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11
Dec

FINMA Risikomonitor 2025: Was er für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen wirklich bedeutet

Der FINMA Risikomonitor 2025 zeigt, welche Entwicklungen und Risikofelder für den Schweizer Finanzmarkt in den kommenden Jahren prägend sein werden. Für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG und Verwalter von Kollektivvermögen nach Art. 24 FINIG ist dieser Bericht weit mehr als eine allgemeine Risikoeinschätzung. Er gibt Orientierung, wo die Aufsicht den Fokus setzt und welche Themen in Prüfungen und Bewilligungsverfahren künftig stärker in den Vordergrund rücken.

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Unabhängiger Verwaltungsrat für Vermögensverwalter: Vorteile

Ein unabhängiger Verwaltungsrat hilft Unternehmen bei der “good governance”. Er bringt Fachwissen mit und hat eine externe Sichtweise auf ein Unternehmen. Er trägt damit wesentlich zur objektiven Entscheidungsfindung im Führungsgremium bei.

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Sanktionen & Embargos: Was Schweizer Vermögensverwalter beachten müssen

Die Relevanz von Sanktionen und Embargos hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen – auch für Schweizer Vermögensverwalter. Die FINMA sowie die Aufsichtsorganisationen (AO) erwarten heute ein aktives, dokumentiertes Management von Sanktionsrisiken – unabhängig von Grösse oder Geschäftsmodell eines Instituts.Die Schweiz setzt Sanktionen über Verordnungen um, basierend auf dem Embargogesetz. Während UNO-Sanktionen zwingend gelten, wird die Übernahme von EU-, US- und UK-Massnahmen im Einzelfall entschieden. Zusätzlich wirken sich US-Vorgaben zunehmend indirekt aus, z. B. über den USD-Zahlungsverkehr oder Korrespondenzbanken.

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Sanctions & Embargoes: What swiss asset managers must consider

The importance of sanctions and embargoes has increased significantly in recent years — also for Swiss asset managers. FINMA and the supervisory organisations (SO) now expect active and documented management of sanctions risks, regardless of an institution’s size or business model.

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Pauses pendant les heures de travail

La loi sur le travail impose des durées maximales de travail mais renferme aussi des dispositions qui obligent les employeurs à prévoir des interruptions de travail pour permettre aux travailleurs de se reposer et de se restaurer. Il s’agit notamment des temps de repos quotidiens et hebdomadaires ainsi que des pauses.

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Pausen während der Arbeitszeit

Das Arbeitsgesetz sieht einerseits Höchstarbeitszeiten vor. Andererseits gibt es auch Bestimmungen, die Arbeitgeber zu Arbeitsunterbrüchen verpflichten, damit sich die Arbeitnehmenden erholen und verpflegen können. Hierzu gehören die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie die Pausen. Die jährlichen Ruhezeiten, d.h. die Ferien, werden durch das Privatrecht im Obligationenrecht geregelt.

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Neue FINIG-Bewilligungen für Krypto- und Zahlungsinstitute – Vernehmlassung des Bundesrats eröffnet

Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Revision des Finanzinstitutengesetzes (FINIG) eröffnet. Geplant sind neue Bewilligungskategorien für Zahlungs- und Krypto-Institute, die die bisherige Fintech-Bewilligung ablösen sollen.

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New Federal Act on Corporate Transparency – Introduction of the Swiss UBO Register

On 26 September 2025, the Swiss Parliament adopted the new Federal Act on the Transparency of Legal Entities, introducing a central register of beneficial owners (UBO Register) to be administered by the Federal Office of Justice. The register will cover legal entities domiciled in Switzerland as well as certain foreign vehicles with a Swiss nexus.The entry into force is expected around 2027.

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Neues Bundesgesetz zur Transparenz juristischer Personen – Einführung des Schweizer UBO-Register

Am 26. September 2025 hat das Schweizer Parlament das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen verabschiedet. Es sieht die Einführung eines zentralen Registers der wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Register) vor, das vom Eidgenössischen Amt für Justiz (BJ) geführt wird. Erfasst werden juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sowie bestimmte ausländische Vehikel mit Schweizer Bezug.

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Outsourcing und Digitalisierung von Risk- und Compliance-Prozessen am Beispiel von Vermögensverwaltern

Die Regulierungsdichte im Finanzbereich nimmt stetig zu. Dies gilt auch für Auslagerungen von einzelnen Funktionen und Geschäftsbereichen durch Vermögensverwalter. Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet allerdings vielfältige Möglichkeiten, um Risk- und Compliance-Prozesse effizienter und zukunftssicherer zu gestalten. Innovative Technologien ermöglichen es, administrativen Aufwand durch gezieltes Outsourcing erheblich zu reduzieren und gleichzeitig die Einhaltung regulatorischer Vorgaben sicherzustellen. Dadurch können sich Vermögensverwalter verstärkt auf ihre Kerntätigkeiten konzentrieren.

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Liechtenstein führt neues Geldwäschereigesetz ein – Ablösung des SPG und Umsetzung des EU-AML-Package

Das AML-Regulierungsumfeld in Liechtenstein steht 2025 vor einem tiefgreifenden Wandel. Das neue Geldwäschereigesetz (GwG) wird das bisherige Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) vollständig ersetzen. Damit setzt Liechtenstein das EU-AML-Package (bestehend aus AML-Regulation, AML-Directive VI und der neuen EBA-Supervision Authority) schrittweise um.

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Geneva Compliance Outsourcing - Stay Fully Compliant

Geneva is a center for international organizations and financial institutions. Navigating the complex compliance landscape requires a partner who understands both the Swiss nuances and the global regulatory environment.

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Geldwäscherei Schweiz: Massnahmen für die Integrität

Die Schweiz führt eine führende Rolle in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Auf globaler Ebene engagiert sie sich aktiv in der Groupe d’action financière (GAFI). Hier war sie an der Entwicklung der 40 Empfehlungen für die Bekämpfung von Geldwäscherei beteiligt.

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Fortschrittliche Compliance Software für Unternehmen

Moderne Unternehmen stehen vor der Herausforderung, komplexe gesetzliche Anforderungen effektiv zu erfüllen. Compliance Software bietet hier eine massgeschneiderte Lösung, um Risiken zu minimieren. Besonders im Bereich KYC (Know Your Customer) und Überwachung von Transaktionen spielen innovative Tools eine entscheidende Rolle.

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Fintech Lizenz Schweiz – Der Weg zur Genehmigung

Die Schweizer Fintech-Lizenz ist ein gesetzlicher Rahmen, der entwickelt wurde, um Innovationen im Finanzsektor zu fördern. Diese Lizenz ermöglicht es Fintech-Unternehmen, mit grösserer Flexibilität als mit herkömmliche Banklizenzen zu operieren.

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Fintech License Switzerland – How to get it

The Swiss Fintech licence is a regulatory framework designed to promote innovation within the financial sector. This licence allows Fintech companies to operate with greater flexibility compared to traditional banking licences. Particularly in the areas of payments and digital financial services.

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FINcontrol Suisse and OSFIN Merge to Form the New Supervisory Organisation “Osfincontrol”

On 28 August 2025, it was announced that FINcontrol Suisse and OSFIN (Organisation de surveillance financière) will merge to form the new supervisory organisation “Osfincontrol”. The new entity will be headquartered in Zug, with branch offices across all language regions, positioning itself as the second-largest supervisory organisation in Switzerland.

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FINMA-Rundschreiben 2025/2 – Vollumfängliche Umsetzung der Verhaltenspflichten nach FIDLEG und FIDLEV

Das FINMA-Rundschreiben 2025/2 «Verhaltenspflichten nach FIDLEG und FIDLEV» ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist für die vollständige Umsetzung endete am 30. Juni 2025. Seit Beginn des dritten Quartals 2025 gelten sämtliche Bestimmungen uneingeschränkt. Ziel des Rundschreibens ist die Präzisierung der bestehenden Verhaltenspflichten für Finanzdienstleister im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes. Es konkretisiert insbesondere die Anforderungen an Kundeninformation, Eignungs- und Angemessenheitsprüfung, Offenlegungspflichten sowie den Schutz der Kundeninteressen.

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FINMA Risikomonitor 2025: Was er für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen wirklich bedeutet

Der FINMA Risikomonitor 2025 zeigt, welche Entwicklungen und Risikofelder für den Schweizer Finanzmarkt in den kommenden Jahren prägend sein werden. Für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG und Verwalter von Kollektivvermögen nach Art. 24 FINIG ist dieser Bericht weit mehr als eine allgemeine Risikoeinschätzung. Er gibt Orientierung, wo die Aufsicht den Fokus setzt und welche Themen in Prüfungen und Bewilligungsverfahren künftig stärker in den Vordergrund rücken.

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FINMA Circular 2025/2 – Full Implementation of Conduct Duties under FINSA and FINSO

FINMA Circular 2025/2 “Conduct Duties under FINSA and FINSO” entered into force on 1 January 2025, with the transition period for full implementation ending on 30 June 2025. Since the beginning of the third quarter of 2025, all provisions apply without restriction.

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FATCA Model Change: What Asset Managers and Managers of Collective Assets Need to Know

On 27 June 2024, Switzerland and the United States signed a new FATCA agreement. With the planned transition from the current Model 2 to Model 1, expected to take effect on 1 January 2027, Swiss financial institutions will face several adjustments. In this article, we focus specifically on the consequences for asset managers under Art. 17 FINIG and managers of collective assets under Art. 24 FINIG.

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FATCA-Modellwechsel: Was Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen jetzt beachten müssen

Am 27. Juni 2024 haben die Schweiz und die USA ein neues FATCA-Abkommen unterzeichnet. Mit dem geplanten Wechsel vom bisherigen Modell 2 zum Modell 1, der voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, ergeben sich für Schweizer Finanzinstitute verschiedene Anpassungen. In diesem Beitrag beleuchten wir die Konsequenzen speziell für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG und Verwalter von Kollektivvermögen nach Art. 24 FINIG.

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FAQ aus der Praxis zu DORA: Was Sie wissen müssen

Die “Digital Operational Resilience Act” (DORA) ist eine europäische Verordnung, die darauf abzielt, die digitale Betriebsfähigkeit von Finanzdienstleistern zu stärken. Dabei entstehen oft Fragen, wie Vermögensverwalter die Anforderungen der Verordnung in der Praxis umsetzen können. Dieser Beitrag gibt Antworten auf einige der häufigsten Fragen.

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Externalisation: compliance et gestion des risques

En 2020, la LEFin, la LSFIin et les ordonnances OEFin, OOS et OSFin ont été introduites en Suisse. Ces changements ont considérablement renforcé les exigences en matière d’autorisation, de surveillance, d’organisation et de contrôle interne des établissements financiers.

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External Asset Manager - Vermögensverwalter in der Schweiz

Die Schweiz ist weltweit bekannt für ihre hochentwickelte Finanzindustrie. Unter den verschiedenen Dienstleistungen, die in der Finanzbranche angeboten werden, spielen Vermögensverwalter eine zentrale Rolle. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Vorteile sie bieten und wie Sie den besten finden.

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Digitale Unterschriften in der Vermögensverwaltung

Die Digitalisierung hat auch die Vermögensverwaltung in der Schweiz verändert. Immer mehr Vermögensverwalter setzen auf die digitale Unterschrift, um Verträge schneller und effizienter abzuwickeln. Dies betrifft insbesondere Vermögensverwaltungsverträge und andere relevante Vereinbarungen, die im täglichen Geschäft erforderlich sind.

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DORA Liechtenstein: Vermögensverwalter IKS Lösung

DORA, die „Digital Operational Resilience Act“, ist eine EU-Verordnung, die am 16. November 2022 in Kraft trat. Das Ziel ist, die digitale Sicherheit im Finanzsektor zu verbessern. Dadurch sollen Finanzintermediären und ihre Dienstleister vor Cyberangriffen und IT-Ausfällen geschützt werden.

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Compliance für Vermögensverwalter – Auslagerung der Compliance-Funktion

Als unabhängiger Vermögensverwalter gemäss Art. 17 FINIG oder Verwalter kollektiver Vermögen gemäss Art. 24 FINIG stehen Sie vor komplexen Compliance-Herausforderungen. Die regulatorischen Anforderungen der FINMA und der Aufsichtsorganisationen (AO) sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Seit Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) im Jahr 2020 benötigen alle Vermögensverwalter eine FINMA-Bewilligung und müssen dauerhaft strenge Auflagen in Bereichen wie Risikomanagement, internes Kontrollsystem (IKS) und Compliance erfüllen. Kleinere Institute verfügen jedoch oft nicht über genügend Ressourcen, um diese Aufgaben intern abzudecken. Hier setzt Compliance Outsourcing für Vermögensverwalter an: Durch die Auslagerung der Compliance-Funktion an externe Spezialisten können Sie Ihren regulatorischen Pflichten nachkommen, ohne ein eigenes grosses Compliance-Team vorhalten zu müssen. Im Folgenden erfahren Sie, vor welchen konkreten Herausforderungen Vermögensverwalter heute stehen, welche Vorteile das Outsourcing der Compliance bietet, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, welche Leistungen externe Anbieter typischerweise übernehmen – untermauert durch Praxisbeispiele – und wie Sie direkt aktiv werden können.

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Compliance Outsourcing Services in Switzerland

In 2020, the FINIG, FIDLEG, and related regulations such as FINIV, AOV, and FIDLEV were introduced. These changes significantly increased the requirements for licensing, supervision, organization, and internal control of financial institutions.

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Compliance Outsourcing Schweiz und Risikomanagement

Im Jahr 2020 wurden das FINIG, FIDLEG sowie den Verordnungen FINIV, AOV und FIDLEV eingeführt. Diese Änderungen haben die Anforderungen an die Bewilligung, Aufsicht, Organisation und interne Kontrolle von Finanzinstituten erheblich verschärft.

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Compliance Officer - Aufgaben, Anforderungen & Gehalt

Compliance Officer sind dafür verantwortlich, dass alle Prozesse und Geschäftsabläufe innerhalb eines Unternehmens rechtlich konform sind.

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Beraterregister Schweiz – Online-Schulung für Finanzberater

Das Beraterregister Schweiz: Jeder Finanzberater, der nicht einer umfassenden Aufsicht untersteht, muss im Beraterregister eingetragen sein. Unser kompaktes E-Learning schult Sie praxisnah und effizient. Mit Abschluss der Schulung können Sie sich Kundenberaterinnen und -berater im Beraterregister eintragen lassen.

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Aufbewahrungspflicht für Vermögensverwalter in der Schweiz

Regelung: Die Aufbewahrungspflicht ist die gesetzliche Pflicht, (Geschäfts-)Dokumente für eine bestimmte Zeit sicher aufzubewahren. Dies dient der Beweisführung und Dokumentation. Zu den relevanten Dokumenten zählen Verträge, Steuerabrechnungen, finanzielle Transaktionsbelege und Ähnliches. In der Regel beträgt diese Aufbewahrungspflicht in der Schweiz 10 Jahre.

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AMAS Circular 04/2025 – New Framework for Side Pockets in Collective Investment Schemes

Effective 1 July 2025, the Asset Management Association Switzerland (AMAS) issued Circular 04/2025 governing the creation and administration of so-called “Side Pockets” under Art. 110a CISO. This framework allows fund management companies and managers of collective assets to segregate illiquid or hard-to-value assets from the remaining portfolio and manage them separately. The objective is to stabilise ongoing fund operations and ensure equal treatment of investors.

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AMAS-Rundschreiben 04/2025 – Neue Regeln für Side Pockets in kollektiven Kapitalanlagen

Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 veröffentlichte die Asset Management Association Switzerland (AMAS) das Rundschreiben 04/2025 zur Bildung und Verwaltung sogenannter Side Pockets gemäss Art. 110a KKV. Dieses Regelwerk erlaubt Fondsleitungen und Verwaltern kollektiver Kapitalanlagen, illiquide oder schwer bewertbare Vermögenswerte vom übrigen Portfolio abzuspalten und separat zu verwalten. Ziel ist die Stabilisierung des laufenden Fondsbetriebs und die Gleichbehandlung der Anleger.

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Advisor Register Switzerland – Online Training for Financial Advisors

Every financial advisor who is not subject to comprehensive supervision must be registered in the Advisor Register. Our compact e-learning course provides practical and efficient training. Upon completion of the course, you can have yourself registered as a client advisor in the Advisor Register.

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