Peak Compliance ist in Zürich zu Hause: Die Peak Compliance AG wurde 2024 in Zürich gegründet und hat ihren Sitz an der Othmarstrasse 8. Für Vermögensverwalter, Trustees, Verwalter von Kollektivvermögen und Family Offices in der Stadt und im Kanton Zürich bedeutet das kurze Wege: Ihre Ansprechperson kommt zu Sitzungen in Ihr Büro, schult Ihr Team vor Ort und erledigt die laufenden Aufgaben remote. Den vollständigen Leistungsumfang beschreibt die Seite Compliance Outsourcing für Vermögensverwalter; hier finden Sie, was die Zusammenarbeit in Zürich ausmacht.
Leistungen für Vermögensverwalter in Zürich
Compliance Outsourcing
die gesamte Compliance-Funktion, ein Teil davon oder eine Stellvertretung.
Mehr erfahren →Externer Compliance Officer
eine feste Ansprechperson mit Stellvertretung für Ihr Institut.
Mehr erfahren →Risk Management Outsourcing
Risikomanagement und digitales internes Kontrollsystem.
Mehr erfahren →Bewilligung Vermögensverwalter
Begleitung des Gesuchs nach Art. 17 FINIG bis zum Entscheid der FINMA.
Mehr erfahren →Bewilligung Verwalter von Kollektivvermögen
Begleitung des Gesuchs nach Art. 24 FINIG.
Mehr erfahren →GwG- und Compliance-Schulungen
Ausbildung Ihres Teams in Ihren Räumen oder als E-Learning.
Mehr erfahren →Was gilt für Vermögensverwalter mit Sitz in Zürich?
Das Finanzmarktrecht ist Bundesrecht. Für ein Institut in Zürich gelten deshalb dieselben Bewilligungs- und Organisationsvorschriften wie in Genf, Lugano oder Zug. Einige Punkte sind bei Gründungen und Umstrukturierungen im Raum Zürich besonders häufig ein Thema:
- Leitung aus der Schweiz: Ein Finanzinstitut muss tatsächlich von der Schweiz aus geleitet werden; die Personen in der Geschäftsführung haben ihren Wohnsitz an einem Ort, von dem aus sie die Geschäftsführung tatsächlich ausüben können (Art. 10 FINIG). Für Gruppen mit internationalen Eigentümern plant Peak Compliance diese Anforderungen früh ein.
- Vertretung und Zeichnungsrecht: Unterschriftsberechtigte Personen zeichnen zu zweien, und der Vermögensverwalter muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können, die der Geschäftsführung oder dem Organ für Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle angehört (Art. 23 FINIV); vorbehalten bleibt die Geschäftsführung durch nur eine qualifizierte Person (Art. 20 Abs. 2 FINIG).
- Handelsregister: Der Eintrag im Handelsregister erfolgt erst nach Erteilung der Bewilligung (Art. 5 FINIG). Für Gesellschaften mit Sitz in Zürich ist das kantonale Handelsregisteramt zuständig.
- Aufsichtsorganisation: Die laufende Aufsicht nehmen von der FINMA bewilligte Aufsichtsorganisationen wahr (Art. 61 FINIG). Sie sind schweizweit tätig; die Liste der FINMA führt Organisationen mit Sitz in Zürich, Zug und Genf. Welche Kriterien bei der Wahl zählen, zeigt unser Beitrag zur Aufsichtsorganisation für Vermögensverwalter.
- Kundenberater: Wer für einen Finanzdienstleister ohne Aufsicht durch die FINMA berät, trägt sich ins Beraterregister ein. Wer betroffen ist, erklärt der Beitrag Beraterregister nach FIDLEG.
Den rechtlichen Rahmen im Überblick finden Sie im Wissensbereich FINIG und Aufsicht.
Zusammenarbeit vor Ort und remote
Ein ausgelagertes Compliance-Mandat lebt von der Nähe zum Geschäft. In Zürich verbindet Peak Compliance beides:
- Vor Ort: Teilnahme an Sitzungen von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat, Schlussbesprechung mit der Prüfgesellschaft, Workshops zu neuen Weisungen und Schulungen für Kundenberaterinnen und Kundenberater in Ihren Räumen.
- In unseren Räumen: Erstgespräch, Bedarfsanalyse und Arbeitssitzungen an der Othmarstrasse 8.
- Remote: Prüfung neuer Geschäftsbeziehungen, Sanktions-Screening, Kontrollen im digitalen internen Kontrollsystem und Berichte – rasch und dokumentiert.
- Sprachen: Deutsch für das Tagesgeschäft, Englisch für international zusammengesetzte Teams und Französisch für Kundschaft und Gesellschaften in der Romandie.
So erhält Ihr Institut eine Compliance-Funktion, die das Geschäft kennt, in Sitzungen präsent ist und im Alltag schnell reagiert.
So läuft der Start ab
- 1Erstgespräch in Zürich oder per VideoSie schildern Geschäftsmodell, Kundschaft, Depotbanken und Organisation.
- 2BedarfsanalysePeak Compliance prüft Weisungen, Prozesse und Kontrollen und schlägt den passenden Umfang vor.
- 3Offerte und VertragSie erhalten eine Offerte mit Umfang und Leistungen; den Outsourcing-Vertrag können Sie online akzeptieren.
- 4Onboarding vor OrtAnsprechperson und Stellvertretung lernen Ihr Team kennen, übernehmen die Pendenzen und richten Kontrollplan und Berichtswesen ein.
- ✓Laufender BetriebPeak Compliance arbeitet nach Jahresplan und berichtet periodisch an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat.
Zürich und Liechtenstein aus einer Hand
Viele Vermögensverwalter arbeiten grenzüberschreitend. Für Gruppen mit Gesellschaften in Zürich und in Liechtenstein organisiert Peak Compliance Compliance und Risk Management nach beiden Rechtsordnungen, mit einheitlicher Berichterstattung an die Gruppenleitung. Peak Compliance ist auch in Vaduz; die Leistungen für Vermögensverwaltungsgesellschaften unter der Aufsicht der FMA finden Sie unter Compliance Outsourcing Liechtenstein.
Gründung eines Vermögensverwalters in Zürich
Wer in Zürich einen Vermögensverwalter gründet, plant Bewilligung und Compliance mit Vorteil gemeinsam. Bereits das Gesuch an die FINMA beschreibt Geschäftsführung, Risikomanagement und interne Kontrolle; die Aufsichtsorganisation bestätigt den Anschluss, bevor das Gesuch eingereicht wird. Peak Compliance erstellt dafür die Weisungen und die Organisationsunterlagen und übernimmt die Compliance-Funktion ab dem ersten Tag der Geschäftstätigkeit. Die Schritte im Einzelnen zeigt der Beitrag Vermögensverwalter werden: Schritt für Schritt zur FINMA-Bewilligung.
Warum Peak Compliance
- Zürcher Unternehmen: gegründet 2024 in Zürich, inhabergeführt, mit Sitz an der Othmarstrasse 8; mehr dazu unter Über uns.
- Spezialisierung: unabhängige Vermögensverwalter, Trustees, Verwalter von Kollektivvermögen und Family Offices in der Schweiz und in Liechtenstein.
- Erfahrung mit der Aufsicht: Mandate bei von der FINMA und der FMA beaufsichtigten Vermögensverwaltern, Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganisationen AOOS und OSFINcontrol, Erfahrung mit Bewilligungsverfahren bei FINMA und FMA.
- Kontinuität: eine verantwortliche Fachperson und eine Stellvertretung je Mandat.
- Klarer Rahmen: Umfang nach Bedarfsanalyse, jederzeit an Ihre Entwicklung anpassbar.
Treffen Sie Peak Compliance in Zürich: Buchen Sie eine kostenlose Erstberatung über die Kontaktseite.
Auf einen Blick
| Für wen | Vermögensverwalter und Trustees (Art. 17 FINIG), Verwalter von Kollektivvermögen (Art. 24 FINIG) und Family Offices in der Stadt und im Kanton Zürich |
| Was | Übernahme der Compliance-Funktion und auf Wunsch des Risikomanagements als Second Line of Defense |
| Wo | Sitz der Peak Compliance AG: Othmarstrasse 8, 8008 Zürich; Betreuung vor Ort bei Ihnen und remote |
| Sprachen | Deutsch, Englisch und Französisch |
| Aufsicht | FINMA und Aufsichtsorganisation, schweizweit nach denselben Regeln |
| Preis-Logik | Monatlicher Festpreis nach Bedarfsanalyse; Vertrag jederzeit kündbar |
Häufige Fragen
Wo befindet sich Peak Compliance in Zürich?
Der Sitz der Peak Compliance AG ist an der Othmarstrasse 8, 8008 Zürich. Gespräche finden dort, in Ihren Räumen oder per Videokonferenz statt; den Termin vereinbaren Sie über die Kontaktseite.
Welche Regeln gelten für Vermögensverwalter mit Sitz in Zürich?
Das Aufsichtsrecht ist Bundesrecht und gilt in der ganzen Schweiz gleich: Vermögensverwalter brauchen eine Bewilligung der FINMA nach Art. 17 FINIG und werden laufend von einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigt (Art. 61 FINIG). Den Eintrag ins Handelsregister nimmt nach Erteilung der Bewilligung das kantonale Handelsregisteramt vor.
Welche Aufsichtsorganisation ist für Vermögensverwalter in Zürich zuständig?
Vermögensverwalter wählen eine der von der FINMA bewilligten Aufsichtsorganisationen; die Zuständigkeit hängt vom Anschluss ab, nicht vom Kanton. Am 05.11.2026 umfasst die Liste der FINMA AOOS, OSIF, OSFINcontrol und SO-FIT. Peak Compliance arbeitet mit AOOS und OSFINcontrol zusammen.
Kommt Peak Compliance für Sitzungen und Schulungen zu uns ins Büro?
Ja. Im Raum Zürich nimmt Peak Compliance auf Wunsch an Sitzungen von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat teil und führt Schulungen der Mitarbeitenden vor Ort durch. Laufende Aufgaben wie Abklärungen, Kontrollen und Berichte erledigt Peak Compliance remote.
Betreut Peak Compliance auch Gruppen mit Gesellschaften in Zürich und Liechtenstein?
Ja. Peak Compliance organisiert Compliance und Risk Management nach Schweizer und liechtensteinischem Recht aus einer Hand, mit klaren Zuständigkeiten und einheitlicher Berichterstattung. Für Liechtenstein gibt es das Compliance Outsourcing Liechtenstein.
Was kostet das Compliance Outsourcing in Zürich?
Es gilt derselbe Ansatz wie in der übrigen Schweiz: ein monatlicher Festpreis, der nach der Bedarfsanalyse in der Offerte festgelegt wird. Für das Compliance- und Risk-Management-Outsourcing beträgt er all-in ab CHF 1'875 pro Monat.
Quellen
- Finanzinstitutsgesetz (FINIG), Art. 10 – Ort der Leitung
- Finanzinstitutsgesetz (FINIG), Art. 21 – Risikomanagement und interne Kontrolle
- Finanzinstitutsgesetz (FINIG), Art. 61 – Zuständigkeit der Aufsicht
- Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Art. 23 – Organisation
- FINMA – Aufsichtsorganisationen (Liste der bewilligten AO)
