Compliance Outsourcing für Vermögensverwalter in der Schweiz

Peak Compliance übernimmt für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen die gesamte Compliance-Funktion als Second Line of Defense. Das Finanzinstitutsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass diese Aufgaben einer qualifizierten externen Stelle übertragen werden können (Art. 21 Abs. 2 FINIG).

Verantwortlich: Isabelle Ledergerber Stand: 5. November 2026

Was umfasst das Compliance Outsourcing?

Illustration: ausgelagerte Compliance-Funktion schützt einen Vermögensverwalter mit Checkliste und Kontrollen

Peak Compliance übernimmt die Aufgaben, die das Gesetz der Compliance-Funktion zuweist, und führt sie unabhängig vom operativen Geschäft aus. Sie wählen eine von drei Varianten:

  • Vollständiges Outsourcing: Peak Compliance stellt den externen Compliance Officer und deckt die gesamte Second Line of Defense im Bereich Compliance ab.
  • Teil-Outsourcing: Peak Compliance übernimmt einzelne Aufgaben, etwa die Geldwäschereifachstelle, das Regulatory Monitoring oder die periodischen Kontrollen. Ihr internes Team konzentriert sich auf das Tagesgeschäft.
  • Stellvertretung: Peak Compliance sichert die Compliance-Funktion während Ferien, Abwesenheiten oder bis zur Neubesetzung einer Stelle.

Zu den Aufgaben gehören typischerweise:

  • Rolle des Compliance Officers und Beratung von Geschäftsleitung und Mitarbeitenden
  • Geldwäschereifachstelle: Prüfung neuer Geschäftsbeziehungen (KYC), laufende Überwachung, jährliche Risikoanalyse und Vorbereitung von Meldungen
  • Überwachung und Screening von Sanktionen
  • Weisungen und Dokumentvorlagen: Erarbeitung, Pflege und Dokumentation
  • Regulatory Monitoring: frühzeitige Information über neue Anforderungen – von FIDLEG über GwG bis zu Themen wie Krypto-Assets – und Begleitung der Umsetzung
  • Periodische Berichterstattung an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat
  • Vorbereitung von Prüfungen und Teilnahme an der Schlussbesprechung mit der Prüfgesellschaft
  • Schulung der Mitarbeitenden, vor Ort oder per E-Learning (GwG- und Compliance-Schulungen)

Die Compliance-Funktion arbeitet eng mit dem Risikomanagement und dem internen Kontrollsystem zusammen. Beides deckt Peak Compliance mit dem Risk-Management-Outsourcing ab.

Wie läuft das Compliance Outsourcing ab?

  1. 1
    Analyse
    Peak Compliance bewertet gemeinsam mit Ihnen das bestehende Compliance- und Risiko-Framework und definiert die Ziele.
  2. 2
    Erwartungen erfassen
    Auf Grundlage Ihrer Angaben schlägt Peak Compliance passende Lösungen vor, damit Sie die rechtlichen Anforderungen jederzeit erfüllen.
  3. 3
    Offerte
    Sie erhalten eine Offerte mit Umfang, Leistungen und monatlichem Festpreis.
  4. 4
    Vertrag
    Den Outsourcing-Vertrag können Sie online akzeptieren. Er regelt Aufgaben, Berichterstattung und Kontrollrechte.
  5. 5
    Onboarding
    Peak Compliance implementiert die Prozesse vor Ort oder remote und abgestimmt auf Ihre Organisation.
  6. ✓
    Laufender Betrieb
    Peak Compliance erfüllt die vereinbarten Aufgaben; Sie konzentrieren sich auf Kundinnen und Kunden und auf die Vermögensverwaltung.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 21 FINIG: Vermögensverwalter verfügen über ein angemessen ausgestattetes Risikomanagement und eine wirksame interne Kontrolle, welche insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen und internen Vorschriften gewährleistet (Compliance). Diese Aufgaben können einer qualifizierten externen Stelle übertragen werden (Abs. 2). Wer sie wahrnimmt, ist an den überwachten Tätigkeiten nicht beteiligt (Abs. 3).
  • Art. 14 FINIG: Aufgaben dürfen an Dritte übertragen werden, die über die nötigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen; das Institut instruiert und überwacht sie sorgfältig.
  • Art. 26 FINIV: Grundzüge des Risikomanagements und Risikotoleranz für Vermögensverwalter.
  • Art. 41 FINIV: Für Verwalter von Kollektivvermögen sind Risikomanagement und Compliance funktional und hierarchisch von den operativen Einheiten getrennt.
  • Art. 8 GwG: Finanzintermediäre treffen organisatorische Massnahmen, insbesondere für eine ausreichende Ausbildung des Personals und für Kontrollen.

Rollen und Abgrenzung

  • Peak Compliance: übernimmt die gesamte Second Line of Defense – Compliance-Funktion, Geldwäschereifachstelle, Kontrollen und Berichterstattung.
  • Institut: Verwaltungsrat und Geschäftsleitung konzentrieren sich auf Kundschaft und Anlageentscheide (First Line) und erhalten von Peak Compliance regelmässig klare Berichte.
  • Aufsicht: Bei Vermögensverwaltern nach Art. 17 FINIG übt eine Aufsichtsorganisation (AO) die laufende Aufsicht aus; Verwalter von Kollektivvermögen beaufsichtigt die FINMA direkt.
  • Prüfgesellschaft: führt die aufsichtsrechtliche Prüfung durch. Peak Compliance bereitet die Unterlagen vor und begleitet die Schlussbesprechung.
  • Positionierung: Peak Compliance übernimmt eine Funktion mit klar definiertem Umfang – nicht im Stundenlohn, sondern zum monatlichen Festpreis.

Für Bewilligungsverfahren besteht ein eigenes Angebot: Bewilligungen FINMA und FMA, insbesondere für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen. Für Institute in Liechtenstein gibt es das Compliance Outsourcing Liechtenstein.

Warum Peak Compliance

  • Spezialisierung: Peak Compliance arbeitet für unabhängige Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen und Family Offices in der Schweiz und in Liechtenstein.
  • Erfahrung mit der Aufsicht: Mandate bei von der FINMA und der FMA beaufsichtigten Vermögensverwaltern, Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganisationen AOOS und OSFINcontrol sowie Erfahrung mit Bewilligungsverfahren bei FINMA und FMA.
  • Team: Peak Compliance AG wurde 2024 in Zürich gegründet. Mitgründer sind Isabelle Ledergerber (Managing Partner) und Reto Picenoni (Verwaltungsrat); mehr dazu unter Über uns.
  • Digitale Werkzeuge: Kontrollen und Pendenzen werden in einem vollständig digitalen internen Kontrollsystem geführt.
  • Fachbeiträge: Peak Compliance veröffentlicht laufend Beiträge, zum Beispiel zur Rolle des Compliance Officers, zur Compliance-Software und zu Sanktionen und Embargos.

Wenn Sie Anbieter vergleichen möchten, hilft der Ratgeber zur Wahl eines Compliance-Outsourcing-Anbieters mit einer sachlichen Kriterienliste.

Besprechen Sie Ihr Compliance Outsourcing mit Peak Compliance: Buchen Sie eine kostenlose Erstberatung oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite.

Auf einen Blick

Für wenUnabhängige Vermögensverwalter (Art. 17 FINIG), Verwalter von Kollektivvermögen (Art. 24 FINIG) und Family Offices in der Schweiz
WasÜbernahme der gesamten Compliance-Funktion als Second Line of Defense
WieVor Ort und remote; feste Ansprechperson; periodische Berichterstattung an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat
Ab wannNach Analyse, Offerte und Vertragsabschluss; auch ab dem ersten Tag nach der Bewilligung
Preis-LogikMonatlicher Festpreis (all-in) nach Bedarfsanalyse; Vertrag jederzeit kündbar

Häufige Fragen

Darf ein Vermögensverwalter seine Compliance-Funktion auslagern?

Ja. Nach Art. 21 Abs. 2 FINIG können Risikomanagement und interne Kontrolle, zu der die Compliance gehört, einer qualifizierten externen Stelle übertragen werden. Das Institut wählt den Dienstleister sorgfältig aus, instruiert und überwacht ihn (Art. 14 FINIG). Peak Compliance regelt diese Punkte im Outsourcing-Vertrag.

Welche Varianten des Compliance Outsourcings bietet Peak Compliance an?

Peak Compliance übernimmt die gesamte Compliance-Funktion, einzelne Aufgaben wie die Geldwäschereifachstelle oder eine Stellvertretung während Abwesenheiten. Die Varianten lassen sich kombinieren und später anpassen. Den Umfang legen Sie nach der Analyse gemeinsam mit Peak Compliance fest.

Was übernimmt Peak Compliance beim Compliance Outsourcing?

Peak Compliance übernimmt die gesamte Second Line of Defense – die Compliance-Funktion und auf Wunsch das Risk Management – und führt sie unabhängig vom operativen Geschäft. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung erhalten regelmässige, klare Berichte und haben so jederzeit die Grundlage für ihre Oberleitung. Die Übertragung an eine qualifizierte externe Stelle sieht das Finanzinstitutsgesetz ausdrücklich vor (Art. 14 und 21 FINIG).

Wie schnell kann das Compliance Outsourcing starten?

Nach dem Erstgespräch analysiert Peak Compliance Ihr bestehendes Compliance- und Risiko-Framework und unterbreitet eine Offerte mit Umfang und monatlichem Festpreis. Den Vertrag können Sie online akzeptieren. Das Onboarding erfolgt vor Ort oder remote.

Eignet sich das Outsourcing auch während eines Bewilligungsverfahrens?

Ja. Wer eine Bewilligung nach Art. 17 oder Art. 24 FINIG beantragt, muss die Compliance-Funktion bereits im Gesuch darlegen. Peak Compliance begleitet das Bewilligungsverfahren und übernimmt die Compliance-Funktion ab dem ersten Tag der Geschäftstätigkeit.

Ist der Vertrag langfristig gebunden?

Nein. Die Dienstleistung von Peak Compliance ist flexibel und kann jederzeit gekündigt werden. So passt der Umfang zu Ihrer Geschäftsentwicklung.

Was kostet das Compliance Outsourcing?

Peak Compliance arbeitet nicht im Stundenlohn, sondern zum monatlichen Festpreis. Er wird nach der Bedarfsanalyse in der Offerte festgelegt und beträgt für das Compliance- und Risk-Management-Outsourcing all-in ab CHF 1'875 pro Monat.

Quellen

Isabelle Ledergerber, Managing Partner, Mitgründerin bei Peak Compliance
Verantwortlich
Managing Partner, Mitgründerin · LinkedIn-Profil

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