In 4–6 Monaten zur FMA-Bewilligung
Mit Peak Compliance ist Ihr Verfahren von Anfang an planbar. Der Zeitstrahl zeigt die Phasen von der Bedarfsanalyse bis zur Bewilligung; die Einzelschritte folgen weiter unten im Ablauf in sieben Schritten.
- 1Woche 1–2Bedarfsanalyse und OfferteGeschäftsmodell, Personen, Zeitplan; Offerte.
- 2Woche 2–8Organisation und UnterlagenStatuten, Geschäftsplan, Organisation, Sorgfaltspflichten, Gewähr nach VVG.
- 3Monat 2–3Gesuch bei der FMAEinreichung mit Formular und Beilagen gemäss Wegleitung.
- 4Monat 3–6Prüfung durch die FMARückfragen der FMA, Ergänzungen, Entscheid.
- ✓Nach 4–6 MonatenBewilligung erteilt – Start unter AufsichtHandelsregister, laufende FMA-Aufsicht, Compliance ab Tag 1.
Richtwerte aus abgeschlossenen Verfahren, ab Bedarfsanalyse bis Bewilligung. Den Entscheid und dessen Zeitpunkt bestimmt die Behörde.
Welche Anforderungen gelten?
Die Bewilligungsvoraussetzungen ergeben sich aus Art. 6 des Vermögensverwaltungsgesetzes (Fassung 01.09.2026). Im Überblick:
- Rechtsform und Sitz: Verbandsperson mit Sitz und Hauptverwaltung in Liechtenstein und einer angemessenen inländischen Betriebsstätte.
- Geschäftsleitung: mindestens zwei Personen, die fachlich und persönlich Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten und über mindestens drei Jahre einschlägige praktische Tätigkeit in Vollzeit verfügen (Art. 7 VVG).
- Leitungsorgan: mindestens zwei Personen (Art. 7a VVG).
- Organisation: angemessene Strategien und Verfahren, Regelungen zur Unternehmensführung, interne Kontrollmechanismen und wirksame Verfahren zur Risikobewertung (Art. 6, 7b und 7c VVG); ein Geschäftsplan mit dem organisatorischen Aufbau.
- Kapital: angemessene Eigenmittel und ein voll einbezahltes Anfangskapital von mindestens EUR 75'000 (Art. 8 VVG).
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach dem VVG.
- Hinweisgebersystem: Verfahren, über die Mitarbeitende Verstösse intern melden können.
- Sorgfaltspflichten: Vermögensverwaltungsgesellschaften sind Sorgfaltspflichtige nach dem Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) und richten ihre Organisation zur Bekämpfung der Geldwäscherei entsprechend ein.
Rollen und Abgrenzung
- FMA: erteilt die Bewilligung und beaufsichtigt Vermögensverwaltungsgesellschaften; eine vorgelagerte Aufsichtsorganisation wie in der Schweiz gibt es nicht.
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: ist bereits für die Bewilligung zu bestellen (Art. 6 VVG).
- Peak Compliance: bereitet vor, begleitet das Verfahren und übernimmt auf Wunsch die Compliance-Funktion. Den Entscheid trifft die FMA.
- Schweizer Bewilligungen: Für Vermögensverwalter in der Schweiz gilt die Bewilligung nach Art. 17 FINIG; alle Bewilligungen im Überblick unter Bewilligungen FINMA und FMA.
Ablauf in sieben Schritten
- 1BedarfsanalyseDienstleistungen nach VVG, Kundensegmente, grenzüberschreitende Tätigkeit, Personen, Räumlichkeiten und Zeitplan; daraus folgt der Festpreis.
- 2OrganisationGeschäftsleitung, Leitungsorgan, Compliance, Risikomanagement, Sorgfaltspflichtfunktionen und Delegationen. Die Delegation von Tätigkeiten ist möglich, die Delegation von Haupttätigkeiten nicht (Art. 12 VVG).
- 3UnterlagenPeak Compliance stellt die Vorlagen bereit und passt sie an: Statuten, Weisungen, Organigramm, Geschäftsplan, Verträge und die Angaben zu den Geschäftsleitern; als Orientierung dient die FMA-Wegleitung 2017/1.
- 4FormularErfassung im Zulassungsformular der FMA; der Antrag erfolgt auf Deutsch, die Unterlagen im Original auf Deutsch oder Englisch und nicht älter als drei Monate.
- 5Einreichung bei der FMAvollständiges Gesuch mit allen Beilagen.
- 6Rückfragen und EntscheidWir begleiten Ergänzungen und Rückfragen; die FMA entscheidet spätestens sechs Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
- ✓BetriebStart der laufenden Aufsicht durch die FMA mit einer funktionierenden Compliance- und Sorgfaltspflichtorganisation.
Checkliste für ein vollständiges Gesuch
- Statuten und Handelsregisterunterlagen der Verbandsperson
- Geschäftsplan mit Dienstleistungen, Zielmärkten und organisatorischem Aufbau
- Angaben und Nachweise zu Geschäftsleitern und Mitgliedern des Leitungsorgans
- Nachweis des voll einbezahlten Anfangskapitals und Planung der Eigenmittel
- Weisungen zu Compliance, Risikomanagement und Sorgfaltspflichten
- Delegations- und Auslagerungsverträge
- Nachweis der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Zulassungsformular der FMA, Antrag in deutscher Sprache
Die verbindliche Aufzählung enthalten das Zulassungsformular und die FMA-Wegleitung 2017/1; Peak Compliance gleicht Ihr Dossier damit ab.
Nach der Bewilligung: Compliance ab Tag 1
Mit der Bewilligung beginnen die laufenden Pflichten nach VVG und SPG: Compliance, Risikobewertung, Sorgfaltspflichten, Schulung und Berichterstattung. Peak Compliance übernimmt diese Aufgaben als Compliance Outsourcing Liechtenstein. So arbeitet die Organisation, die Sie im Gesuch beschreiben, vom ersten Tag an.
Zum Vertiefen: Externes Research im Portfolio Management seit 1. September 2026, DORA für Vermögensverwalter in Liechtenstein und Abgrenzung MiFID II und MiCAR.
Was kostet die Bewilligung?
Die Kosten bestehen aus drei Posten:
- Honorar Peak Compliance: Festpreis ab CHF 15'000, nach der Bedarfsanalyse fixiert. Er deckt die gesamte Begleitung bis zum Entscheid ab.
- Gebühren der Behörden: Gebühren der FMA für das Bewilligungsverfahren und die laufende Aufsicht gemäss den Gebührenvorschriften des FMA-Gesetzes. Diese Gebühren werden von den Behörden direkt verrechnet.
- Laufender Betrieb nach der Bewilligung: Compliance- und Risk-Management-Outsourcing nach Vereinbarung, meist als Jahrespauschale.
Sie erhalten vor Beginn eine Übersicht aller drei Posten, damit das Budget von Anfang an feststeht.
Rechtsgrundlagen
- Vermögensverwaltungsgesetz (VVG), LGBl. 2005.278: Bewilligungspflicht (Art. 5), Voraussetzungen und Verfahren (Art. 6), Geschäftsleitung und Leitungsorgan (Art. 7, 7a), Eigenmittel und Anfangskapital (Art. 8), Delegation (Art. 12)
- Sorgfaltspflichtgesetz (SPG), LGBl. 2009.047: Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei
- FMA – Bewilligung/Zulassung von Vermögensverwaltungsgesellschaften: Wegleitung 2017/1 und Zulassungsformular
Warum Peak Compliance
- Peak Compliance AG, gegründet 2024, Sitz in Zürich, betreut Vermögensverwalter in der Schweiz und in Liechtenstein; in Vaduz besteht eine Postadresse.
- Erfahrung mit Bewilligungsverfahren bei FINMA und FMA und Mandate bei von der FMA beaufsichtigten Vermögensverwaltungsgesellschaften.
- Vorlagen für Statuten, Weisungen, Organigramm, Geschäftsplan und Verträge.
- Festpreis für das Verfahren und anschliessend Compliance aus derselben Hand.
Planen Sie jetzt Ihr Gesuch: Über die Kontaktseite erreichen Sie Peak Compliance per Telefon, Formular oder Online-Terminbuchung.
Auf einen Blick
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Für wen | Juristische Personen, die gewerbsmässig Vermögensverwaltung nach dem VVG erbringen, etwa Portfolioverwaltung, Anlageberatung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen (VVG) |
| Bewilligungsbehörde und Aufsicht | Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) |
| Ab wann | Bewilligung vor Aufnahme der Tätigkeit (Art. 5 VVG) |
| Entscheidfrist | spätestens sechs Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen (Art. 6 VVG) |
| Anfangskapital | mindestens EUR 75'000 oder Gegenwert in CHF oder USD, voll einbezahlt (Art. 8 VVG) |
| Leistung von Peak Compliance | Bedarfsanalyse, Organisation, Gesuch und Unterlagen, Begleitung bis zum Entscheid, anschliessend Compliance-Outsourcing |
| Preis | Festpreis ab CHF 15'000, nach Bedarfsanalyse fixiert; Gebühren der Behörden kommen separat hinzu |
Häufige Fragen
Was kostet die Bewilligung mit Peak Compliance?
Das Honorar von Peak Compliance ist ein Festpreis ab CHF 15'000, der nach einer kurzen Bedarfsanalyse fixiert wird. Dazu kommen die Gebühren der Behörden, die direkt verrechnet werden. Eine Übersicht aller Kosten erhalten Sie vor Beginn.
Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren bei der FMA?
Nach Art. 6 VVG entscheidet die FMA spätestens sechs Monate ab Eingang der vollständig eingereichten Unterlagen. Die Gesamtdauer hängt deshalb vor allem davon ab, wie rasch ein vollständiges Gesuch vorliegt. Peak Compliance plant mit Ihnen Unterlagen und Zeitplan so, dass das Gesuch vollständig eingereicht wird.
Wie hoch ist das Anfangskapital einer Vermögensverwaltungsgesellschaft?
Das Anfangskapital beträgt mindestens EUR 75'000 oder den Gegenwert in Schweizer Franken oder US-Dollar und muss voll einbezahlt sein (Art. 6 und Art. 8 VVG). Je nach Geschäftskreis kann die FMA ein höheres Anfangskapital oder eine Berufshaftpflichtversicherung vorschreiben. Die Gesellschaft muss zudem dauernd über angemessene Eigenmittel verfügen.
In welcher Sprache wird das Gesuch eingereicht?
Der Antrag ist in deutscher Sprache einzureichen; die Unterlagen werden im Original in deutscher oder englischer Sprache eingereicht (Art. 6 VVG). Die FMA stellt dafür ein Zulassungsformular und die Wegleitung 2017/1 «Gründung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft» zur Verfügung.
Welche Anforderungen gelten an Geschäftsleitung und Leitungsorgan?
Die Geschäftsleitung besteht aus mindestens zwei Personen, die fachlich und persönlich Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten (Art. 7 VVG). Auch das Leitungsorgan besteht aus mindestens zwei Personen (Art. 7a VVG). Sitz und Hauptverwaltung der Gesellschaft befinden sich in Liechtenstein.
Hat Peak Compliance ein Büro in Liechtenstein?
Peak Compliance AG hat ihren Sitz in Zürich und betreut Mandate in Liechtenstein von dort aus. In Vaduz verfügt Peak Compliance über eine Postadresse am Werdenbergerweg 11, 9490 Vaduz. Die Umsetzung erfolgt vor Ort oder remote.
