GwG-Schulung und Compliance-Schulung für Finanzinstitute

Peak Compliance schult Mitarbeitende von Vermögensverwaltern, Verwaltern von Kollektivvermögen und weiteren Finanzintermediären zu Geldwäschereibekämpfung und Compliance – persönlich vor Ort oder per E-Learning. Damit erfüllen Finanzintermediäre die gesetzliche Pflicht zur ausreichenden Ausbildung ihres Personals (Art. 8 GwG).

Verantwortlich: Isabelle Ledergerber Stand: 5. November 2026

Was umfasst die Schulung?

Illustration: GwG-Schulung vor Ort und per E-Learning für Mitarbeitende eines Finanzinstituts

Peak Compliance schult Mitarbeitende auf allen Führungsebenen. Die Inhalte orientieren sich an den Pflichten, die im Alltag eines Finanzinstituts tatsächlich anfallen:

  • Geldwäschereibekämpfung: Sorgfaltspflichten nach GwG, Identifizierung der Vertragspartei und der wirtschaftlich berechtigten Person, erhöhte Risiken, Abklärungs- und Meldepflichten
  • Sanktionen: Umgang mit Sanktionslisten und Embargomassnahmen im Tagesgeschäft
  • Verhaltensregeln nach FIDLEG: Informations-, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden
  • Cross-Border und Datenschutz: Grundsätze für die Betreuung ausländischer Kundschaft und den Umgang mit Personendaten
  • Aktuelle Entwicklungen: neue Gesetze, FINMA-Mitteilungen und Praxis der Aufsicht

Ergänzend erarbeitet Peak Compliance Ausbildungskonzepte, die Zielgruppen, Themen und Rhythmus festlegen.

Vor Ort oder E-Learning?

Schulung vor OrtE-Learning
StärkeDiskussion konkreter Fälle aus Ihrem Haus, direkte Fragen an die FachpersonZeit- und ortsunabhängig, flexibel in den Arbeitsalltag integrierbar
Geeignet fürTeams an einem Standort, Geschäftsleitung und Verwaltungsratverteilte Teams, neue Mitarbeitende, wiederkehrende Auffrischung
NachweisTeilnahmeliste und Unterlagendigital erfasste Teilnahme

Beide Formen lassen sich kombinieren, etwa mit einem E-Learning als Grundlage und einer Vertiefung vor Ort.

Welche Schwerpunkte passen zu welcher Zielgruppe?

ZielgruppeSchwerpunkte
Kundenberaterinnen und KundenberaterIdentifizierung, wirtschaftlich berechtigte Person, Hintergrundabklärungen, Sanktionsprüfung im Tagesgeschäft
Compliance, Backoffice und AdministrationÜberwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, Dokumentation, Meldewesen
Geschäftsleitung und VerwaltungsratVerantwortung der Organe, Geldwäschereirisikoanalyse, Berichterstattung und Aufsicht

Bausteine eines Ausbildungskonzepts

Ein Ausbildungskonzept legt fest, wie die Ausbildung über das Jahr verteilt ist. Peak Compliance stellt es aus folgenden Bausteinen zusammen:

  • Einführung neuer Mitarbeitender: Grundlagen der Geldwäschereibekämpfung und der internen Weisungen beim Eintritt.
  • Periodische Auffrischung: regelmässige Schulung aller Mitarbeitenden mit aktuellen Fallbeispielen.
  • Schulung bei neuen Vorschriften: gezielte Information, sobald Gesetz, Verordnung oder FINMA-Praxis ändern.
  • Schulung der Organe: kompakte Sitzung für Geschäftsleitung und Verwaltungsrat zu Verantwortung und Berichterstattung.
  • Dokumentation: Teilnahmelisten, Unterlagen und Lernkontrollen als Nachweis.

Was bringt eine regelmässige Schulung?

  • Sicherheit im Alltag: Mitarbeitende erkennen erhöhte Risiken und wissen, welche Abklärungen folgen.
  • Nachweis gegenüber Aufsicht und Prüfgesellschaft: Die Ausbildung ist dokumentiert und nachvollziehbar.
  • Aktuelles Wissen: Neue Vorgaben aus Gesetzgebung und FINMA-Praxis fliessen direkt in die Schulung ein.
  • Einheitliche Standards: Alle Mitarbeitenden arbeiten nach denselben Weisungen und Abläufen.

Wie läuft eine Schulung ab?

  1. 1
    Bedarf klären
    Peak Compliance bespricht mit Ihnen Zielgruppe, Geschäftsmodell und Schwerpunkte.
  2. 2
    Form wählen
    Schulung vor Ort, E-Learning oder eine Kombination.
  3. 3
    Inhalte zuschneiden
    Peak Compliance stimmt Beispiele und Fallstudien auf Ihre Kundschaft und Ihre Prozesse ab.
  4. 4
    Durchführen
    praxisnahe Vermittlung durch erfahrene Compliance-Fachleute.
  5. ✓
    Dokumentieren
    Teilnahme und Inhalte werden festgehalten, damit die Ausbildung gegenüber Aufsicht und Prüfgesellschaft belegt ist.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 8 GwG: Finanzintermediäre treffen die organisatorischen Massnahmen, die zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung notwendig sind, insbesondere für eine ausreichende Ausbildung des Personals und für Kontrollen.
  • Art. 21 FINIG: Vermögensverwalter verfügen über eine wirksame interne Kontrolle, welche die Einhaltung der gesetzlichen und internen Vorschriften gewährleistet. Geschultes Personal ist dafür die Grundlage.

Abgrenzung

  • Beraterregister: Für den Eintrag ins Beraterregister bietet Peak Compliance eine eigene, standardisierte Beraterregister-Schulung online mit Grundschulung und Refresher an.
  • Laufende Compliance-Funktion: Wer die Aufgaben der Geldwäschereifachstelle insgesamt auslagern möchte, findet dies im Compliance Outsourcing. Die Schulung ist dort fester Bestandteil.
  • SRO-Anschluss: Für Finanzintermediäre, die sich einer SRO anschliessen, begleitet Peak Compliance auch das Aufnahmegesuch (SRO-Anschluss).

Warum Peak Compliance

  • Praxisnähe: Die Inhalte stammen aus der laufenden Outsourcing-Arbeit von Peak Compliance für Vermögensverwalter und Finanzintermediäre in der Schweiz und in Liechtenstein.
  • Erfahrung mit der Aufsicht: Mandate bei von der FINMA und der FMA beaufsichtigten Vermögensverwaltern und Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganisationen AOOS und OSFINcontrol.
  • Erprobte E-Learning-Kompetenz: Peak Compliance betreibt bereits die Online-Schulungen für das Beraterregister.
  • Fachbeiträge zur Geldwäscherei in der Schweiz, zur Rolle des Compliance Officers und zur FINMA-Aufsichtsmitteilung 04/2026 zur Geldwäschereirisikoanalyse.

Planen Sie Ihre GwG-Schulung mit Peak Compliance: Fragen Sie eine Offerte über die Kontaktseite an.

Auf einen Blick

Für wenMitarbeitende, Geschäftsleitung und Verwaltungsrat von Vermögensverwaltern, Verwaltern von Kollektivvermögen, Family Offices und weiteren Finanzintermediären
WasPraxisorientierte Schulungen zu Geldwäschereibekämpfung und Compliance; Ausbildungskonzepte
WiePersönlich vor Ort oder per E-Learning
Ab wannNach Abstimmung von Zielgruppe, Inhalten und Termin
Preis-LogikOfferte nach Umfang, Teilnehmerzahl und Form

Häufige Fragen

Ist eine GwG-Schulung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Art. 8 GwG verpflichtet Finanzintermediäre, organisatorische Massnahmen zu treffen, insbesondere für eine ausreichende Ausbildung des Personals und für Kontrollen. Eine regelmässige, dokumentierte GwG-Schulung ist der direkte Weg, diese Pflicht zu erfüllen. Peak Compliance stellt Inhalte und Teilnahme so zusammen, dass sie gegenüber Aufsicht und Prüfgesellschaft nachvollziehbar sind.

Findet die Schulung vor Ort oder online statt?

Beides ist möglich. Peak Compliance führt Schulungen persönlich in Ihren Räumlichkeiten durch oder stellt sie als E-Learning zur Verfügung. Die Form richtet sich nach Teamgrösse, Standorten und Zielgruppe.

Welche Themen deckt die Compliance-Schulung ab?

Im Zentrum stehen Geldwäschereibekämpfung und Sorgfaltspflichten, Sanktionen, Verhaltensregeln nach FIDLEG, Cross-Border-Vorschriften und Datenschutz. Peak Compliance passt die Inhalte an Ihr Geschäftsmodell und an aktuelle regulatorische Entwicklungen an.

Was unterscheidet die GwG-Schulung von der Beraterregister-Schulung?

Die Beraterregister-Schulung ist ein standardisierter Online-Kurs zu den FIDLEG-Verhaltensregeln für den Eintrag ins Beraterregister, mit festem Preis. Die GwG- und Compliance-Schulung richtet sich an das Personal eines Instituts und wird nach Umfang offeriert.

Erstellt Peak Compliance auch ein Ausbildungskonzept?

Ja. Peak Compliance erarbeitet umfassende Ausbildungskonzepte, die festlegen, wer wann zu welchen Themen geschult wird. So ist die Ausbildung über das Jahr planbar und lückenlos dokumentiert.

Quellen

Isabelle Ledergerber, Managing Partner, Mitgründerin bei Peak Compliance
Verantwortlich
Managing Partner, Mitgründerin · LinkedIn-Profil

Sprechen wir über Ihre Compliance

Telefon, Formular oder Termin – alle Wege führen auf unsere Kontaktseite.