Das FINMA-Rundschreiben 2025/2 «Verhaltenspflichten nach FIDLEG und FIDLEV» ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist für die vollständige Umsetzung endete am 30. Juni 2025. Seit Beginn des dritten Quartals 2025 gelten sämtliche Bestimmungen uneingeschränkt.
Ziel des Rundschreibens ist die Präzisierung der bestehenden Verhaltenspflichten für Finanzdienstleister im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes. Es konkretisiert insbesondere die Anforderungen an Kundeninformation, Eignungs- und Angemessenheitsprüfung, Offenlegungspflichten sowie den Schutz der Kundeninteressen.
Die FINMA erwartet, dass Finanzdienstleister die Einhaltung dieser Anforderungen vollumfänglich dokumentieren, die Vorgaben in ihre internen Kontrollsysteme (IKS) integrieren und geeignete Kontrollmechanismen implementieren. Prüfgesellschaften und Aufsichtsorganisationen (z. B. AOOS, FINcontrol Suisse) werden die Umsetzung im Rahmen der jährlichen Aufsichtstätigkeit überprüfen und Verstösse entsprechend beanstanden.
Das FINMA-Rundschreiben 2025/2 stärkt den Kundenschutz und schafft klare Standards für die Verhaltenspflichten nach FIDLEG und FIDLEV. Für Finanzdienstleister bedeutet dies, dass Prozesse, Weisungen, Kundenunterlagen und IKS-Kontrollen bis spätestens Ende des dritten Quartals 2025 vollständig angepasst und dokumentiert sein müssen, um die FINMA-Konformität sicherzustellen.