Worum es geht
Das Jahresende ist der richtige Zeitpunkt, um das Compliance-Jahr 2027 zu planen. Ein Jahresplan bündelt drei Dinge: die regulatorischen Neuerungen mit ihren Fristen, die wiederkehrenden Pflichten und die Termine der Aufsichtsprüfung. Wer diese Punkte früh auf die Quartale verteilt, setzt sie ruhig und vollständig um – und kann Geschäftsleitung und Verwaltungsrat jederzeit zeigen, wo die Compliance-Funktion steht.
Dieser Beitrag fasst die Schwerpunkte 2027 für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen zusammen und zeigt einen Jahresplan, der sich direkt übernehmen lässt. Den rechtlichen Rahmen dazu finden Sie im Wissensbereich FINIG und Aufsicht.
Was 2027 gilt – die Schwerpunkte
Geldwäschereirecht: GwG-Revision und GwV-FINMA
- Revidiertes GwG und Transparenzregister: Seit dem 1. Oktober 2026 gelten das revidierte Geldwäschereigesetz und das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG). Die Einzelheiten fasst der Beitrag zur Teilrevision GwV-FINMA, GwG-Revision und Transparenzregister zusammen.
- Teilrevidierte GwV-FINMA: Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Weisungen, Formulare und Kontrollen werden auf den finalen Wortlaut ausgerichtet.
- Transparenzregister: Je nach Rechtsform laufen die Übergangsfristen für die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen bis Anfang 2027. Wie die Meldung über EasyGov gelingt, zeigt unser Beitrag zum Transparenzregister und EasyGov.
Geldwäschereirisikoanalyse als Steuerungsinstrument
Mit der Aufsichtsmitteilung 04/2026 unterstreicht die FINMA, dass die Risikoanalyse die tatsächlichen Risiken des Instituts abbildet: mit definierter Risikotoleranz, inhärenten Risiken und wirksamen Massnahmen. 2027 ergänzen Vermögensverwalter die Analyse um Sanktionen und Proliferationsfinanzierung und berücksichtigen die jeweils aktuellen FATF-Länderlisten.
FIDLEG-Prüfschwerpunkte der Aufsichtsorganisationen
Die Aufsichtsorganisationen prüfen seit 2026 vertieft, ob Kundensegmentierung, Eignungsprüfung, Informationspflichten, Dokumentation und Interessenkonflikte in der Praxis gelebt werden. Die Details beschreibt der Beitrag zu den FIDLEG-Prüfschwerpunkten 2026.
Wiederkehrende Pflichten
- Periodische Überprüfung der Geschäftsbeziehungen nach Art. 7 Abs. 1bis GwG, risikoorientiert und dokumentiert.
- Schulung der Mitarbeitenden zu Geldwäscherei und Sanktionen, etwa mit einer GwG-Schulung.
- Beraterregister: Die Eintragung der Kundenberaterinnen und Kundenberater ist spätestens nach 24 Monaten zu erneuern (Art. 41 Abs. 2 FIDLEV); die Beraterregister-Schulung online bietet dafür den Refresher.
- Internes Kontrollsystem: Kontrollplan, Kontrolldurchführung und Pendenzen, zum Beispiel im Rahmen des Risk Management Outsourcing.
Schritt für Schritt: der Jahresplan nach Quartalen
- 1Dezember 2026 – BestandesaufnahmeNeuerungen und wiederkehrende Pflichten erfassen, Verantwortliche festlegen, Plan von der Geschäftsleitung verabschieden lassen.
- 21. Quartal 2027 – GeldwäschereiWeisungen an die teilrevidierte GwV-FINMA anpassen, Risikoanalyse aktualisieren, Meldung ans Transparenzregister abschliessen.
- 32. Quartal 2027 – FIDLEG und ProdukteKundensegmentierung, Eignungsprüfung und Produktauswahl stichprobenweise kontrollieren, Prüfung durch die Aufsichtsorganisation vorbereiten.
- 43. Quartal 2027 – Schulung und KontrollenSchulungen durchführen, Beraterregister-Fristen prüfen, periodische Überprüfungen abschliessen.
- ✓4. Quartal 2027 – Bericht und AusblickJahresbericht Compliance und Risikomanagement an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat, Planung 2028.
Checkliste für den Jahresstart
- Jahresplan 2027 mit Quartalszielen und Verantwortlichen verabschiedet
- Weisungen zur Geldwäschereibekämpfung auf die GwV-FINMA 2027 ausgerichtet
- Geldwäschereirisikoanalyse mit Sanktionen und Proliferationsfinanzierung aktualisiert
- Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen ans Transparenzregister erledigt
- Termine der Aufsichtsprüfung und der Prüfgesellschaft im Kalender
- Schulungsplan 2027 und Beraterregister-Fristen erfasst
- Kontrollplan des internen Kontrollsystems für 2027 freigegeben
- Berichtstermine an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat festgelegt
So unterstützt Peak Compliance
Peak Compliance erstellt den Compliance-Jahresplan mit Ihnen, setzt die Neuerungen 2027 um und berichtet laufend an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat – als ausgelagerte Funktion im Compliance Outsourcing. Für ein erstes Gespräch erreichen Sie uns über die Kontaktseite.




