Geldwäscherei Schweiz: Massnahmen für die Integrität

Die Schweiz ist für ihren integren Finanzplatz anerkannt.

Die Schweiz führt eine führende Rolle in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Auf globaler Ebene engagiert sie sich aktiv in der Groupe d’action financière (GAFI). Hier war sie an der Entwicklung der 40 Empfehlungen für die Bekämpfung von Geldwäscherei beteiligt.

Zusätzlich hat die Schweiz wichtige Übereinkommen ratifiziert:

  • 1999 – Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
  • 1988 – Wiener Übereinkommen
  • 2002 – Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die organisierte Kriminalität
  • 2001 – Konvention des Europarates zu Cyber Crimes
  • 2003 – Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC)

Nationale Gesetzgebung und Umsetzung

Die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung auf nationaler Ebene basiert auf einem robusten Rechtsrahmen. Er wird durch das Geldwäschereigesetz (GwG), das Strafgesetzbuch (StGB) und weitere ergänzende Gesetze gestützt.

Zentral dabei ist die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) beim Bundesamt für Polizei. Sie nimmt eine Schlüsselrolle als Vermittler zwischen Finanzintermediären und Strafverfolgungsbehörden ein.

Die MROS ist verantwortlich für die Entgegennahme, Analyse und gegebenenfalls Weiterleitung von Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden bezüglich:

  • Geldwäscherei
  • Terrorismusfinanzierung
  • Gelder verbrecherischer Herkunft
  • krimineller Organisationen

Die MROS veröffentlicht jährlich Statistiken über die Entwicklung bei der Bekämpfung oben genannten Themen in der Schweiz. Diese Berichte erläutern auch konkrete Beispiele, die für Schulungszwecke innerhalb der Finanzbranche genutzt werden können. Damit kann die MROS die Finanzbranche aufklären und die Effektivität der Prävention erhöhen.

Zusammenarbeit und Vernetzung

Die “Egmont Group” ist ein internationales Netzwerk von Financial Intelligence Units (FIUs). sie ermöglicht den sicheren und rechtlich zulässigen Austausch von Informationen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Die Mitgliedschaft in dieser Gruppe stärkt die globale Fähigkeit, grenzüberschreitende Finanzkriminalität effektiv zu bekämpfen.

Die MROS ist Mitglied der „Egmont Group“. Diese internationale Vernetzung stärkt die Fähigkeit der Schweiz, grenzüberschreitend operierende kriminelle Netzwerke effektiv zu bekämpfen.

UNO-Sanktionen

Der UNO-Sicherheitsrat kann Sanktionen und Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung beschliessen. Als Mitglied der UNO setzt die Schweiz solche Resolutionen gemäss dem Embargogesetz oder im Rahmen des GwG um. Solche Sanktionen können sich gegen Staaten sowie natürliche und juristische Personen richten. Die FINMA informiert auf ihrer Website über Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung dieser Sanktionen.

Notwendige Voraussetzung

Um den Schutz zu ermöglichen, muss immer die Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen (Beneficial Owners) erfolgen. Bei natürlichen Personen, aber auch von Unternehmen und Finanzstrukturen. Dies dient der Sicherstellung der Transparenz und Verantwortlichkeit im Finanzsektor.

Darüber hinaus führen Finanzintermediäre ein Transaktionsmonitoring durch. So können verdächtige Aktivitäten erkannt und der MROS gemeldet werden. Dieser Prozess umfasst die stetige Überwachung von Transaktionen durch Finanzintermediäre.

Überwachung und Aufsicht

Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch Finanzintermediäre wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) überwacht. Diese Aufsichtsbehörden spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Integrität des Finanzsystems und der Einhaltung vom Standards.

Ausblick: Die geplante GwG-Revision Schweiz 2024

Die neuen Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) zielen darauf ab, noch mehr Transparenz zu schaffen. Bei juristischen Personen sollen neue Pflichten eingeführt werden, um festzustellen, wer hinter einer Rechtsstruktur steht. Dazu gehört die Einführung eines eidgenössischen Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen. Das Register soll vom EJPD in elektronischer Form geführt werden.

Zudem sollen bestimmte Tätigkeiten von Beratern und Anwälten dem GwG unterstellt werden. Dazu gehören z.B. folgende Geschäfte:

  • Verkauf oder Kauf von Grundstücken
  • Gründung oder Errichtung von Gesellschaften, Stiftungen / Trusts
  • Verwaltung von Gesellschaften, Stiftungen / Trusts
  • Kauf / Verkauf von Gesellschaften
  • Bereitstellung einer Sitzadresse für Gesellschaften, Stiftungen / Trusts

Finanzintermediäre und Berater sollen die Risiken der Sanktionen gemäss Embargogesetz durch Massnahmen explizit erfassen, begrenzen und überwachen.

Zudem sollen Schwellenwerte für Bargeldzahlungen im Edelmetall-, Edelstein- und Immobilienhandel gesenkt werden. Von derzeit CHF100’000 auf CHF 15’000. Beim Handel mit Immobilien neue Sorgfaltspflichten für alle Bargeldzahlungen.

Schlussfolgerung

Die Schweiz ist ein zuverlässiger und transparenter Finanzplatz. Sie beweist sich als aktiver Akteur in der Weiterentwicklung von Bestimmungen zur Bekämpfung von illegalen Geldströmen. Mit ihren fortschrittlichen Massnahmen zur Sicherstellung der Integrität des Finanzplatzes schafft sie Vertrauen und Stabilität. Daher bleibt die Schweiz auch in der Zukunft attraktiv für Investoren.

Die Experten der Peak Compliance stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Reto Picenoni

Erstgespräch buchen+41 58 510 77 45info@peakcompliance.ch

Geldwäscherei Schweiz: Massnahmen für die Integrität

Das Beraterregister Schweiz: Jeder Finanzberater, der nicht einer umfassenden Aufsicht untersteht, muss im Beraterregister eingetragen sein.

Unser kompaktes E-Learning schult Sie praxisnah und effizient. Mit Abschluss der Schulung können Sie sich Kundenberaterinnen und -berater im Beraterregister eintragen lassen.

Die Vorteile

Grundschulung

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats «FIDLEG – Kenntnisse der Verhaltensregeln (Grundschulung)» / Gültig für den Eintrag im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 4h

Refresher Kurs

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats *Refresher: FIDLEG Verhaltensregeln* / Gültig für die Erneuerung der Eintragung (24 Monate) im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 2h

Warum eine Schulung zum Beraterregister?

  • Rechtssicherheit: Verstehen Sie die gesetzlichen Grundlagen und vermeiden Sie Haftungsrisiken.
  • Praxiswissen: Erhalten Sie konkrete Einblicke in die Praxis.
  • Compliance-Vorteil: Erfüllen Sie die Anforderungen von FIDLEG und steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden.
  • Aktuelles Know-how: Inhalte basieren auf den neuesten gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz.

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Inhalte der Beraterregister Schulung

Teil 1: Grundlagen und Verhaltensregeln

  • Ziele und Anwendungsbereich des FIDLEG
  • Definition von Finanzdienstleistern und Gewerbsmässigkeit
  • Regelungen für ausländische Finanzdienstleister
  • Fünf Hauptarten von Finanzdienstleistungen
  • Kundensegmentierung: institutionelle, professionelle und private Kunden
  • Opting-IN / Opting-OUT, Unterschiede FIDLEG vs. KAG
  • Verhaltenspflichten: Angemessenheit, Eignung, Informations- und Dokumentationspflichten

Teil 2: Organisation und Interessenkonflikte

  • Regulierungs- und Bewilligungspflichten
  • Eintragung ins Beraterregister Schweiz
  • Corporate Governance und Weiterbildungspflichten
  • Beizug Dritter und Zusammenarbeit mit Ombudsstellen
  • Umgang mit Interessenkonflikten: Drittentschädigungen, Eigenhandel, Offenlegungspflichten

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Ihre Vorteile auf einen Blick

Schneller Überblick über alle relevanten FIDLEG-Vorgaben
Ideal für Einsteiger und erfahrene Berater
Kompakte und praxisnahe Inhalte
Anerkannt für die Eintragung ins Beraterregister

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Hintergrund des Beraterregisters

Wer in der Schweiz Finanzdienstleistungen in der Schweiz anbietet und nicht bereits einer umfassenden Aufsicht unterstellt ist, muss sich in das Beraterregister eintragen lassen. Zuständig sind die von der FINMA anerkannten Registrierungsstellen.

Die Aufgaben der Registrierungsstellen umfassen unter anderem die Prüfung der Gesuche, die Verwaltung der Daten sowie die Kontrolle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Jede Registrierungsstelle entscheidet über die Eintragung und Löschungen von Beratern und überwacht, dass eingetragene Personen ihre Pflichten einhalten.

Wichtig ist zudem, dass die Registrierungsstelle alle Änderungen im Zusammenhang mit den Daten des Beraters entgegennimmt und aktualisiert. So wird sichergestellt, dass die Informationen jederzeit korrekt und aktuell sind.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Finanzberater ihre Dienstleistungen ausschliesslich gegenüber Professionellen erbringen. In diesem Fall kann auf eine Eintragung verzichtet werden.

Damit bietet das Beraterregister Transparenz und stärkt den Anlegerschutz, während es gleichzeitig klare Prozesse für Berater und Kunden definiert.

Das Beraterregister kann man sich wie eine offizielle Liste vorstellen. Auf dieser Liste stehen alle Finanzberater, die in der Schweiz arbeiten dürfen und nicht einer anderen strengen Kontrolle unterstehen. Für Kunden bedeutet das: Wenn eine Person im Register steht, weiss man, dass sie die nötigen Regeln kennt und eine Schulung gemacht hat.

Warum ist das wichtig? Viele Menschen verstehen die Welt der Finanzen nicht so genau. Man vertraut deshalb Beratern, die einem beim Anlegen, Sparen oder Versichern helfen. Damit Kunden geschützt sind, gibt es klare Regeln. Diese Regeln heissen FIDLEG. Sie bestimmen zum Beispiel, welche Informationen ein Berater geben muss, wie er mit Konflikten umgehen soll oder wie er Kundendaten dokumentieren muss.

Wer Finanzdienstleistungen anbietet, muss also entweder von einer Behörde überwacht sein oder sich ins Beraterregister eintragen lassen. Damit zeigt der Berater, dass er die Vorschriften kennt. Nach der Eintragung bekommt er ein Zertifikat. Das ist ein Nachweis, dass er geschult wurde und die Regeln einhalten kann.

Eine Ausnahme gilt nur für Berater, die ausschliesslich gegenüber Professionellen arbeiten. Damit sind grosse Firmen oder sehr erfahrene Anleger gemeint. In diesen Fällen ist kein Eintrag nötig.

Für alle anderen gilt: Ohne Eintrag im Beraterregister darf man in der Schweiz keine Finanzberatung für Privatkunden machen. Das schützt Kunden und sorgt für mehr Vertrauen.

Geldwäscherei Schweiz: Massnahmen für die Integrität

The Advisor Register Switzerland
Every financial advisor who is not subject to comprehensive supervision must be registered in the Advisor Register.
Our compact e-learning course provides practical and efficient training. Upon completion of the course, you can have yourself registered as a client advisor in the Advisor Register.

The Benefits

BASIC TRAINING

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*FIDLEG – Knowledge of the Code of Conduct (Basic Training)* / Valid for registration in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 4 hours

Refresher Training

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*Refresher: FinSA – Conduct Rules* / Valid for the renewal within 24 months in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 2 hours

Why Training for the Advisor Register?

  • Legal certainty: Understand the legal foundations and avoid liability risks.
  • Practical knowledge: Gain concrete insights into everyday practice.
  • Compliance advantage: Meet the requirements of FIDLEG and strengthen your clients’ trust.
  • Up-to-date know-how: Content based on the latest Swiss legal regulations.

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Content of the Advisor Register Training

Part 1: Basics and Code of Conduct

  • Objectives and scope of FIDLEG
  • Definition of financial service providers and professional activity
  • Regulations for foreign financial service providers
  • The five main types of financial services
  • Client segmentation: institutional, professional, and private clients
  • Opting-IN / Opting-OUT, differences between FIDLEG and KAG
  • Conduct obligations: appropriateness, suitability, information and documentation duties

Part 2: Organization and Conflicts of Interest

  • Regulatory and licensing obligations
  • Registration in the Swiss Advisor Register
  • Corporate governance and continuing education obligations
  • Involvement of third parties and cooperation with ombuds offices
  • Handling conflicts of interest: third-party compensation, proprietary trading, disclosure obligations

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Your Benefits at a Glance

Quick overview of all relevant FIDLEG requirements
Ideal for beginners and experienced advisors alike
Compact and practice-oriented content
Recognized for registration in the Advisor Register

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Background of the Advisor Register

Anyone offering financial services in Switzerland who is not already subject to comprehensive supervision must register in the Advisor Register. The competent authorities are registration offices recognized by FINMA.

The tasks of these registration offices include, among others, reviewing applications, managing data, and ensuring that legal requirements are met. Each registration office decides on entries and deletions of advisors and monitors compliance with obligations by registered persons.

It is also important that the registration office receives and updates any changes to an advisor’s data. This ensures that the information is always correct and up to date.

An exception applies only if financial advisors provide their services exclusively to professional clients. In this case, registration can be waived.

The Advisor Register therefore provides transparency and strengthens investor protection while defining clear processes for advisors and clients.

You can think of the Advisor Register as an official list. This list includes all financial advisors who are allowed to work in Switzerland and are not under other strict supervision. For clients, this means: if a person is listed in the register, you know they are familiar with the necessary rules and have completed proper training.

Why is this important? Many people do not fully understand the world of finance. They rely on advisors to help them invest, save, or insure themselves. To protect clients, there are clear rules — called FIDLEG. These rules define, for example, what information an advisor must provide, how to deal with conflicts of interest, and how to document client data.

Anyone offering financial services must therefore either be supervised by an authority or register in the Advisor Register. By registering, the advisor shows that they know the regulations. After registration, they receive a certificate — proof that they have been trained and can comply with the rules.

An exception only applies to advisors who work exclusively with professional clients — meaning large companies or very experienced investors. In those cases, registration is not required.

For everyone else, the rule is: Without entry in the Advisor Register, you may not provide financial advice to private clients in Switzerland. This protects clients and builds trust.