Internes Kontrollsystem für Vermögensverwalter: Aufbau und Kontrollen

Veröffentlicht: 5. November 2026 Lesezeit: 4 Min.

Vermögensverwalter verfügen nach Art. 9 und 21 FINIG über eine wirksame interne Kontrolle, welche unter anderem die Einhaltung der rechtlichen und internen Vorschriften gewährleistet. Ein internes Kontrollsystem (IKS) verbindet dafür Risikoinventar, Kontrollplan, dokumentierte Kontrollen, Massnahmenverfolgung und Berichte an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat. Grösse und Umfang richten sich nach Geschäftsmodell und Risiken des Instituts.

Symbolbild (KI): Internes Kontrollsystem für Vermögensverwalter: Aufbau und Kontrollen
Isabelle Ledergerber, Managing Partner, Mitgründerin bei Peak Compliance
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Worum es geht

Ein internes Kontrollsystem (IKS) ist für Vermögensverwalter Bewilligungsvoraussetzung und laufende Pflicht zugleich. Das Finanzinstitutsgesetz verlangt, dass ein Finanzinstitut seine Risiken identifiziert, misst, steuert und überwacht und für wirksame interne Kontrollen sorgt (Art. 9 Abs. 2 FINIG). Für Vermögensverwalter und Trustees präzisiert Art. 21 FINIG: Sie verfügen über ein angemessen ausgestattetes Risikomanagement und eine wirksame interne Kontrolle, die unter anderem die Einhaltung der rechtlichen und unternehmensinternen Vorschriften gewährleistet. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt dieser Beitrag. Den gesamten Rahmen finden Sie im Wissensbereich FINIG und Aufsicht.

Welche Rechtsgrundlagen gelten?

  • Art. 9 und 21 FINIG: wirksame interne Kontrollen und eine Compliance-Funktion; Personen in Risikomanagement und interner Kontrolle werden nicht in die Tätigkeiten eingebunden, die sie überwachen.
  • Art. 26 FINIV: Vermögensverwalter regeln die Grundzüge des Risikomanagements und bestimmen ihre Risikotoleranz (Art. 26 FINIV).
  • Art. 41 FINIV: Bei Verwaltern von Kollektivvermögen legt das Organ für die Oberleitung das IKS fest, stellt es sicher und überwacht es; Risikomanagement und Compliance sind von den operativen Einheiten getrennt.
  • Art. 728a OR: Bei der ordentlichen Revision prüft die Revisionsstelle, ob ein internes Kontrollsystem existiert (Art. 728a OR).

Welche Bausteine gehören zum IKS?

  • Risikoinventar: rechtliche, operationelle, Geldwäscherei-, IT- und Auslagerungsrisiken mit Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung und Risikotoleranz.
  • Kontrollplan: jede Schlüsselkontrolle mit Ziel, Frequenz, Verantwortlichen und erwartetem Nachweis, abgeleitet aus den Risiken.
  • Durchführung und Nachweis: Ergebnisse und Belege werden direkt bei der Kontrolle dokumentiert.
  • Massnahmen und Pendenzen: Feststellungen aus Kontrollen, Prüfungen und Vorfällen werden mit Verantwortlichen und Fristen bis zur Erledigung verfolgt.
  • Berichterstattung: periodische Berichte an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat mit Stand der Kontrollen, offenen Massnahmen und Risikolage.

Das IKS folgt dem Modell der drei Verteidigungslinien: Das operative Geschäft bildet die erste Linie, Risikomanagement und Compliance die zweite, die unabhängige Prüfung die dritte.

Welche Kontrollen sind für Vermögensverwalter typisch?

BereichBeispiel einer SchlüsselkontrolleBezug
KontoeröffnungVier-Augen-Prüfung von Identifizierung, wirtschaftlich berechtigter Person und RisikoeinstufungArt. 3–6 GwG
Kundendokumentationperiodische, risikoorientierte Überprüfung der KundenbelegeArt. 7 Abs. 1bis GwG
SanktionenAbgleich von Kunden und Transaktionen mit den SanktionslistenArt. 8 GwG
VermögensverwaltungAbgleich der Portfolios mit Anlageprofil und EignungsprüfungArt. 12 FIDLEG
InteressenkonfliktePrüfung der Offenlegung von Entschädigungen DritterArt. 26 FIDLEG
ZeichnungsrechteEinhaltung der Kollektivunterschrift zu zweienArt. 23 FINIV
AuslagerungenÜberwachung der beauftragten Dritten und ihrer BerichteArt. 14 FINIG
Finanzenlaufende Einhaltung von Mindestkapital und EigenmittelnArt. 22 und 23 FINIG

Hinzu kommen Kontrollen zu IT-Sicherheit und Notfallplanung. Hinweise dazu enthält der Beitrag zum Operational Risk Management.

Was gilt für kleinere Vermögensverwalter?

Die Verordnung trägt der Grösse Rechnung. Die Unabhängigkeit von Risikomanagement und interner Kontrolle von den ertragsorientierten Tätigkeiten ist nicht erforderlich, wenn ein Vermögensverwalter fünf oder weniger Vollzeitstellen oder einen jährlichen Bruttoertrag von weniger als CHF 2 Mio. aufweist und ein Geschäftsmodell ohne erhöhte Risiken verfolgt (Art. 26 Abs. 2 FINIV). Die Schwellenwerte müssen in zwei von drei vergangenen Geschäftsjahren erreicht oder in der Geschäftsplanung vorgesehen sein. Eine wirksame interne Kontrolle braucht es trotzdem – viele kleinere Institute erreichen sie mit einem schlanken Kontrollplan und einer externen Second Line.

Schritt für Schritt zum IKS

  1. 1
    Risiken erfassen
    Geschäftsmodell, Kundensegmente, Produkte, Länder und Auslagerungen analysieren und im Risikoinventar bewerten.
  2. 2
    Kontrollen ableiten
    für jedes wesentliche Risiko eine Schlüsselkontrolle mit Ziel und Nachweis festlegen.
  3. 3
    Verantwortung zuweisen
    Zuständigkeiten in erster und zweiter Linie klar regeln und in den Weisungen festhalten.
  4. 4
    Kontrollplan verabschieden
    Frequenzen und Termine für das Jahr festlegen und durch die Geschäftsleitung genehmigen lassen.
  5. 5
    Durchführen und dokumentieren
    Kontrollen termingerecht ausführen, Ergebnisse und Belege ablegen, Massnahmen verfolgen.
  6. ✓
    Berichten und weiterentwickeln
    Geschäftsleitung und Verwaltungsrat periodisch informieren und das IKS nach Prüfungen und Vorfällen anpassen.

Checkliste

  • Risikoinventar mit Bewertung und Risikotoleranz vorhanden
  • Kontrollplan mit Ziel, Frequenz, Verantwortlichen und Nachweis je Kontrolle
  • Kontrollen und Belege an einem Ort dokumentiert
  • Massnahmen aus Prüfungen mit Frist und Verantwortlichen erfasst
  • Periodischer IKS-Bericht an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat
  • Jährliche Überprüfung von Risikoinventar und Kontrollplan

Wie Risikoinventar und Risikotoleranz entstehen, zeigt der Beitrag Risikomanagement für Vermögensverwalter.

So unterstützt Peak Compliance

Peak Compliance richtet das IKS ein, führt es in einem vollständig digitalen System und übernimmt die Second-Line-Kontrollen samt Berichterstattung – im Risk Management Outsourcing. Für ein erstes Gespräch erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Was ist ein internes Kontrollsystem bei einem Vermögensverwalter?

Das IKS ist die Gesamtheit der Regeln, Abläufe und Kontrollen, mit denen ein Vermögensverwalter seine Risiken steuert und die Einhaltung der gesetzlichen und internen Vorschriften sicherstellt. Es stützt sich auf Art. 9 Abs. 2 und Art. 21 FINIG und wird von Prüfgesellschaft und Aufsichtsorganisation geprüft.

Wer ist für das IKS verantwortlich?

Die Verantwortung liegt bei den Leitungsorganen. Bei Verwaltern von Kollektivvermögen legt das Organ für die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle das IKS fest, stellt es sicher und überwacht es; die Geschäftsführung setzt die Vorgaben um (Art. 41 FINIV). Die Durchführung der Kontrollen kann an eine qualifizierte externe Stelle delegiert werden (Art. 21 Abs. 2 FINIG).

Wie oft werden IKS-Kontrollen durchgeführt?

Die Häufigkeit folgt dem Risiko: Schlüsselkontrollen bei der Kontoeröffnung laufen bei jedem Fall, andere Kontrollen monatlich, quartalsweise oder jährlich. Der Kontrollplan legt für jede Kontrolle Frequenz, Verantwortliche und den erwarteten Nachweis fest.

Quellen

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