Die zentralen Erlasse
| Erlass | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Vermögensverwaltungsgesetz (VVG) | Bewilligung, Organisation und Aufsicht der Vermögensverwaltungsgesellschaften | gesetze.li, LR 950.4 |
| Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) | berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung | gesetze.li, LR 952.1 |
| Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) | Organisation und Aufgaben der FMA | gesetze.li, LR 952.3 |
Bewilligungswege, Register und laufende Aufsicht erläutert die FMA auf ihren Seiten zu den Vermögensverwaltungsgesellschaften.
Was das für Vermögensverwalter in Liechtenstein bedeutet
- 1Bewilligung einholenDie Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft liegt vor Aufnahme der Tätigkeit vor.
- 2Organisation aufbauenGeschäftsleitung, Compliance und Risikomanagement nach VVG und EWR-Vorgaben einrichten.
- 3Sorgfaltspflichten umsetzenIdentifizierung, wirtschaftlich berechtigte Personen, risikobasierte Überwachung und Dokumentation nach SPG; Zuständigkeiten klar festlegen.
- 4Internes Kontrollsystem pflegenEWR-Vorgaben wie DORA zur digitalen operationalen Resilienz einbinden.
- ✓Mit der FMA planbar zusammenarbeitenBerichte, Meldungen und Prüfungen frühzeitig vorbereiten.
So unterstützt Peak Compliance
- Compliance und Risk Management: Peak Compliance übernimmt die Funktion – Compliance Outsourcing Liechtenstein.
- Bewilligung: Begleitung des Verfahrens bei der FMA zum Festpreis nach Bedarfsanalyse – Bewilligung Vermögensverwaltungsgesellschaft Liechtenstein.
- Erfahrung: Mandate bei von der FMA beaufsichtigten Vermögensverwaltern; Erfahrung mit Bewilligungsverfahren bei FINMA und FMA.
- Grenzüberschreitend: Für Gruppen mit Gesellschaften in der Schweiz und in Liechtenstein organisiert Peak Compliance Compliance und Risk Management nach beiden Rechtsordnungen aus einer Hand, mit klaren Zuständigkeiten und einheitlicher Berichterstattung.
- Praxis: etwa zu DORA und dem internen Kontrollsystem in Liechtenstein oder zum neuen Geldwäschereipaket Liechtensteins. Die Schweizer Sorgfaltspflichten behandelt der Wissensbereich GwG.
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Sie sind in Liechtenstein tätig und möchten Compliance und Bewilligung aus einer Hand organisieren? Sprechen Sie mit uns.
Auf einen Blick
- Aufsicht: Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), gestützt auf das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG).
- Für wen: Vermögensverwaltungsgesellschaften und weitere Sorgfaltspflichtige in Liechtenstein.
- Kern: Bewilligung und Organisation nach dem VVG, Sorgfaltspflichten nach dem SPG, EWR-Finanzmarktrecht.
- Ziel: eine Organisation, die den Anforderungen der FMA von Beginn an klar und planbar entspricht.
Häufige Fragen
Wer beaufsichtigt Vermögensverwalter in Liechtenstein?
Zuständig ist die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) gestützt auf das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG). Sie erteilt die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft und führt die laufende Aufsicht direkt; eine Aufsichtsorganisation wie in der Schweiz gibt es dafür nicht. Peak Compliance begleitet Vermögensverwalter in beiden Phasen.
Was regelt das Vermögensverwaltungsgesetz (VVG)?
Das VVG regelt die Bewilligung, die Organisation und die Aufsicht von Vermögensverwaltungsgesellschaften in Liechtenstein. Als EWR-Mitglied setzt Liechtenstein dabei auch europäisches Finanzmarktrecht um, etwa MiFID II. Peak Compliance unterstützt die Bewilligung zum Festpreis nach Bedarfsanalyse.
Welche Pflichten folgen aus dem Sorgfaltspflichtgesetz (SPG)?
Das SPG verpflichtet Sorgfaltspflichtige zu den beruflichen Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, etwa Identifizierung, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, risikobasierte Überwachung und Dokumentation. Peak Compliance setzt diese Pflichten im Rahmen des Compliance Outsourcing Liechtenstein um.
Ist Peak Compliance in Vaduz ansässig?
Die Peak Compliance AG hat ihren Sitz in Zürich und betreut Mandate in der Schweiz und in Liechtenstein. In Vaduz unterhält Peak Compliance eine Postadresse. Ansprechpersonen und Kontaktwege finden Sie auf der Kontaktseite.
