanagement: Prozesse und Kontrollen in einem vollständig digitalen internen Kontrollsystem
- Wirksamkeitsbeurteilung: laufende Analyse des Zusammenspiels von Risiken, Kontrollen, Weisungen und Reporting, um das Kontrollsystem gezielt weiterzuentwickeln
- Berichterstattung: periodische Risikoberichte an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat, inklusive jährlicher Risikoevaluation
- Stellvertretung: Weiterführung aller Risikomanagement-Prozesse während Abwesenheiten
Für Verwalter von Kollektivvermögen berücksichtigt Peak Compliance zusätzlich die Anforderungen an die funktionale und hierarchische Trennung von Risikomanagement und Portfoliomanagement sowie an das Organ für Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle.
Der Ansatz folgt dem Modell der «Three Lines of Defence»: Das operative Geschäft bildet die erste Linie, Risikomanagement und Compliance die zweite, die unabhängige Prüfung die dritte.
Wie läuft das Outsourcing ab?
- 1Analyse der KontrollumgebungPeak Compliance bewertet mit Ihnen das bestehende Risiko- und Kontroll-Framework und definiert die Ziele.
- 2Strategie und ZielePeak Compliance entwickelt eine Risikomanagementstrategie, die zu Ihren Anforderungen passt.
- 3Offerte und VertragSie erhalten eine Offerte mit Umfang und monatlichem Festpreis; den Vertrag können Sie online akzeptieren.
- 4ImplementierungPeak Compliance richtet Prozesse, Kontrollen und das digitale IKS ein, vor Ort oder remote.
- 5Überwachung und Berichtswesenlaufende Überwachung der Risiken und regelmässige Berichterstattung für Transparenz und Steuerung.
- ✓WeiterentwicklungProzesse werden an Marktbedingungen und neue gesetzliche Anforderungen angepasst.
Online-IKS: digital, nachvollziehbar, FINIG-tauglich
Ein wirksames internes Kontrollsystem ist für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen Bewilligungsvoraussetzung und laufende Pflicht (Art. 9 FINIG; Art. 26 und 41 FINIV). Für grössere Unternehmen verlangt zudem Art. 728a OR, dass die Revisionsstelle die Existenz des IKS prüft. Peak Compliance führt das IKS seiner Mandanten im Online-IKS, einer webbasierten Lösung eines Schweizer Anbieters. Alles liegt an einem Ort – geordnet, datiert und jederzeit prüfbereit.
Was das Online-IKS umfasst
- Risikoinventar und Risikobeurteilung: rechtliche, operationelle, Geldwäscherei-, IT- und Auslagerungsrisiken mit Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung und Risikotoleranz
- Kontrollplan: jede Schlüsselkontrolle mit Ziel, Frequenz, Verantwortlichen und erwartetem Nachweis, abgeleitet aus den Risiken
- Kontrollen mit Nachweisen: Ergebnisse und Belege werden direkt bei der Kontrolle dokumentiert und abgelegt
- Massnahmen und Pendenzen: Feststellungen aus Kontrollen, Prüfungen und Vorfällen mit Verantwortlichen und Fristen bis zur Erledigung
- Prüfpunkte: Feststellungen der Prüfgesellschaft werden erfasst und bis zum Abschluss verfolgt
- Vorfälle und Notfallplanung: operationelle Vorfälle erfassen und auswerten, Business Continuity Management aktuell halten
- Informationssicherheit: Inventar der IT-Werte, Bedrohungen und Schwachstellen als Grundlage für die Cyber-Risiken
- Berichterstattung: periodischer Bericht an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat mit Stand der Kontrollen, offenen Massnahmen und Risikolage
Ihr Nutzen
- Verwaltungsrat und Geschäftsleitung haben jederzeit den Überblick über Risiken, Kontrollen und offene Punkte – die Grundlage für die Oberleitung.
- Prüfgesellschaft und Aufsichtsorganisation finden vollständige, datierte Nachweise an einem Ort; die Prüfung wird schneller und planbarer.
- Der Alltag läuft mit klaren Zuständigkeiten und Fristen.
- Volle Entlastung für Sie: Peak Compliance richtet das Online-IKS ein, pflegt es, führt die Second-Line-Kontrollen durch und hält die Dokumentation prüfbereit.
Rechtsgrundlagen
- Art. 9 FINIG: Das Finanzinstitut erkennt, misst, steuert und überwacht seine Risiken, einschliesslich Rechts- und Reputationsrisiken, und sorgt für wirksame interne Kontrollen.
- Art. 21 FINIG: Vermögensverwalter verfügen über ein angemessen ausgestattetes Risikomanagement und eine wirksame interne Kontrolle; diese Aufgaben können einer qualifizierten externen Stelle übertragen werden (Abs. 2); wer sie wahrnimmt, ist an den überwachten Tätigkeiten nicht beteiligt (Abs. 3).
- Art. 14 FINIG: Übertragung von Aufgaben an qualifizierte Dritte mit sorgfältiger Auswahl, Instruktion und Überwachung.
- Art. 26 FINIV: Grundzüge des Risikomanagements und Risikotoleranz; Abs. 2 regelt, wann kleinere Vermögensverwalter ohne funktionale Trennung von den ertragsorientierten Tätigkeiten organisiert sein können.
- Art. 41 FINIV: Verwalter von Kollektivvermögen verfügen über ein wirksames internes Kontrollsystem; Risikomanagement und Compliance sind funktional und hierarchisch von den operativen Einheiten getrennt.
Rollen und Abgrenzung
- Peak Compliance: übernimmt Risikomanagement und interne Kontrolle als gesamte zweite Linie – mit Analyse, Kontrollen und Berichten.
- Institut: Verwaltungsrat und Geschäftsleitung legen die Risikotoleranz fest und steuern das Unternehmen auf Basis klarer Berichte; sie konzentrieren sich auf Anlageentscheide und Kundschaft.
- Interne Revision und Prüfgesellschaft: bilden die dritte Linie. Peak Compliance bereitet die Unterlagen vor und begleitet die Schlussbesprechung mit der Prüfgesellschaft.
- Aufsicht: Vermögensverwalter beaufsichtigt laufend eine Aufsichtsorganisation (AO), Verwalter von Kollektivvermögen die FINMA direkt.
Das Risikomanagement ergänzt sich mit dem Compliance Outsourcing. Wer eine Bewilligung beantragt, findet die Begleitung unter Bewilligungen FINMA und FMA; für Liechtenstein gibt es das Compliance Outsourcing Liechtenstein.
Warum Peak Compliance
- Spezialisierung auf Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen und Family Offices in der Schweiz und in Liechtenstein
- Erfahrung mit der Aufsicht: Mandate bei von der FINMA und der FMA beaufsichtigten Vermögensverwaltern, Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganisationen AOOS und OSFINcontrol, Erfahrung mit Bewilligungsverfahren bei FINMA und FMA
- Digitales IKS als fester Bestandteil der Leistung
- Team: Peak Compliance AG wurde 2024 in Zürich gegründet; Mitgründer sind Isabelle Ledergerber und Reto Picenoni (Über uns)
- Fachbeiträge zum Operational Risk Management, zu IT-Risiken bei Verwaltern von Kollektivvermögen, zum Modellrisiko von KI im Portfolio Management und zur Digitalisierung von Risk- und Compliance-Prozessen
Besprechen Sie Ihr Risikomanagement mit Peak Compliance: Buchen Sie eine kostenlose Erstberatung über die Kontaktseite.
Auf einen Blick
| Für wen | Vermögensverwalter (Art. 17 FINIG), Verwalter von Kollektivvermögen (Art. 24 FINIG) und Family Offices in der Schweiz |
| Was | Übernahme von Risikomanagement und interner Kontrolle; Aufbau und Betrieb eines digitalen IKS |
| Wie | Als Second Line of Defense; vor Ort und remote; periodische Berichterstattung |
| Ab wann | Nach Analyse der Kontrollumgebung, Offerte und Vertragsabschluss |
| Preis-Logik | Monatlicher Festpreis (all-in) nach Bedarfsanalyse; Vertrag jederzeit kündbar |
Häufige Fragen
Wie betreibt Peak Compliance das IKS?
Peak Compliance betreibt das interne Kontrollsystem seiner Mandanten im Online-IKS, einer webbasierten Lösung eines Schweizer Anbieters. Kontrollplan, Risikoinventar, Nachweise und Pendenzen liegen damit an einem Ort und sind für Prüfgesellschaft und Aufsichtsorganisation nachvollziehbar.
Was verlangt das Gesetz vom Risikomanagement eines Vermögensverwalters?
Ein Finanzinstitut erkennt, misst, steuert und überwacht seine Risiken und sorgt für wirksame interne Kontrollen (Art. 9 FINIG). Vermögensverwalter verfügen über ein angemessen ausgestattetes Risikomanagement und eine wirksame interne Kontrolle (Art. 21 FINIG). Die Verordnung verlangt zudem, die Grundzüge des Risikomanagements festzulegen und die Risikotoleranz zu bestimmen (Art. 26 FINIV).
Darf das Risikomanagement ausgelagert werden?
Ja. Art. 21 Abs. 2 FINIG erlaubt, Risikomanagement und interne Kontrolle einer qualifizierten externen Stelle zu übertragen. Peak Compliance übernimmt diese Aufgaben auf Grundlage eines schriftlichen Outsourcing-Vertrags mit klaren Berichts- und Kontrollrechten.
Was bedeutet ein digitales IKS in der Praxis?
Risiken, Kontrollen, Weisungen und Pendenzen sind in einem digitalen System erfasst und miteinander verknüpft. Jede Kontrolle ist mit Verantwortlichkeit, Termin und Ergebnis dokumentiert. Geschäftsleitung, Verwaltungsrat und Prüfgesellschaft sehen so jederzeit den aktuellen Stand.
Welche Risiken deckt das Risk Management Outsourcing ab?
Peak Compliance bewertet insbesondere Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und operationelle Risiken sowie Rechts- und Reputationsrisiken. Auf dieser Grundlage entsteht eine Risikomanagementstrategie, die zu Geschäftsmodell und Grösse des Instituts passt.
Lassen sich Compliance und Risikomanagement gemeinsam auslagern?
Ja. Viele Institute übertragen Peak Compliance beide Teile der Second Line of Defense. Compliance und Risikomanagement greifen dann auf dasselbe IKS und dieselbe Berichterstattung zurück.
Was kostet das Risk Management Outsourcing?
Peak Compliance arbeitet nicht im Stundenlohn, sondern zum monatlichen Festpreis. Er wird nach der Bedarfsanalyse in der Offerte festgelegt und beträgt für das Compliance- und Risk-Management-Outsourcing all-in ab CHF 1'875 pro Monat.
Quellen
- Finanzinstitutsgesetz (FINIG), Art. 9 – Organisation
- Finanzinstitutsgesetz (FINIG), Art. 21 – Risikomanagement und interne Kontrolle
- Finanzinstitutsgesetz (FINIG), Art. 14 – Übertragung von Aufgaben
- Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Art. 26 – Risikomanagement und interne Kontrolle
- Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Art. 41 – Risikomanagement und interne Kontrolle (Verwalter von Kollektivvermögen)
