FIDLEG: Verhaltensregeln, Kundensegmentierung und Beraterregister

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) legt fest, wie Finanzdienstleister in der Schweiz ihre Kundinnen und Kunden einteilen, informieren, beraten und die Beratung dokumentieren; es regelt zudem das Beraterregister, den Prospekt und das Basisinformationsblatt. Peak Compliance bündelt hier die wichtigsten Normen und Fachbeiträge für Vermögensverwalter und setzt die Pflichten im Compliance Outsourcing und in der Beraterregister-Schulung praktisch um.

Verantwortlich: Isabelle Ledergerber Stand: 5. November 2026

Die Kernthemen des FIDLEG

ThemaNormWas es für die Praxis bedeutet
KundensegmentierungArt. 4Privat-, professionelle und institutionelle Kunden klar zuordnen
Kenntnisse der KundenberaterArt. 6Verhaltensregeln und Fachwissen nachweisbar sicherstellen
Information der KundenArt. 8Dienstleistung, Risiken und Kosten verständlich offenlegen
Angemessenheit und EignungArt. 10 ff.Kenntnisse, Erfahrung und Ziele der Kunden prüfen
Dokumentation und RechenschaftArt. 15, 16Beratung festhalten und Kunden Bericht erstatten
Entschädigungen durch DritteArt. 26Retrozessionen transparent regeln
BeraterregisterArt. 28–31Eintragung und Erneuerung der Kundenberater
BasisinformationsblattArt. 58Produktinformation für Privatkunden
OmbudsstelleArt. 74 ff.Streitigkeiten im Vermittlungsverfahren beilegen

Die Ausführungsbestimmungen stehen in der FIDLEV. Die Bewilligung und Organisation der Vermögensverwalter regelt das FINIG; dazu der Wissensbereich FINIG und Aufsicht.

Was das FIDLEG für Vermögensverwalter bedeutet

  1. Kundinnen und Kunden bei der Eröffnung einem Segment zuordnen und die Zuordnung festhalten.
  2. Vor der Vermögensverwaltung Kenntnisse, Erfahrung, finanzielle Verhältnisse und Anlageziele erfassen.
  3. Dienstleistung, Risiken und Kosten verständlich offenlegen; Entschädigungen durch Dritte transparent regeln.
  4. Mandat und Beratung dokumentieren und den Kunden regelmässig Rechenschaft ablegen.
  5. Kundenberater schulen und, soweit registrierungspflichtig, im Beraterregister eintragen.
  6. Den Anschluss an eine Ombudsstelle sicherstellen.

So setzt Peak Compliance das FIDLEG um

Fachbeiträge zum FIDLEG

Sie möchten die FIDLEG-Pflichten in Ihrem Institut klar und effizient organisieren? Sprechen Sie mit uns.

Auf einen Blick

  • Gesetz: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG, SR 950.1), ergänzt durch die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV, SR 950.11).
  • Für wen: Finanzdienstleister und ihre Kundenberater in der Schweiz, darunter Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen.
  • Kern: Kundensegmentierung, Verhaltensregeln, Organisation, Beraterregister, Prospekt und Basisinformationsblatt, Ombudsstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt das FIDLEG?

Das FIDLEG gilt für Finanzdienstleister, die in der Schweiz Finanzdienstleistungen erbringen, etwa Vermögensverwaltung oder Anlageberatung, sowie für ihre Kundenberaterinnen und -berater. Es gilt auch für Ersteller und Anbieter von Finanzinstrumenten. Vermögensverwalter nach FINIG wenden die Verhaltensregeln des FIDLEG im Alltag an.

Welche Kundensegmente kennt das FIDLEG?

Art. 4 FIDLEG unterscheidet Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden. Vom Segment hängen Umfang der Informations-, Prüf- und Dokumentationspflichten ab. Finanzdienstleister, die alle Kunden als Privatkunden behandeln, können auf die Segmentierung verzichten.

Welche Verhaltensregeln stehen im Zentrum?

Zentral sind die Informationspflichten (Art. 8 FIDLEG), die Angemessenheits- und Eignungsprüfung (Art. 10 ff. FIDLEG), die Dokumentation und Rechenschaft (Art. 15 und 16 FIDLEG) sowie der Umgang mit Entschädigungen durch Dritte (Art. 26 FIDLEG). Peak Compliance verankert diese Pflichten in Weisungen, Prozessen und Kontrollen.

Was verlangt das FIDLEG von Kundenberatern?

Kundenberater kennen die Verhaltensregeln und verfügen über das nötige Fachwissen (Art. 6 FIDLEG). Wer der Registrierungspflicht untersteht, trägt sich im Beraterregister ein (Art. 28 FIDLEG) und erneuert die Eintragung spätestens nach 24 Monaten. Peak Compliance bietet dafür die Grundschulung und den Refresher online an.

Quellen

Isabelle Ledergerber, Managing Partner, Mitgründerin bei Peak Compliance
Verantwortlich
Managing Partner, Mitgründerin · LinkedIn-Profil

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