Das AML-Regulierungsumfeld in Liechtenstein steht 2025 vor einem tiefgreifenden Wandel. Das neue Geldwäschereigesetz (GwG) wird das bisherige Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) vollständig ersetzen. Damit setzt Liechtenstein das EU-AML-Package (bestehend aus AML-Regulation, AML-Directive VI und der neuen EBA-Supervision Authority) schrittweise um.
Laut dem VuVL-Morgentreff vom 1. Oktober 2025 sollen die Regulatory Technical Standards (RTS) zur Customer Due Diligence (CDD) bis Ende Oktober finalisiert werden. Parallel bereitet die FMA eine Wegleitung zur Umsetzung in Liechtenstein vor – wobei die Delegierten Verordnungen der EU zwingend zu studieren sind.
Besonders praxisrelevant bleiben offene Detailfragen:
Wie sind ermessensbegünstigte Personen (beneficiaries) bei Trusts zu behandeln?
Welche Anforderungen gelten an die Definition des Geschäftsprofils (Business Profile) und der Source of Wealth (SoW)?
Wie werden Ausschüttungsempfänger künftig in die AML-Risikobewertung integriert?
Noch offen ist, ob es Übergangsfristen oder ein paralleles Nebeneinander von SPG und GwG geben wird. Es wird jedoch erwartet, dass Institute bereits ab Q2 2026 vollständig auf das GwG umgestellt haben müssen.
