Worum es geht
Wer sich ins Beraterregister eintragen muss, wendet sich an eine Registrierungsstelle. Sie führt das Register und benötigt dafür eine Zulassung der FINMA (Art. 31 FIDLEG). Das Gesetz erlaubt mehrere Registrierungsstellen nebeneinander, die jeweils ein Beraterregister führen. Die erste Stelle hat die FINMA per 20. Juli 2020 zugelassen. Dieser Beitrag zeigt, welche Stellen es gibt, was sie tun und wie die Eintragung abläuft. Ob Sie überhaupt registrierungspflichtig sind, klärt der Beitrag Beraterregister nach FIDLEG: Wer muss sich eintragen?.
Welche Registrierungsstellen gibt es?
Die FINMA veröffentlicht die Liste der zugelassenen Registrierungsstellen. Am 5. November 2026 umfasst sie drei Stellen:
| Registrierungsstelle | Ort | Website |
|---|---|---|
| Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF) | Genf | arif.ch |
| BX Swiss AG | Zürich | regservices.ch |
| PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein (RegFix) | Zürich | reg-fix.ch |
Alle drei führen ein Beraterregister nach denselben gesetzlichen Vorgaben. Lässt die FINMA mehrere Stellen zu, sorgt sie für eine angemessene Koordination ihrer Praxis (Art. 35 Abs. 4 FIDLEV).
Welche Aufgaben hat eine Registrierungsstelle?
- Entscheid über Eintragung und Löschung: Die Registrierungsstelle entscheidet über Eintragungen und Löschungen und erlässt die nötigen Verfügungen (Art. 32 FIDLEG).
- Prüfung der Voraussetzungen: Sie prüft die Nachweise zu Kenntnissen der Verhaltensregeln, Berufshaftpflichtversicherung und Ombudsstelle sowie die Ausschlussgründe nach Art. 29 FIDLEG.
- Pflege des Registers: Erfüllt eine Person eine Voraussetzung nicht mehr, wird sie gelöscht. Die Registerdaten sind öffentlich und im Abrufverfahren zugänglich.
- Aufbewahrung: Die Unterlagen der Registrierung werden während zehn Jahren aufbewahrt (Art. 40 FIDLEV).
- Unabhängigkeit und Gewähr: Die Stelle ist so organisiert, dass sie ihre Aufgaben unabhängig erfüllt; sie und ihre Geschäftsführung bieten Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit (Art. 31 Abs. 3 und 4 FIDLEG).
- Bericht an die FINMA: Jährlicher Tätigkeitsbericht, auch zur Koordination mit anderen Registrierungsstellen (Art. 35 FIDLEV).
Wie arbeiten Registrierungsstelle und Finanzdienstleister zusammen?
Die Eintragung betrifft die einzelne Person, die Pflichten verteilen sich aber auf mehrere Schultern. Für Kundenberater, die für einen Finanzdienstleister tätig und einzutragen sind, schliesst der Finanzdienstleister die Berufshaftpflichtversicherung ab (Art. 32 FIDLEV). Registrierte Kundenberater und der Finanzdienstleister, für den sie tätig sind, melden der Registrierungsstelle alle Änderungen der Tatsachen, die der Registrierung zugrunde liegen (Art. 32 Abs. 2 FIDLEG). Die Aufsichtsbehörden wiederum informieren die Registrierungsstelle über Tätigkeits- und Berufsverbote sowie über relevante strafrechtliche Verurteilungen. In der Praxis bewährt sich deshalb eine zentrale Liste aller eingetragenen Beraterinnen und Berater mit Fristen, Zertifikaten und Versicherungsnachweisen.
Was kostet die Eintragung?
Die Registrierungsstellen erheben kostendeckende Gebühren (Art. 33 FIDLEG). Den Rahmen legt die Verordnung fest (Art. 42 FIDLEV):
- erstmalige Eintragung: CHF 500 bis 2'500
- Erneuerung der Eintragung: CHF 200 bis 1'000
- jährliche, kostendeckende Gebühr für wiederkehrenden Aufwand möglich
- übrige Verfügungen und Dienstleistungen nach Zeitaufwand, mit Stundenansätzen von CHF 100 bis 500
Innerhalb dieses Rahmens richtet sich die Gebühr nach dem durchschnittlichen Zeitaufwand. Die geltenden Tarife finden Sie auf den Websites der Registrierungsstellen.
Schritt für Schritt zur Eintragung
- 1Registrierungsstelle wählenSprache, Online-Prozess, Tarife und die Liste der anerkannten Schulungen vergleichen.
- 2Nachweise zusammenstellenSchulungszertifikat zu den FIDLEG-Verhaltensregeln, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Sicherheit, Angaben zur Ombudsstelle und zum Finanzdienstleister.
- 3Antrag einreichenAngaben nach Art. 30 FIDLEG erfassen, darunter Funktion, Tätigkeitsfelder und absolvierte Aus- und Weiterbildung.
- 4Prüfung und EntscheidDie Registrierungsstelle prüft die Unterlagen und verfügt die Eintragung.
- ✓Eintragung pflegenÄnderungen innert 14 Tagen melden und die Registrierung spätestens nach 24 Monaten erneuern (Art. 41 FIDLEV).
Worauf achten Sie bei der Wahl?
- Anerkannte Schulungen: Registrierungsstellen wie die BX Swiss AG und RegFix veröffentlichen Listen der Schulungen, die sie als Nachweis der Kenntnisse akzeptieren. Prüfen Sie vor der Buchung, ob Ihre Schulung darauf steht.
- Sprache und Abläufe: Korrespondenz, Formulare und Online-Portal sollten zu Ihrem Team passen.
- Mehrere Kundenberater: Für Finanzdienstleister mit mehreren Beratern lohnt sich ein einheitlicher Prozess bei einer Stelle, mit zentraler Fristenkontrolle.
Checkliste
- Registrierungspflicht geklärt und dokumentiert
- Registrierungsstelle gewählt, Tarife und Schulungsliste geprüft
- Schulungszertifikat, Versicherungsnachweis und Ombudsstelle bereit
- Antrag vollständig eingereicht, Verfügung abgelegt
- Meldefrist von 14 Tagen und Erneuerung nach 24 Monaten im Kalender
So unterstützt Peak Compliance
Die Online-Schulungen von Peak Compliance für das Beraterregister – Grundschulung und Refresher – sind von der BX Swiss AG akkreditiert und auf der Liste von RegFix aufgeführt. Sie starten jederzeit auf Deutsch oder Englisch: Beraterregister-Schulung online. Die Verhaltensregeln im Überblick finden Sie im Wissensbereich FIDLEG; Fragen beantworten wir gerne über die Kontaktseite.




