FIDLEG-Prüfung 2026: Neue Prüfschwerpunkte für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG

Hintergrund

Das FINMA-Rundschreiben 2025/2 "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV" ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Es konkretisiert erstmals umfassend die aufsichtsrechtlichen Erwartungen an Informationspflichten, Interessenkonfliktregelungen und Suitability-Prozesse. 

Gestützt darauf werden die FIDLEG-Prüfprogramme der Aufsichtsorganisationen ab 2026 erweitert. Die Prüfung von Vermögensverwaltern nach Art. 17 FINIG wird stärker risikoorientiert und materiell ausgestaltet. Im Fokus steht nicht mehr nur, ob Weisungen und Prozesse bestehen, sondern ob diese in der Praxis angewendet, dokumentiert und durch ein funktionierendes internes Kontrollsystem abgesichert werden.

Neue Prüfschwerpunkte ab 2026

Prüfthema Kerninhalt
Kundensegmentierung Prüfung der Segmentierungsprozesse, einschliesslich Execution-Only-Kunden
Kenntnisse und Erfahrungen Prüfung der Erhebung und Dokumentation von Kenntnissen und Erfahrungen der Kunden
Informationspflichten / Risikoaufklärung Prüfung von Risikohinweisen, Kosteninformationen, Klumpenrisiken, wirtschaftlichen Bindungen und Marktangebot
Angemessenheit und Eignung Prüfung der Übereinstimmung von Risikoprofil, Strategie und eingesetzten Finanzinstrumenten
Dokumentation und Rechenschaft Prüfung der Dokumentation von Empfehlungen, Kundenangaben und Rechenschaftsprozessen
Transparenz bei Kundenaufträgen Prüfung von Best Execution, Delegation an Dritte und periodischer Überprüfung
Organisatorische Massnahmen Prüfung von Suitability-Risiken, Eskalationsprozessen, Governance und IKS
Interessenkonflikte Prüfung des Auswahlprozesses von Finanzinstrumenten, insbesondere bei eigenen Produkten, Retrozessionen und wirtschaftlichen Bindungen

Eigene Finanzinstrumente und Interessenkonflikte

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Einsatz eigener oder nahestehender Finanzinstrumente. Eine abschliessende gesetzliche Definition besteht nicht. Als eigene Finanzinstrumente können insbesondere selbstverwaltete Fonds, AMCs, White-Label-Produkte oder Produkte gelten, bei denen das Institut wirtschaftlich oder strukturell eingebunden ist.

Vermögensverwalter müssen offenlegen, ob und in welchem Umfang eigene Produkte eingesetzt werden, welche wirtschaftlichen Bindungen bestehen und welches Marktangebot bei der Auswahl berücksichtigt wurde. Allgemeine Hinweise in Kundendokumenten genügen nicht. Die Offenlegung muss konkret, nachvollziehbar und kundenbezogen erfolgen.

Sanktionsscreening und Reaktionsfähigkeit

Im Bereich Sanktions- und Embargoscreening erwarten Aufsichtsorganisationen und Prüfgesellschaften zunehmend, dass beaufsichtigte Institute neue oder bestehende Geschäftsbeziehungen zeitnah auf Sanktionsbezüge überprüfen können.

Im Fokus stehen insbesondere:

  • die Aktualität und Frequenz der Screening-Prozesse; 
  • die Reaktionsfähigkeit bei neuen Sanktionslisten; 
  • die Dokumentation von Treffern und Eskalationen; 
  • die organisatorische Einbettung der Sanctions-Compliance-Prozesse; 
  • die technische und personelle Ausgestaltung des Screenings. 

Bei Instituten mit komplexeren Strukturen, internationalen Geschäftsbeziehungen oder Depotbanken ausserhalb der Schweiz können erhöhte Erwartungen an die Reaktionsfähigkeit bestehen. Rein manuelle Prozesse werden zunehmend kritisch beurteilt.

Bedeutung für die Praxis

Die neuen Prüfschwerpunkte führen dazu, dass Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen ihre FIDLEG-Prozesse inhaltlich überprüfen und dokumentieren müssen. Dies betrifft insbesondere die Erhebung von Risikoprofil, Kenntnissen und Erfahrungen, die Angemessenheits- und Eignungsprüfung sowie die Offenlegung von Klumpenrisiken, wirtschaftlichen Bindungen, Retrozessionen und Interessenkonflikten.

Der Auswahlprozess für Finanzinstrumente ist nachvollziehbar zu dokumentieren, insbesondere beim Einsatz eigener oder nahestehender Produkte. Zudem muss das interne Kontrollsystem die Einhaltung der FIDLEG-Prozesse wirksam überwachen. Stichproben in Kundendossiers und Portfolios sollten vorbereitet und dokumentiert werden.

Zusätzliche Relevanz für Verwalter von Kollektivvermögen nach Art. 24 FINIG

Bei Verwaltern von Kollektivvermögen nach Art. 24 FINIG stehen zusätzlich insbesondere der Einsatz eigener kollektiver Kapitalanlagen, strukturierter Produkte oder nahestehender Finanzinstrumente innerhalb von Mandaten im Fokus.

Geprüft werden dabei insbesondere:

  • die transparente Offenlegung wirtschaftlicher Bindungen; 
  • die Governance beim Einsatz eigener oder nahestehender Produkte; 
  • die Nachvollziehbarkeit des Auswahlprozesses von Finanzinstrumenten; 
  • die organisatorische Handhabung von Interessenkonflikten; 
  • die datentechnische Identifikation eigener Produkte innerhalb der verwalteten Vermögen.

Die Experten der Peak Compliance stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Reto Picenoni

Erstgespräch buchen+41 58 510 77 45info@peakcompliance.ch

FIDLEG-Prüfung 2026: Neue Prüfschwerpunkte für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG

Das Beraterregister Schweiz: Jeder Finanzberater, der nicht einer umfassenden Aufsicht untersteht, muss im Beraterregister eingetragen sein.

Unser kompaktes E-Learning schult Sie praxisnah und effizient. Mit Abschluss der Schulung können Sie sich Kundenberaterinnen und -berater im Beraterregister eintragen lassen.

Die Vorteile

Grundschulung

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats «FIDLEG – Kenntnisse der Verhaltensregeln (Grundschulung)» / Gültig für den Eintrag im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 4h

Refresher Kurs

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats *Refresher: FIDLEG Verhaltensregeln* / Gültig für die Erneuerung der Eintragung (24 Monate) im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 2h

Warum eine Schulung zum Beraterregister?

  • Rechtssicherheit: Verstehen Sie die gesetzlichen Grundlagen und vermeiden Sie Haftungsrisiken.
  • Praxiswissen: Erhalten Sie konkrete Einblicke in die Praxis.
  • Compliance-Vorteil: Erfüllen Sie die Anforderungen von FIDLEG und steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden.
  • Aktuelles Know-how: Inhalte basieren auf den neuesten gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz.

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Inhalte der Beraterregister Schulung

Teil 1: Grundlagen und Verhaltensregeln

  • Ziele und Anwendungsbereich des FIDLEG
  • Definition von Finanzdienstleistern und Gewerbsmässigkeit
  • Regelungen für ausländische Finanzdienstleister
  • Fünf Hauptarten von Finanzdienstleistungen
  • Kundensegmentierung: institutionelle, professionelle und private Kunden
  • Opting-IN / Opting-OUT, Unterschiede FIDLEG vs. KAG
  • Verhaltenspflichten: Angemessenheit, Eignung, Informations- und Dokumentationspflichten

Teil 2: Organisation und Interessenkonflikte

  • Regulierungs- und Bewilligungspflichten
  • Eintragung ins Beraterregister Schweiz
  • Corporate Governance und Weiterbildungspflichten
  • Beizug Dritter und Zusammenarbeit mit Ombudsstellen
  • Umgang mit Interessenkonflikten: Drittentschädigungen, Eigenhandel, Offenlegungspflichten

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Ihre Vorteile auf einen Blick

Schneller Überblick über alle relevanten FIDLEG-Vorgaben
Ideal für Einsteiger und erfahrene Berater
Kompakte und praxisnahe Inhalte
Anerkannt für die Eintragung ins Beraterregister

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Hintergrund des Beraterregisters

Wer in der Schweiz Finanzdienstleistungen in der Schweiz anbietet und nicht bereits einer umfassenden Aufsicht unterstellt ist, muss sich in das Beraterregister eintragen lassen. Zuständig sind die von der FINMA anerkannten Registrierungsstellen.

Die Aufgaben der Registrierungsstellen umfassen unter anderem die Prüfung der Gesuche, die Verwaltung der Daten sowie die Kontrolle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Jede Registrierungsstelle entscheidet über die Eintragung und Löschungen von Beratern und überwacht, dass eingetragene Personen ihre Pflichten einhalten.

Wichtig ist zudem, dass die Registrierungsstelle alle Änderungen im Zusammenhang mit den Daten des Beraters entgegennimmt und aktualisiert. So wird sichergestellt, dass die Informationen jederzeit korrekt und aktuell sind.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Finanzberater ihre Dienstleistungen ausschliesslich gegenüber Professionellen erbringen. In diesem Fall kann auf eine Eintragung verzichtet werden.

Damit bietet das Beraterregister Transparenz und stärkt den Anlegerschutz, während es gleichzeitig klare Prozesse für Berater und Kunden definiert.

Das Beraterregister kann man sich wie eine offizielle Liste vorstellen. Auf dieser Liste stehen alle Finanzberater, die in der Schweiz arbeiten dürfen und nicht einer anderen strengen Kontrolle unterstehen. Für Kunden bedeutet das: Wenn eine Person im Register steht, weiss man, dass sie die nötigen Regeln kennt und eine Schulung gemacht hat.

Warum ist das wichtig? Viele Menschen verstehen die Welt der Finanzen nicht so genau. Man vertraut deshalb Beratern, die einem beim Anlegen, Sparen oder Versichern helfen. Damit Kunden geschützt sind, gibt es klare Regeln. Diese Regeln heissen FIDLEG. Sie bestimmen zum Beispiel, welche Informationen ein Berater geben muss, wie er mit Konflikten umgehen soll oder wie er Kundendaten dokumentieren muss.

Wer Finanzdienstleistungen anbietet, muss also entweder von einer Behörde überwacht sein oder sich ins Beraterregister eintragen lassen. Damit zeigt der Berater, dass er die Vorschriften kennt. Nach der Eintragung bekommt er ein Zertifikat. Das ist ein Nachweis, dass er geschult wurde und die Regeln einhalten kann.

Eine Ausnahme gilt nur für Berater, die ausschliesslich gegenüber Professionellen arbeiten. Damit sind grosse Firmen oder sehr erfahrene Anleger gemeint. In diesen Fällen ist kein Eintrag nötig.

Für alle anderen gilt: Ohne Eintrag im Beraterregister darf man in der Schweiz keine Finanzberatung für Privatkunden machen. Das schützt Kunden und sorgt für mehr Vertrauen.

FIDLEG-Prüfung 2026: Neue Prüfschwerpunkte für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG

The Advisor Register Switzerland
Every financial advisor who is not subject to comprehensive supervision must be registered in the Advisor Register.
Our compact e-learning course provides practical and efficient training. Upon completion of the course, you can have yourself registered as a client advisor in the Advisor Register.

The Benefits

BASIC TRAINING

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*FIDLEG – Knowledge of the Code of Conduct (Basic Training)* / Valid for registration in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 4 hours

Refresher Training

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*Refresher: FinSA – Conduct Rules* / Valid for the renewal within 24 months in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 2 hours

Why Training for the Advisor Register?

  • Legal certainty: Understand the legal foundations and avoid liability risks.
  • Practical knowledge: Gain concrete insights into everyday practice.
  • Compliance advantage: Meet the requirements of FIDLEG and strengthen your clients’ trust.
  • Up-to-date know-how: Content based on the latest Swiss legal regulations.

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Content of the Advisor Register Training

Part 1: Basics and Code of Conduct

  • Objectives and scope of FIDLEG
  • Definition of financial service providers and professional activity
  • Regulations for foreign financial service providers
  • The five main types of financial services
  • Client segmentation: institutional, professional, and private clients
  • Opting-IN / Opting-OUT, differences between FIDLEG and KAG
  • Conduct obligations: appropriateness, suitability, information and documentation duties

Part 2: Organization and Conflicts of Interest

  • Regulatory and licensing obligations
  • Registration in the Swiss Advisor Register
  • Corporate governance and continuing education obligations
  • Involvement of third parties and cooperation with ombuds offices
  • Handling conflicts of interest: third-party compensation, proprietary trading, disclosure obligations

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Your Benefits at a Glance

Quick overview of all relevant FIDLEG requirements
Ideal for beginners and experienced advisors alike
Compact and practice-oriented content
Recognized for registration in the Advisor Register

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Background of the Advisor Register

Anyone offering financial services in Switzerland who is not already subject to comprehensive supervision must register in the Advisor Register. The competent authorities are registration offices recognized by FINMA.

The tasks of these registration offices include, among others, reviewing applications, managing data, and ensuring that legal requirements are met. Each registration office decides on entries and deletions of advisors and monitors compliance with obligations by registered persons.

It is also important that the registration office receives and updates any changes to an advisor’s data. This ensures that the information is always correct and up to date.

An exception applies only if financial advisors provide their services exclusively to professional clients. In this case, registration can be waived.

The Advisor Register therefore provides transparency and strengthens investor protection while defining clear processes for advisors and clients.

You can think of the Advisor Register as an official list. This list includes all financial advisors who are allowed to work in Switzerland and are not under other strict supervision. For clients, this means: if a person is listed in the register, you know they are familiar with the necessary rules and have completed proper training.

Why is this important? Many people do not fully understand the world of finance. They rely on advisors to help them invest, save, or insure themselves. To protect clients, there are clear rules — called FIDLEG. These rules define, for example, what information an advisor must provide, how to deal with conflicts of interest, and how to document client data.

Anyone offering financial services must therefore either be supervised by an authority or register in the Advisor Register. By registering, the advisor shows that they know the regulations. After registration, they receive a certificate — proof that they have been trained and can comply with the rules.

An exception only applies to advisors who work exclusively with professional clients — meaning large companies or very experienced investors. In those cases, registration is not required.

For everyone else, the rule is: Without entry in the Advisor Register, you may not provide financial advice to private clients in Switzerland. This protects clients and builds trust.