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Grundschulung für die erste Eintragung, Refresher für die Erneuerung – Zugang sofort nach dem Kauf, Start jederzeit.
Refresher (DE)
Erneuerung der Eintragung für registrierte Kundenberater
Eckdaten der beiden Kurse
| Grundschulung | Refresher | |
|---|---|---|
| Zweck | erstmalige Eintragung im Beraterregister | Erneuerung der Eintragung (24 Monate) |
| Zertifikat | «FIDLEG – Kenntnisse der Verhaltensregeln (Grundschulung)» | «Refresher: FIDLEG Verhaltensregeln» |
| Dauer | 4 Stunden (Kompakt-Kurs) | 2 Stunden (Kompakt-Kurs) |
| Format | Online-Videoschulung | Online-Videoschulung |
| Start | jederzeit | jederzeit |
| Sprachen | Deutsch und Englisch | Deutsch und Englisch |
| Preis | CHF 295 | CHF 195 |
| Zugang | Kursplattform (Memberspot), Zugangsdaten per E-Mail | Kursplattform (Memberspot), Zugangsdaten per E-Mail |
| Registrierungsstellen | akkreditiert von der BX Swiss AG (regservices.ch); auf der Liste von RegFix | akkreditiert von der BX Swiss AG (regservices.ch); auf der Liste von RegFix |
Die Schulung ist von der BX Swiss AG akkreditiert und deckt damit den Nachweis der Kenntnisse der Verhaltensregeln für die Registrierung ab. Beide Kurse sind zudem auf der Liste der Registrierungsstelle RegFix aufgeführt.
Grundschulung oder Refresher: die richtige Wahl
- Grundschulung: für alle, die sich zum ersten Mal im Beraterregister eintragen – etwa beim Einstieg als Kundenberaterin oder Kundenberater, beim Wechsel zu einem Finanzdienstleister ohne FINMA-Aufsicht oder beim Start eines ausländischen Instituts mit Kunden in der Schweiz.
- Refresher: für bereits eingetragene Kundenberater, die ihre Eintragung erneuern. Die Erneuerung ist spätestens nach 24 Monaten fällig; planen Sie den Refresher rechtzeitig vor Ablauf ein.
- Firmen mit mehreren Kundenberatern: Jede Person absolviert die Schulung mit eigenem Zugang und erhält ein eigenes Zertifikat.
Inhalte der Schulung
- Einführung in das FIDLEG und seine Zielsetzung
- Rechte und Pflichten von Finanzdienstleistern
- Verhaltens- und Informationspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden
- Anforderungen an Dokumentation und Transparenz
- Überblick über die organisatorischen Pflichten
Ablauf: vom Kauf bis zum Zertifikat
- 1Kurs wählen und kaufenGrundschulung für die erste Eintragung, Refresher für die Erneuerung. Die Zahlung erfolgt online.
- 2Zugang erhaltenUnmittelbar nach der Bestellung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zur Kursplattform per E-Mail.
- 3Schulung absolvierenSie bearbeiten die Videoschulung online, auf Deutsch oder Englisch, in Ihrem Tempo.
- 4Zertifikat erhaltenNach Abschluss erhalten Sie das Zertifikat der Grundschulung bzw. des Refreshers.
- 5Eintragung beantragen oder erneuernSie reichen das Zertifikat bei Ihrer Registrierungsstelle ein. Diese nimmt die Eintragung im Beraterregister vor.
- ✓Erneuerung planenDie Eintragung erneuern Sie spätestens nach 24 Monaten – mit dem Refresher von Peak Compliance.
Rechtsgrundlagen
- Art. 28 FIDLEG – Registrierungspflicht für Kundenberater inländischer Finanzdienstleister ohne FINMA-Aufsicht und für Kundenberater ausländischer Finanzdienstleister.
- Art. 29 FIDLEG – Registrierungsvoraussetzungen: Kenntnisse der Verhaltensregeln und Fachkenntnisse nach Art. 6 FIDLEG, Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Sicherheit, Anschluss an eine Ombudsstelle, soweit vorgesehen.
- Art. 30 FIDLEG – Inhalt des Beraterregisters.
- Art. 31 FIDLEG – Registrierungsstelle; sie führt das Register und bedarf der Zulassung durch die FINMA.
- Art. 31 FIDLEV – Ausnahme für Kundenberater ausländischer, prudenziell beaufsichtigter Finanzdienstleister, die in der Schweiz ausschliesslich professionelle oder institutionelle Kunden betreuen.
- Art. 41 FIDLEV – Meldung von Änderungen und absolvierten Aus- und Weiterbildungen; Erneuerung der Registrierung spätestens nach 24 Monaten.
- Übersicht der FINMA: Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und -berater.
Abgrenzung und Rollen
- Peak Compliance stellt die Schulung, die Kursplattform und das Zertifikat bereit.
- Die Registrierungsstelle (zum Beispiel BX Swiss AG oder RegFix) prüft die Voraussetzungen und trägt Sie im Beraterregister ein. Die FINMA lässt die Registrierungsstellen zu und beaufsichtigt sie.
- Kundenberater bzw. Finanzdienstleister sorgen für die übrigen Voraussetzungen der Eintragung, insbesondere Berufshaftpflichtversicherung und Ombudsstelle.
- Für Kundenberater ausländischer Finanzdienstleister gibt es die englische Seite Swiss Client Adviser Register – Online Training. Die französische Seite finden Sie unter Registre des conseillers – formation en ligne.
Warum Peak Compliance
- Spezialisierung: Peak Compliance AG, gegründet 2024 mit Sitz in Zürich, übernimmt die Compliance- und Risk-Management-Funktion von Vermögensverwaltern in der Schweiz und in Liechtenstein (Compliance Outsourcing). Die Schulung beruht auf dieser täglichen Praxis mit den FIDLEG-Verhaltensregeln.
- Anerkennung: akkreditiert von der BX Swiss AG; beide Kurse auf der Liste von RegFix.
- Planbar: fester Preis je Kurs, Start jederzeit, Zugang sofort nach der Bestellung.
- Zweisprachig: Kurse auf Deutsch und Englisch.
- Vertiefung: Hintergrund zu Verhaltensregeln, Kundensegmentierung und Dokumentation im Wissensbereich FIDLEG; das Team stellt sich hier vor.
Refresher (DE)
Erneuerung der Eintragung für registrierte Kundenberater
Fragen zur Schulung oder zur Registrierung beantworten wir gerne: Kontakt aufnehmen.
Auf einen Blick
- Für wen: Kundenberaterinnen und -berater, Vermögensverwalter und weitere Finanzdienstleister, die sich im Schweizer Beraterregister eintragen oder ihre Eintragung erneuern.
- Was: Online-Videoschulung zu den Verhaltensregeln nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), mit Zertifikat.
- Wie: digital über die Kursplattform von Peak Compliance; Zugangsdaten umgehend per E-Mail nach der Bestellung.
- Ab wann: Start jederzeit möglich, Bearbeitung im eigenen Tempo.
- Preis: Festpreis je Kurs – Grundschulung CHF 295, Refresher CHF 195.
Häufige Fragen
Wer muss sich im Schweizer Beraterregister eintragen?
Kundenberaterinnen und -berater von Finanzdienstleistern, die nicht von der FINMA beaufsichtigt sind, sowie Kundenberater ausländischer Finanzdienstleister tragen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in der Schweiz ein (Art. 28 FIDLEG). Ausgenommen sind Berater ausländischer, im Ausland prudenziell beaufsichtigter Finanzdienstleister, die in der Schweiz ausschliesslich professionelle oder institutionelle Kunden betreuen (Art. 31 FIDLEV).
Brauche ich die Grundschulung oder den Refresher?
Die Grundschulung ist für die erstmalige Eintragung im Beraterregister bestimmt. Der Refresher dient der Erneuerung der Eintragung, die spätestens nach 24 Monaten fällig ist (Art. 41 Abs. 2 FIDLEV). Peak Compliance bietet beide Kurse online an.
Wie schnell kann ich mit der Schulung beginnen?
Sofort. Nach der Bestellung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten umgehend per E-Mail und starten die Online-Videoschulung zum Zeitpunkt Ihrer Wahl.
Akzeptieren die Registrierungsstellen die Schulung?
Ja. Die Schulungen von Peak Compliance sind von der BX Swiss AG (regservices.ch) akkreditiert und auf deren Liste der Schulungsanbieter aufgeführt. Beide Kurse sind zudem auf der Liste der Registrierungsstelle RegFix enthalten.
In welchen Sprachen finden die Kurse statt?
Die Grundschulung und der Refresher stehen auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung. Sie wählen die Sprache beim Kauf.
Was gehört neben der Schulung zur Eintragung?
Für die Eintragung weisen Kundenberater zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige finanzielle Sicherheit nach und, soweit vorgesehen, den Anschluss an eine Ombudsstelle (Art. 29 FIDLEG). Die Schulung von Peak Compliance deckt den Nachweis der Kenntnisse der Verhaltensregeln ab.
Quellen
- Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG, SR 950.1), Art. 28–31
- Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV, SR 950.11), Art. 31 und 41
- FINMA: Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und -berater
- BX Swiss AG (regservices.ch): Liste der Schulungsanbieter «Kenntnisse»
- RegFix: Registrierungsstelle für Kundenberater
