Zusammenschluss von FINcontrol Suisse und OSFIN – Entstehung der neuen Aufsichtsorganisation «Osfincontrol»

Veröffentlicht: 11. Dezember 2025 Lesezeit: 1 Min.

FINcontrol Suisse und OSFIN haben am 28. August 2025 ihre Fusion zur neuen Aufsichtsorganisation «Osfincontrol» mit Sitz in Zug bekanntgegeben. Ziel sind Synergien, effizientere Aufsicht und harmonisierte Standards für Vermögensverwalter und Trustees.

Symbolbild (KI): Zusammenschluss von FINcontrol Suisse und OSFIN – Entstehung der neuen Aufsichtsorganisation «Osfincontrol»
Isabelle Ledergerber, Managing Partner, Mitgründerin bei Peak Compliance
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Hinweis: Der Beitrag beschreibt die Fusion zum Zeitpunkt der Ankündigung im August 2025. Die FINMA hat die Fusion zur OSFINcontrol AG am 27. November 2025 bewilligt.

Am 28. August 2025 wurde bekanntgegeben, dass FINcontrol Suisse und OSFIN (Organisation de surveillance financière) fusionieren, um die neue Aufsichtsorganisation «Osfincontrol» zu bilden.

Die neue Organisation mit Sitz in Zug und Zweigstellen in allen Sprachregionen wird sich als zweitgrösste Aufsichtsorganisation der Schweiz positionieren.

Die Fusion verfolgt das Ziel, Synergien zu schaffen, die Effizienz der Aufsichtstätigkeit zu erhöhen und eine einheitliche, strukturierte Aufsichtsorganisation zu etablieren.
«Osfincontrol» soll eine moderne, transparente und professionelle Aufsichtsstruktur bieten, welche die Wirksamkeit und Kohärenz der Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern stärkt.

Im Zentrum steht die Konsolidierung bestehender Prozesse und die Harmonisierung der Aufsichtsstandards.

Es wird erwartet, dass im Zuge der Fusion bestehende Kommunikationskanäle, Melde- und Prüfprozesse, Schnittstellen zu Beaufsichtigten sowie Gebührenstrukturen überprüft und neu ausgerichtet werden, um eine einheitliche und effiziente Organisationsstruktur sicherzustellen.

Die neue Aufsichtsorganisation wird für zahlreiche Finanzdienstleister unter dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) zuständig sein, insbesondere für Vermögensverwalter und Trustees nach Art. 17 FINIG. Verwalter von Kollektivvermögen beaufsichtigt die FINMA direkt (Art. 61 FINIG).

Mit der Schaffung von «Osfincontrol» wird ein weiterer Schritt zur Stärkung der Aufsichtskohärenz und Professionalisierung der Selbstregulierung im Schweizer Finanzmarkt umgesetzt. Wie sich die Aufsichtsorganisationen von den Selbstregulierungsorganisationen nach dem Geldwäschereigesetz unterscheiden, zeigt die Seite SRO-Anschluss.

Häufige Fragen

Was ist Osfincontrol?

Die neue Aufsichtsorganisation aus dem Zusammenschluss von FINcontrol Suisse und OSFIN, mit Sitz in Zug und Zweigstellen in allen Sprachregionen. Sie positioniert sich als zweitgrösste Aufsichtsorganisation der Schweiz.

Wer wird von Osfincontrol beaufsichtigt?

Finanzinstitute unter dem FINIG, insbesondere Vermögensverwalter und Trustees.

Was ändert sich für die beaufsichtigten Institute?

Laut Beitrag ist zu erwarten, dass Kommunikationskanäle, Melde- und Prüfprozesse, Schnittstellen zu den Beaufsichtigten sowie Gebührenstrukturen überprüft und neu ausgerichtet werden, um eine einheitliche und effiziente Aufsicht sicherzustellen.

Quellen

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