Compliance-Jahresplanung 2027: Checkliste für Vermögensverwalter

Veröffentlicht: 5. November 2026 Lesezeit: 3 Min.

Für 2027 planen Vermögensverwalter vier Schwerpunkte ein: die teilrevidierte GwV-FINMA (geplant per 1. Januar 2027), die seit 1. Oktober 2026 geltenden Pflichten aus GwG-Revision und Transparenzregister, eine aktualisierte Geldwäschereirisikoanalyse und die FIDLEG-Prüfschwerpunkte der Aufsichtsorganisationen. Ein Jahresplan mit Quartalszielen, klaren Verantwortlichkeiten und Berichten an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat macht die Umsetzung planbar.

Symbolbild (KI): Compliance-Jahresplanung 2027: Checkliste für Vermögensverwalter
Isabelle Ledergerber, Managing Partner, Mitgründerin bei Peak Compliance
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Worum es geht

Das Jahresende ist der richtige Zeitpunkt, um das Compliance-Jahr 2027 zu planen. Ein Jahresplan bündelt drei Dinge: die regulatorischen Neuerungen mit ihren Fristen, die wiederkehrenden Pflichten und die Termine der Aufsichtsprüfung. Wer diese Punkte früh auf die Quartale verteilt, setzt sie ruhig und vollständig um – und kann Geschäftsleitung und Verwaltungsrat jederzeit zeigen, wo die Compliance-Funktion steht.

Dieser Beitrag fasst die Schwerpunkte 2027 für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen zusammen und zeigt einen Jahresplan, der sich direkt übernehmen lässt. Den rechtlichen Rahmen dazu finden Sie im Wissensbereich FINIG und Aufsicht.

Was 2027 gilt – die Schwerpunkte

Geldwäschereirecht: GwG-Revision und GwV-FINMA

  • Revidiertes GwG und Transparenzregister: Seit dem 1. Oktober 2026 gelten das revidierte Geldwäschereigesetz und das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG). Die Einzelheiten fasst der Beitrag zur Teilrevision GwV-FINMA, GwG-Revision und Transparenzregister zusammen.
  • Teilrevidierte GwV-FINMA: Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Weisungen, Formulare und Kontrollen werden auf den finalen Wortlaut ausgerichtet.
  • Transparenzregister: Je nach Rechtsform laufen die Übergangsfristen für die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen bis Anfang 2027. Wie die Meldung über EasyGov gelingt, zeigt unser Beitrag zum Transparenzregister und EasyGov.

Geldwäschereirisikoanalyse als Steuerungsinstrument

Mit der Aufsichtsmitteilung 04/2026 unterstreicht die FINMA, dass die Risikoanalyse die tatsächlichen Risiken des Instituts abbildet: mit definierter Risikotoleranz, inhärenten Risiken und wirksamen Massnahmen. 2027 ergänzen Vermögensverwalter die Analyse um Sanktionen und Proliferationsfinanzierung und berücksichtigen die jeweils aktuellen FATF-Länderlisten.

FIDLEG-Prüfschwerpunkte der Aufsichtsorganisationen

Die Aufsichtsorganisationen prüfen seit 2026 vertieft, ob Kundensegmentierung, Eignungsprüfung, Informationspflichten, Dokumentation und Interessenkonflikte in der Praxis gelebt werden. Die Details beschreibt der Beitrag zu den FIDLEG-Prüfschwerpunkten 2026.

Wiederkehrende Pflichten

  • Periodische Überprüfung der Geschäftsbeziehungen nach Art. 7 Abs. 1bis GwG, risikoorientiert und dokumentiert.
  • Schulung der Mitarbeitenden zu Geldwäscherei und Sanktionen, etwa mit einer GwG-Schulung.
  • Beraterregister: Die Eintragung der Kundenberaterinnen und Kundenberater ist spätestens nach 24 Monaten zu erneuern (Art. 41 Abs. 2 FIDLEV); die Beraterregister-Schulung online bietet dafür den Refresher.
  • Internes Kontrollsystem: Kontrollplan, Kontrolldurchführung und Pendenzen, zum Beispiel im Rahmen des Risk Management Outsourcing.

Schritt für Schritt: der Jahresplan nach Quartalen

  1. 1
    Dezember 2026 – Bestandesaufnahme
    Neuerungen und wiederkehrende Pflichten erfassen, Verantwortliche festlegen, Plan von der Geschäftsleitung verabschieden lassen.
  2. 2
    1. Quartal 2027 – Geldwäscherei
    Weisungen an die teilrevidierte GwV-FINMA anpassen, Risikoanalyse aktualisieren, Meldung ans Transparenzregister abschliessen.
  3. 3
    2. Quartal 2027 – FIDLEG und Produkte
    Kundensegmentierung, Eignungsprüfung und Produktauswahl stichprobenweise kontrollieren, Prüfung durch die Aufsichtsorganisation vorbereiten.
  4. 4
    3. Quartal 2027 – Schulung und Kontrollen
    Schulungen durchführen, Beraterregister-Fristen prüfen, periodische Überprüfungen abschliessen.
  5. ✓
    4. Quartal 2027 – Bericht und Ausblick
    Jahresbericht Compliance und Risikomanagement an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat, Planung 2028.

Checkliste für den Jahresstart

  • Jahresplan 2027 mit Quartalszielen und Verantwortlichen verabschiedet
  • Weisungen zur Geldwäschereibekämpfung auf die GwV-FINMA 2027 ausgerichtet
  • Geldwäschereirisikoanalyse mit Sanktionen und Proliferationsfinanzierung aktualisiert
  • Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen ans Transparenzregister erledigt
  • Termine der Aufsichtsprüfung und der Prüfgesellschaft im Kalender
  • Schulungsplan 2027 und Beraterregister-Fristen erfasst
  • Kontrollplan des internen Kontrollsystems für 2027 freigegeben
  • Berichtstermine an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat festgelegt

So unterstützt Peak Compliance

Peak Compliance erstellt den Compliance-Jahresplan mit Ihnen, setzt die Neuerungen 2027 um und berichtet laufend an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat – als ausgelagerte Funktion im Compliance Outsourcing. Für ein erstes Gespräch erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Bis wann sollte die Compliance-Jahresplanung 2027 stehen?

Idealerweise im Dezember 2026, damit die Geschäftsleitung den Plan vor Jahresbeginn verabschiedet und der Verwaltungsrat ihn zur Kenntnis nimmt. So sind die Arbeiten zur teilrevidierten GwV-FINMA und zum Transparenzregister im ersten Quartal bereits eingeplant.

Was gehört in einen Compliance-Jahresplan?

Regulatorische Neuerungen mit Umsetzungsfrist, wiederkehrende Pflichten wie Risikoanalyse, periodische Überprüfungen, Schulungen und Kontrollen, die Termine der Aufsichtsprüfung sowie die Berichte an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat – jeweils mit Verantwortlichen und Quartalsziel.

Wer ist für den Compliance-Jahresplan verantwortlich?

Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsleitung. Die Compliance-Funktion erstellt den Plan, überwacht die Umsetzung und berichtet darüber. Ist die Funktion ausgelagert, übernimmt Peak Compliance diese Aufgaben im Rahmen des Compliance Outsourcing.

Quellen

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