Teilrevision GwV-FINMA, GwG-Revision und Transparenzregister
Der regulatorische Fahrplan
Die FINMA eröffnete am 12. Mai 2026 die Anhörung zur Teilrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA. Die Anhörung dauerte bis zum 9. Juni 2026. Der Revisionsbedarf ergibt sich aus den Anpassungen im übergeordneten Geldwäschereirecht, der Umsetzung von FATF-Empfehlungen sowie aus Klarstellungen der bestehenden Aufsichtspraxis. Die teilrevidierte GwV-FINMA soll voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Parallel dazu beschloss der Bundesrat am 12. Juni 2026, dass das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) sowie die GwG-Revision am 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Das ursprünglich vorgesehene Inkrafttreten per 1. Juli 2026 wurde verschoben, um den betroffenen Kreisen mehr Zeit für die Einführung zu geben.
Wesentliche Themen
Die regulatorischen Entwicklungen betreffen insbesondere die Transparenz wirtschaftlich Berechtigter, die Einführung eines zentralen eidgenössischen Transparenzregisters, die stärkere Einbindung von Sanktions- und Embargorisiken in das GwG-Dispositiv, organisatorische Massnahmen zur Verhinderung von Sanktionsverstössen sowie den Datenaustausch zwischen Behörden. Zudem wird der Geltungsbereich des GwG auf bestimmte Beratungsleistungen erweitert, namentlich im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen sowie der Gründung, Strukturierung oder Verwaltung von Gesellschaften.
Sanctions Compliance
Die GwG-Revision und die Teilrevision der GwV-FINMA stärken die organisatorischen Anforderungen im Bereich Sanktionen und Embargo. Finanzintermediäre müssen angemessene Massnahmen treffen, um Verstösse gegen Zwangsmassnahmen nach dem Embargogesetz zu verhindern. Dazu gehören insbesondere Risikoanalysen, interne Weisungen, risikobasierte Screening-Prozesse, Eskalationswege, Dokumentation sowie Schulungen der Mitarbeitenden.
Die GwG-Risikoanalyse sollte künftig auch Sanktionen, Embargo, Proliferationsfinanzierung und Umgehungsrisiken angemessen berücksichtigen. Zudem ist zu prüfen, ob Vertragsparteien, wirtschaftlich berechtigte Personen, Kontrollinhaber und bevollmächtigte Personen risikobasiert und zeitnah gegen relevante Sanktionslisten geprüft werden.
Nachvollziehbarkeit von Eigentümer- und Kontrollstrukturen
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Nachvollziehbarkeit von Eigentümer- und Kontrollstrukturen. Finanzintermediäre müssen insbesondere bei Sitzgesellschaften und komplexen Strukturen nachvollziehen können, wer die Vertragspartei letztlich besitzt oder kontrolliert. Die Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse müssen reproduzierbar dokumentiert werden. Zudem sollten die wirtschaftlichen Gründe für die Struktur sowie die Beziehungen zwischen den involvierten Gesellschaften verstanden und dokumentiert sein.
Transparenzregister
Mit dem TJPG wird ein zentrales eidgenössisches Transparenzregister für wirtschaftlich berechtigte Personen eingeführt. Juristische Personen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden. Finanzintermediäre können künftig zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten auf Registerdaten zugreifen, wobei keine generelle Pflicht zur Konsultation des Registers vorgesehen ist. Bei Abweichungen zwischen Registerdaten und eigener Dokumentation sind entsprechende Abklärungs- und gegebenenfalls Meldeprozesse zu beachten.
Handlungsbedarf
- AML-Weisung und Sanctions-Compliance-Vorgaben überprüfen;
- GwG-Risikoanalyse um Sanktionen, Embargo, Proliferationsfinanzierung und Umgehungsrisiken ergänzen;
- KYC-Checklisten zur Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen überprüfen;
- komplexe Eigentums- und Kontrollstrukturen nachvollziehbar dokumentieren;
- Screening-Frequenz und Reaktionsfähigkeit bei neuen Sanktionslisten prüfen;
- Eskalationsprozesse bei möglichen Sanktions- oder Strukturauffälligkeiten definieren;
- Mitarbeitende zu Sanktionen, Embargo und Umgehungsrisiken schulen;
- auf die Transparenzpflichten ab 1. Oktober 2026 vorbereiten;
- finalen Wortlaut der teilrevidierten GwV-FINMA mit Blick auf das geplante Inkrafttreten per 1. Januar 2027 monitoren.

