Liechtenstein: FMA-Aufsicht, Vermögensverwaltungsgesetz und Sorgfaltspflichtgesetz

In Liechtenstein beaufsichtigt die Finanzmarktaufsicht (FMA) die Vermögensverwaltungsgesellschaften; massgebend sind insbesondere das Vermögensverwaltungsgesetz (VVG) und für die Geldwäschereiprävention das Sorgfaltspflichtgesetz (SPG), ergänzt durch das EWR-Recht. Peak Compliance übernimmt für Vermögensverwalter in Liechtenstein die Compliance- und Risk-Management-Funktion, begleitet Bewilligungsverfahren bei der FMA und bündelt hier Normen und Fachbeiträge.

Verantwortlich: Isabelle Ledergerber Stand: 5. November 2026

Die zentralen Erlasse

ErlassInhaltFundstelle
Vermögensverwaltungsgesetz (VVG)Bewilligung, Organisation und Aufsicht der Vermögensverwaltungsgesellschaftengesetze.li, LR 950.4
Sorgfaltspflichtgesetz (SPG)berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierunggesetze.li, LR 952.1
Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG)Organisation und Aufgaben der FMAgesetze.li, LR 952.3

Bewilligungswege, Register und laufende Aufsicht erläutert die FMA auf ihren Seiten zu den Vermögensverwaltungsgesellschaften.

Was das für Vermögensverwalter in Liechtenstein bedeutet

  1. 1
    Bewilligung einholen
    Die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft liegt vor Aufnahme der Tätigkeit vor.
  2. 2
    Organisation aufbauen
    Geschäftsleitung, Compliance und Risikomanagement nach VVG und EWR-Vorgaben einrichten.
  3. 3
    Sorgfaltspflichten umsetzen
    Identifizierung, wirtschaftlich berechtigte Personen, risikobasierte Überwachung und Dokumentation nach SPG; Zuständigkeiten klar festlegen.
  4. 4
    Internes Kontrollsystem pflegen
    EWR-Vorgaben wie DORA zur digitalen operationalen Resilienz einbinden.
  5. ✓
    Mit der FMA planbar zusammenarbeiten
    Berichte, Meldungen und Prüfungen frühzeitig vorbereiten.

So unterstützt Peak Compliance

Fachbeiträge zu Liechtenstein

Sie sind in Liechtenstein tätig und möchten Compliance und Bewilligung aus einer Hand organisieren? Sprechen Sie mit uns.

Auf einen Blick

  • Aufsicht: Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), gestützt auf das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG).
  • Für wen: Vermögensverwaltungsgesellschaften und weitere Sorgfaltspflichtige in Liechtenstein.
  • Kern: Bewilligung und Organisation nach dem VVG, Sorgfaltspflichten nach dem SPG, EWR-Finanzmarktrecht.
  • Ziel: eine Organisation, die den Anforderungen der FMA von Beginn an klar und planbar entspricht.

Häufige Fragen

Wer beaufsichtigt Vermögensverwalter in Liechtenstein?

Zuständig ist die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) gestützt auf das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG). Sie erteilt die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft und führt die laufende Aufsicht direkt; eine Aufsichtsorganisation wie in der Schweiz gibt es dafür nicht. Peak Compliance begleitet Vermögensverwalter in beiden Phasen.

Was regelt das Vermögensverwaltungsgesetz (VVG)?

Das VVG regelt die Bewilligung, die Organisation und die Aufsicht von Vermögensverwaltungsgesellschaften in Liechtenstein. Als EWR-Mitglied setzt Liechtenstein dabei auch europäisches Finanzmarktrecht um, etwa MiFID II. Peak Compliance unterstützt die Bewilligung zum Festpreis nach Bedarfsanalyse.

Welche Pflichten folgen aus dem Sorgfaltspflichtgesetz (SPG)?

Das SPG verpflichtet Sorgfaltspflichtige zu den beruflichen Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, etwa Identifizierung, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, risikobasierte Überwachung und Dokumentation. Peak Compliance setzt diese Pflichten im Rahmen des Compliance Outsourcing Liechtenstein um.

Ist Peak Compliance in Vaduz ansässig?

Die Peak Compliance AG hat ihren Sitz in Zürich und betreut Mandate in der Schweiz und in Liechtenstein. In Vaduz unterhält Peak Compliance eine Postadresse. Ansprechpersonen und Kontaktwege finden Sie auf der Kontaktseite.

Quellen

Isabelle Ledergerber, Managing Partner, Mitgründerin bei Peak Compliance
Verantwortlich
Managing Partner, Mitgründerin · LinkedIn-Profil

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