FINMA Risikomonitor 2025: Was er für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen wirklich bedeutet

Der FINMA Risikomonitor 2025 zeigt, welche Entwicklungen und Risikofelder für den Schweizer Finanzmarkt in den kommenden Jahren prägend sein werden. Für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG und Verwalter von Kollektivvermögen nach Art. 24 FINIG ist dieser Bericht weit mehr als eine allgemeine Risikoeinschätzung. Er gibt Orientierung, wo die Aufsicht den Fokus setzt und welche Themen in Prüfungen und Bewilligungsverfahren künftig stärker in den Vordergrund rücken.

Auch wenn der Risikomonitor keine neuen Regeln schafft, gilt er als Frühindikator: Was hier erscheint, wird erfahrungsgemäss in der Aufsichtspraxis zeitnah relevant.

Zentrale Risikothemen im FINMA Risikomonitor 2025

Im Risikomonitor 2025 beschreibt die FINMA diverse Hauptrisiken, die den Finanzplatz besonders beschäftigen:

  • Immobilien- und Hypothekarrisiken,
  • Kredit- und Marktrisiken,
  • Liquiditätsrisiken,
  • Geldwäscherei,
  • Sanktionen,
  • Outsourcing,
  • Cyber sowie IKT.

Diese Risikogruppen betreffen alle Institute, aber ihre Auswirkungen unterscheiden sich deutlich zwischen klassischen Vermögensverwaltern und Verwaltern von Kollektivvermögen.

Für Vermögensverwalter stehen vor allem jene Themen im Vordergrund, die direkt die Kundenbeziehungen, die Portfolioverwaltung und die operativen Abläufe betreffen – insbesondere Geldwäscherei, Sanktionen, Outsourcing sowie Cyber- und IKT-Risiken. Für Verwalter von Kollektivvermögen kommen zusätzliche Herausforderungen hinzu, insbesondere rund um Bewertung, Liquidität und Fondsstrukturierung.

Was bedeutet das für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG?

Für Vermögensverwalter ist der Risikomonitor ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Risikomanagement künftig stärker im Fokus stehen wird. Besonders im Bereich Geldwäscherei zeigt die FINMA, dass sie hohe Risiken im grenzüberschreitenden Wealth Management sieht. Vermögensverwalter müssen daher mit einer intensiveren Prüfung ihrer Risikoanalyse, der Dokumentation der Herkunft der Vermögenswerte und der Qualität ihrer Sanktionskontrollen rechnen.

Auch Cyber- und IKT-Risiken rücken deutlicher ins Zentrum. Die FINMA macht klar, dass Cyberangriffe für den Finanzplatz eine der grössten operationellen Bedrohungen darstellen. Für Vermögensverwalter bedeutet dies, dass ihre IT-Umgebung, die verwendeten PMS-Systeme und die Zusammenarbeit mit externen IT-Providern künftig präzise dokumentiert und überwacht werden müssen. Die Anforderungen aus dem FINMA-Rundschreiben zu operationellen Risiken und Cyberresilienz gewinnen dadurch zusätzlich an Gewicht.

Das Outsourcing-Risiko bleibt ebenfalls zentral. Viele Vermögensverwalter arbeiten mit ausgelagerten Funktionen – von IT über Compliance bis hin zu Risk Management und Buchhaltung. Der Risikomonitor unterstreicht, dass die Qualität der Auslagerungssteuerung ein wesentlicher Aufsichtsschwerpunkt bleibt. Institute müssen nachweisen können, dass sie wissen, welche Funktionen sie auslagern, wie sie diese überwachen und ob die Verträge den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Schliesslich wirken sich auch Markt- und Liquiditätsrisiken sowie steigende Credit Spreads direkt auf die Investment-Compliance aus. Selbst wenn Vermögensverwalter keine eigenen Bilanzen tragen, sind sie verpflichtet, die Risiken in den Kundendepots angemessen zu überwachen und zuverlässig zu dokumentieren.

Was bedeutet der FINMA Risikomonitor 2025 für Verwalter von Kollektivvermögen nach Art. 24 FINIG?

Für Verwalter von Kollektivvermögen sind die Auswirkungen breiter und fachlich technischer. Der Risikomonitor betont mehrere Risikofelder, die diese Institute direkt betreffen.

Erstens verstärkt die FINMA ihren Fokus auf Bewertungen und den NAV-Prozess. Besonders Immobilienfonds, Private-Market-Strukturen und kreditbasierte Anlagen stehen im Rampenlicht. Verwalter von Kollektivvermögen müssen sicherstellen, dass ihre Bewertungsmodelle nachvollziehbar, datenbasiert und konsistent sind – und dass die Prozesse zur Preisfindung klar dokumentiert werden.

Zweitens hebt der Risikomonitor die zunehmenden Liquiditätsrisiken in Fondsstrukturen hervor. Produkte mit illiquiden Anlagen und gleichzeitig häufigen Rücknahmemöglichkeiten werden kritisch beobachtet. Institute müssen darlegen, wie sie Liquidität messen, Stresstests durchführen und im Krisenfall reagieren würden.

Ein weiteres Thema sind klimabezogene Finanzrisiken. Der Risikomonitor nimmt Bezug auf das kommende FINMA-Rundschreiben zu naturbezogenen Risiken und damit auf die Erwartung, dass Institute Klimarisiken systematisch in ihre Risikoanalyse, Governance und Produktgestaltung integrieren.

Cyber-, IKT- und Outsourcing-Risiken bleiben ebenfalls Schlüsselthemen. Für Fondsleitungen und Verwalter von Kollektivvermögen wurden im August 2025 spezifische Prüfpunkte zum Management von Cyberrisiken veröffentlicht. Sie decken Governance, Inventarisierung, Schutzdispositive, Risikoerkennung und Reaktionsfähigkeit ab und bilden die Grundlage für die aufsichtsrechtliche Beurteilung.

Wie Peak Compliance unterstützen kann

Der FINMA Risikomonitor 2025 zeigt klar, in welche Richtung sich die Aufsicht im kommenden Jahr entwickelt. Für Vermögensverwalter bedeutet er vor allem stärkere Kontrollen bei Geldwäscherei, Cyber, IKT und Auslagerungen. Für Verwalter von Kollektivvermögen kommt eine zusätzliche Tiefe in den Bereichen Bewertung, Liquidität und Nachhaltigkeit dazu.

Als spezialisierter Outsourcing-Partner für Compliance und Risk Management unterstützt Peak Compliance Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen dabei, diese Risiken strukturiert und effizient zu steuern. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Compliance Outsourcing
  • Risk Management Outsourcing
  • IKS-Implementierung und FINMA-konformes Risikomanagement

Damit stärken Institute ihre operationelle Resilienz – und erfüllen gleichzeitig die Erwartungen der Aufsicht.

Die Experten der Peak Compliance stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Reto Picenoni

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FINMA Risikomonitor 2025: Was er für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen wirklich bedeutet

Das Beraterregister Schweiz: Jeder Finanzberater, der nicht einer umfassenden Aufsicht untersteht, muss im Beraterregister eingetragen sein.

Unser kompaktes E-Learning schult Sie praxisnah und effizient. Mit Abschluss der Schulung können Sie sich Kundenberaterinnen und -berater im Beraterregister eintragen lassen.

Die Vorteile

Grundschulung

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats «FIDLEG – Kenntnisse der Verhaltensregeln (Grundschulung)» / Gültig für den Eintrag im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 4h

Refresher Kurs

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats *Refresher: FIDLEG Verhaltensregeln* / Gültig für die Erneuerung der Eintragung (24 Monate) im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 2h

Warum eine Schulung zum Beraterregister?

  • Rechtssicherheit: Verstehen Sie die gesetzlichen Grundlagen und vermeiden Sie Haftungsrisiken.
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  • Aktuelles Know-how: Inhalte basieren auf den neuesten gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz.

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Inhalte der Beraterregister Schulung

Teil 1: Grundlagen und Verhaltensregeln

  • Ziele und Anwendungsbereich des FIDLEG
  • Definition von Finanzdienstleistern und Gewerbsmässigkeit
  • Regelungen für ausländische Finanzdienstleister
  • Fünf Hauptarten von Finanzdienstleistungen
  • Kundensegmentierung: institutionelle, professionelle und private Kunden
  • Opting-IN / Opting-OUT, Unterschiede FIDLEG vs. KAG
  • Verhaltenspflichten: Angemessenheit, Eignung, Informations- und Dokumentationspflichten

Teil 2: Organisation und Interessenkonflikte

  • Regulierungs- und Bewilligungspflichten
  • Eintragung ins Beraterregister Schweiz
  • Corporate Governance und Weiterbildungspflichten
  • Beizug Dritter und Zusammenarbeit mit Ombudsstellen
  • Umgang mit Interessenkonflikten: Drittentschädigungen, Eigenhandel, Offenlegungspflichten

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Ihre Vorteile auf einen Blick

Schneller Überblick über alle relevanten FIDLEG-Vorgaben
Ideal für Einsteiger und erfahrene Berater
Kompakte und praxisnahe Inhalte
Anerkannt für die Eintragung ins Beraterregister

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Hintergrund des Beraterregisters

Wer in der Schweiz Finanzdienstleistungen in der Schweiz anbietet und nicht bereits einer umfassenden Aufsicht unterstellt ist, muss sich in das Beraterregister eintragen lassen. Zuständig sind die von der FINMA anerkannten Registrierungsstellen.

Die Aufgaben der Registrierungsstellen umfassen unter anderem die Prüfung der Gesuche, die Verwaltung der Daten sowie die Kontrolle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Jede Registrierungsstelle entscheidet über die Eintragung und Löschungen von Beratern und überwacht, dass eingetragene Personen ihre Pflichten einhalten.

Wichtig ist zudem, dass die Registrierungsstelle alle Änderungen im Zusammenhang mit den Daten des Beraters entgegennimmt und aktualisiert. So wird sichergestellt, dass die Informationen jederzeit korrekt und aktuell sind.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Finanzberater ihre Dienstleistungen ausschliesslich gegenüber Professionellen erbringen. In diesem Fall kann auf eine Eintragung verzichtet werden.

Damit bietet das Beraterregister Transparenz und stärkt den Anlegerschutz, während es gleichzeitig klare Prozesse für Berater und Kunden definiert.

Das Beraterregister kann man sich wie eine offizielle Liste vorstellen. Auf dieser Liste stehen alle Finanzberater, die in der Schweiz arbeiten dürfen und nicht einer anderen strengen Kontrolle unterstehen. Für Kunden bedeutet das: Wenn eine Person im Register steht, weiss man, dass sie die nötigen Regeln kennt und eine Schulung gemacht hat.

Warum ist das wichtig? Viele Menschen verstehen die Welt der Finanzen nicht so genau. Man vertraut deshalb Beratern, die einem beim Anlegen, Sparen oder Versichern helfen. Damit Kunden geschützt sind, gibt es klare Regeln. Diese Regeln heissen FIDLEG. Sie bestimmen zum Beispiel, welche Informationen ein Berater geben muss, wie er mit Konflikten umgehen soll oder wie er Kundendaten dokumentieren muss.

Wer Finanzdienstleistungen anbietet, muss also entweder von einer Behörde überwacht sein oder sich ins Beraterregister eintragen lassen. Damit zeigt der Berater, dass er die Vorschriften kennt. Nach der Eintragung bekommt er ein Zertifikat. Das ist ein Nachweis, dass er geschult wurde und die Regeln einhalten kann.

Eine Ausnahme gilt nur für Berater, die ausschliesslich gegenüber Professionellen arbeiten. Damit sind grosse Firmen oder sehr erfahrene Anleger gemeint. In diesen Fällen ist kein Eintrag nötig.

Für alle anderen gilt: Ohne Eintrag im Beraterregister darf man in der Schweiz keine Finanzberatung für Privatkunden machen. Das schützt Kunden und sorgt für mehr Vertrauen.

FINMA Risikomonitor 2025: Was er für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen wirklich bedeutet

The Advisor Register Switzerland
Every financial advisor who is not subject to comprehensive supervision must be registered in the Advisor Register.
Our compact e-learning course provides practical and efficient training. Upon completion of the course, you can have yourself registered as a client advisor in the Advisor Register.

The Benefits

BASIC TRAINING

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*FIDLEG – Knowledge of the Code of Conduct (Basic Training)* / Valid for registration in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 4 hours

Refresher Training

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*Refresher: FinSA – Conduct Rules* / Valid for the renewal within 24 months in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 2 hours

Why Training for the Advisor Register?

  • Legal certainty: Understand the legal foundations and avoid liability risks.
  • Practical knowledge: Gain concrete insights into everyday practice.
  • Compliance advantage: Meet the requirements of FIDLEG and strengthen your clients’ trust.
  • Up-to-date know-how: Content based on the latest Swiss legal regulations.

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Content of the Advisor Register Training

Part 1: Basics and Code of Conduct

  • Objectives and scope of FIDLEG
  • Definition of financial service providers and professional activity
  • Regulations for foreign financial service providers
  • The five main types of financial services
  • Client segmentation: institutional, professional, and private clients
  • Opting-IN / Opting-OUT, differences between FIDLEG and KAG
  • Conduct obligations: appropriateness, suitability, information and documentation duties

Part 2: Organization and Conflicts of Interest

  • Regulatory and licensing obligations
  • Registration in the Swiss Advisor Register
  • Corporate governance and continuing education obligations
  • Involvement of third parties and cooperation with ombuds offices
  • Handling conflicts of interest: third-party compensation, proprietary trading, disclosure obligations

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Your Benefits at a Glance

Quick overview of all relevant FIDLEG requirements
Ideal for beginners and experienced advisors alike
Compact and practice-oriented content
Recognized for registration in the Advisor Register

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Background of the Advisor Register

Anyone offering financial services in Switzerland who is not already subject to comprehensive supervision must register in the Advisor Register. The competent authorities are registration offices recognized by FINMA.

The tasks of these registration offices include, among others, reviewing applications, managing data, and ensuring that legal requirements are met. Each registration office decides on entries and deletions of advisors and monitors compliance with obligations by registered persons.

It is also important that the registration office receives and updates any changes to an advisor’s data. This ensures that the information is always correct and up to date.

An exception applies only if financial advisors provide their services exclusively to professional clients. In this case, registration can be waived.

The Advisor Register therefore provides transparency and strengthens investor protection while defining clear processes for advisors and clients.

You can think of the Advisor Register as an official list. This list includes all financial advisors who are allowed to work in Switzerland and are not under other strict supervision. For clients, this means: if a person is listed in the register, you know they are familiar with the necessary rules and have completed proper training.

Why is this important? Many people do not fully understand the world of finance. They rely on advisors to help them invest, save, or insure themselves. To protect clients, there are clear rules — called FIDLEG. These rules define, for example, what information an advisor must provide, how to deal with conflicts of interest, and how to document client data.

Anyone offering financial services must therefore either be supervised by an authority or register in the Advisor Register. By registering, the advisor shows that they know the regulations. After registration, they receive a certificate — proof that they have been trained and can comply with the rules.

An exception only applies to advisors who work exclusively with professional clients — meaning large companies or very experienced investors. In those cases, registration is not required.

For everyone else, the rule is: Without entry in the Advisor Register, you may not provide financial advice to private clients in Switzerland. This protects clients and builds trust.