Compliance Outsourcing Schweiz und Risikomanagement

Im Jahr 2020 wurden das FINIG, FIDLEG sowie den Verordnungen FINIV, AOV und FIDLEV eingeführt. Diese Änderungen haben die Anforderungen an die Bewilligung, Aufsicht, Organisation und interne Kontrolle von Finanzinstituten erheblich verschärft.

Erhöhte Anforderungen

Unabhängige Vermögensverwalter und Trustees werden nun als Finanzinstitute qualifiziert und unterliegen dem Erfordernis einer Bewilligung. Ebenso unterstehen sie der finanzmarktrechtlichen Aufsicht. Dies erfordert angemessene Regeln zur Unternehmensführung und eine Betriebsorganisation, welche die Erfüllung gesetzlicher Pflichten sicherstellt.

Compliance und Riskmanagement

Vermögensverwalter und Trustees müssen über ein gut ausgestattetes Riskmanagement und wirksame interne Kontrollen verfügen. Diese müssen die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorschriften gewährleisten (Compliance). Das Geldwäschereigesetz (GwG) fordert zudem, dass Finanzintermediäre für eine ausreichende Ausbildung ihres Personals und für Kontrollen sorgen müssen.

Compliance Outsourcing Services

Compliance Outsourcing (GwG)

Compliance-Funktionen können von geschäftsintern qualifizierten Personen wahrgenommen werden. Es ist aber auch die Delegation an eine qualifizierte externe Stelle (GwG-Outsourcing) möglich. Oft wird von den Behörden eine funktionale Trennung zwischen der überwachten Geschäftstätigkeit und Compliance sowie Riskmanagement gefordert. Mit einem Outsourcing kann auch diesem Erfordernis gerecht werden.

Kleine und mittelgrosse Vermögensverwalter verfügen oft nicht über die notwendigen Fachkenntnisse und personellen Ressourcen. Zudem geht bei einem Personalwechsel von angestellten Compliance Officern immer viel Know-How verloren. Für sie ist das Outsourcing der GwG-Compliance-Aufgaben an einen externen Experten damit die effizienteste Lösung.

Professionell und Kosteneffizienz

Durch die Expertise und Erfahrung eines externen Compliance-Officers entfallen unnötige Ausbildungskosten für internes Personal. Externe Compliance-Officer bieten massgeschneiderte Unterstützung, die sowohl kosteneffizient als auch fachlich fundiert ist.

Zudem kauft man bei einem Outsourcing einen Service bzw. eine Lösung ein. Als Vermögensverwalter muss man sich so nicht mehr um eigenes Compliance-Personal (Rekrutierung, Gespräche, Krankheiten etc.) kümmern.

Beratung und Optimierung von Prozessen

Externe Compliance-Officer bieten umfassende Beratung zu GwG-Pflichten und helfen bei der Optimierung interner Prozesse. Sie können auch die Aufgaben wie die Erstellung von Weisungen und Verträgen übernehmen.

Fokus auf das Kerngeschäft

Ein externer Compliance-Officer gewährleistet die Einhaltung aller rechtlicher und interner Vorschriften. Somit kann der Finanzdienstleister seine Ressourcen optimal für sein Kerngeschäft nutzen. Er kann daher sein Offering weiterentwickeln und Kunden betreuen, statt sich mit Büroarbeiten herumzuschlagen.

Riskmanagement Outsourcing

Vermögensverwalter müssen strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Effektives Risikomanagement ist dabei unverzichtbar. Es umfasst die Identifikation, Bewertung und Kontrolle von Risiken.

Diese können aus Marktbewegungen, operativen Abläufen und gesetzlichen Änderungen entstehen. Die Komplexität und der Umfang dieser Aufgaben machen das Risikomanagement zu einer Kernkomponente jeder Strategie eines Unternehmens.

Wie funktioniert das Risikomanagement Outsourcing?

Beim Outsourcing des Riskmanagements arbeitet der Vermögensverwalter eng mit einem Profi zusammen. Dieser analysiert die spezifischen Bedürfnisse und Ziel und entwickelt massgeschneiderte Lösungen. Der Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • ANALYSE DES RISIKOS
    Eine umfassende Bewertung der aktuellen Risiken, einschliesslich Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und operationeller Risiken.
  • STRATEGIE UND ZIELE
    Entwicklung einer Risikomanagementstrategie, die auf die spezifischen Anforderungen und Ziele des Vermögensverwalters abgestimmt ist.
  • IMPLEMENTIERUNG
    Einführung der notwendigen Prozesse, Systeme und Kontrollen zur effektiven Verwaltung der identifizierten Risiken.
  • ÜBERWACHUNG UND BERICHTSWESEN
    Kontinuierliche Überwachung der Risiken und regelmässige Berichterstattung an den Vermögensverwalter, um Transparenz und Kontrolle sicherzustellen.
  • ANPASSUNG UND OPTIMIERUNG
    Laufende Anpassung und Optimierung der Prozesse basierend auf den sich ändernden Marktbedingungen und gesetzlichen Anforderungen.

Die Vorteile des Risikomanagement Outsourcings

Zugang zu Expertenwissen

Vermögensverwalter müssen strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Effektives Risikomanagement ist dabei unverzichtbar. Es umfasst die Identifikation, Bewertung und Kontrolle von Risiken.

Diese können aus Marktbewegungen, operativen Abläufen und gesetzlichen Änderungen entstehen. Die Komplexität und der Umfang dieser Aufgaben machen das Risikomanagement zu einer Kernkomponente jeder Strategie eines Unternehmens.

Kostenersparnis

Die Einstellung und Schulung interner Mitarbeiter kann teuer und zeitaufwändig sein. Externe Dienstleister bieten oft massgeschneiderte Lösungen an, die effizienter sind. Zudem entfallen so Kosten für die Weiterbildung des Personals.

Skalierbarkeit und Flexibilität

Externe Risikomanagement-Services bieten eine hohe Skalierbarkeit und können leicht an veränderte Geschäftsvolumen angepasst werden. Dies ist besonders vorteilhaft für wachsende Vermögensverwalter, die flexibel sein wollen.

Verbesserte Compliance

Ein externer Risikomanagement-Dienstleister stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Dies reduziert das Risiko von Strafen und rechtlichen Konsequenzen aufgrund von Compliance-Verstössen.

Berichterstattung

Die Berichterstattung ist entscheidend für die Transparenz und Kontrolle innerhalb eines Unternehmens. Sie umfasst die regelmässige Erfassung und Analyse von Risikodaten sowie die Erstellung von Berichten für das Management.

Diese Berichte bieten Einblicke in aktuelle Risiken, deren Bewertung und die Effektivität der eingeleiteten Massnahmen. Eine klare und präzise Berichterstattung unterstützt Entscheidungsträger dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und Strategien zu entwickeln. Zudem trägt sie zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und zur Sicherstellung der Compliance bei.

Fokus auf das Kerngeschäft

Indem Vermögensverwalter das Risikomanagement an externe Spezialisten auslagern, können sie ihre internen Ressourcen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Dies ermöglicht eine stärkere Fokussierung auf die Kundenbetreuung und die Verwaltung des Portfolios.

Exkurs: Wirtschaftlich berechtigte Person

Die Finanzindustrie steht vor einer wachsenden Herausforderung: dem erhöhten Risiko durch komplexere gesetzliche Anforderungen und strengere Kontrollen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die klare Identifikation und Überprüfung der wirtschaftlich berechtigten Personen.

Wirtschaftliche Berechtigung und GwG Compliance

Das Geldwäschereigesetz (GwG) verlangt von Finanzintermediären, die wirtschaftliche Berechtigung ihrer Kunden genau zu prüfen. Dies bedeutet, dass Vermögensverwalter verpflichtet sind, die wirtschaftlich berechtigte Person hinter ihren Firmenkunden / Trusts / Stiftungen zu identifizieren. Es muss damit die Identität der natürlichen Person verifiziert werden. Dies ist entscheidend, um Geldwäscherei effektiv zu bekämpfen.

Warum die Identifikation der Wirtschaftlich Berechtigten Person wichtig ist

Die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Person ist eine gesetzliche Pflicht. Wenn die wirtschaftliche Berechtigung nicht eindeutig geklärt ist, kann dies zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Daher ist es unerlässlich, über klare und effektive Prozesse zu verfügen, um die wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermitteln.

Effektive Strategien

Durch die Implementierung robuster Compliance-Programme können Finanzdienstleister Risiken minimieren. Dazu gehören:

  • SORGFÄLTIGE ÜBERPRÜFUNG DER KUNDEN
    Durchführung umfassender Prüfungen zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person und zur Bestätigung ihrer Identität
  • REGELMÄSSIGE SCHULUNGEN
    Personal regelmässig schulen, um aktuelle Compliance-Anforderungen zu verstehen und korrekt umzusetzen.
  • TECHNOLOGISCHE UNTERSTÜTZUNG
    Einsatz moderner Technologien zur Überwachung und Analyse von Transaktionen, um verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen.
    Nutzung von KI und Machine Learning zur automatischen Muster- und Abweichungserkennung sowie zur effizienteren und genaueren Überwachung.
    Automatisierte Prozesse reduzieren zudem menschliche Fehler

Fazit

Compliance- und Risikomanagement-Outsourcing bringt erhebliche Vorteile für Vermögensverwalter mit sich. Outsourcing Partner werden den gesetzlichen Anforderungen gerecht und können gleichzeitig die operativen Abläufe optimieren.

Durch die Auslagerung kaufen Vermögensverwalter eine Lösung und sparen den Aufwand der Personalführung interner Compliance Mitarbeiter.

Externe Experten sind spezialisiert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, was Vermögensverwaltern hilft, sich auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren. Dies ermöglicht eine verbesserte Betreuung der Kunden und eine effizientere Geschäftsführung.

Insgesamt stellt das Outsourcing eine professionelle und effiziente Lösung dar. Mit einem Outsourcing kann sich der Vermögensverwalter auf sein Kerngeschäft und seine Kunden konzentrieren.

Die Experten der Peak Compliance stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Reto Picenoni

Erstgespräch buchen+41 58 510 77 45info@peakcompliance.ch

Compliance Outsourcing Schweiz und Risikomanagement

Das Beraterregister Schweiz: Jeder Finanzberater, der nicht einer umfassenden Aufsicht untersteht, muss im Beraterregister eingetragen sein.

Unser kompaktes E-Learning schult Sie praxisnah und effizient. Mit Abschluss der Schulung können Sie sich Kundenberaterinnen und -berater im Beraterregister eintragen lassen.

Die Vorteile

Grundschulung

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats «FIDLEG – Kenntnisse der Verhaltensregeln (Grundschulung)» / Gültig für den Eintrag im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 4h

Refresher Kurs

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats *Refresher: FIDLEG Verhaltensregeln* / Gültig für die Erneuerung der Eintragung (24 Monate) im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 2h

Warum eine Schulung zum Beraterregister?

  • Rechtssicherheit: Verstehen Sie die gesetzlichen Grundlagen und vermeiden Sie Haftungsrisiken.
  • Praxiswissen: Erhalten Sie konkrete Einblicke in die Praxis.
  • Compliance-Vorteil: Erfüllen Sie die Anforderungen von FIDLEG und steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden.
  • Aktuelles Know-how: Inhalte basieren auf den neuesten gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz.

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Inhalte der Beraterregister Schulung

Teil 1: Grundlagen und Verhaltensregeln

  • Ziele und Anwendungsbereich des FIDLEG
  • Definition von Finanzdienstleistern und Gewerbsmässigkeit
  • Regelungen für ausländische Finanzdienstleister
  • Fünf Hauptarten von Finanzdienstleistungen
  • Kundensegmentierung: institutionelle, professionelle und private Kunden
  • Opting-IN / Opting-OUT, Unterschiede FIDLEG vs. KAG
  • Verhaltenspflichten: Angemessenheit, Eignung, Informations- und Dokumentationspflichten

Teil 2: Organisation und Interessenkonflikte

  • Regulierungs- und Bewilligungspflichten
  • Eintragung ins Beraterregister Schweiz
  • Corporate Governance und Weiterbildungspflichten
  • Beizug Dritter und Zusammenarbeit mit Ombudsstellen
  • Umgang mit Interessenkonflikten: Drittentschädigungen, Eigenhandel, Offenlegungspflichten

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Ihre Vorteile auf einen Blick

Schneller Überblick über alle relevanten FIDLEG-Vorgaben
Ideal für Einsteiger und erfahrene Berater
Kompakte und praxisnahe Inhalte
Anerkannt für die Eintragung ins Beraterregister

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Hintergrund des Beraterregisters

Wer in der Schweiz Finanzdienstleistungen in der Schweiz anbietet und nicht bereits einer umfassenden Aufsicht unterstellt ist, muss sich in das Beraterregister eintragen lassen. Zuständig sind die von der FINMA anerkannten Registrierungsstellen.

Die Aufgaben der Registrierungsstellen umfassen unter anderem die Prüfung der Gesuche, die Verwaltung der Daten sowie die Kontrolle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Jede Registrierungsstelle entscheidet über die Eintragung und Löschungen von Beratern und überwacht, dass eingetragene Personen ihre Pflichten einhalten.

Wichtig ist zudem, dass die Registrierungsstelle alle Änderungen im Zusammenhang mit den Daten des Beraters entgegennimmt und aktualisiert. So wird sichergestellt, dass die Informationen jederzeit korrekt und aktuell sind.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Finanzberater ihre Dienstleistungen ausschliesslich gegenüber Professionellen erbringen. In diesem Fall kann auf eine Eintragung verzichtet werden.

Damit bietet das Beraterregister Transparenz und stärkt den Anlegerschutz, während es gleichzeitig klare Prozesse für Berater und Kunden definiert.

Das Beraterregister kann man sich wie eine offizielle Liste vorstellen. Auf dieser Liste stehen alle Finanzberater, die in der Schweiz arbeiten dürfen und nicht einer anderen strengen Kontrolle unterstehen. Für Kunden bedeutet das: Wenn eine Person im Register steht, weiss man, dass sie die nötigen Regeln kennt und eine Schulung gemacht hat.

Warum ist das wichtig? Viele Menschen verstehen die Welt der Finanzen nicht so genau. Man vertraut deshalb Beratern, die einem beim Anlegen, Sparen oder Versichern helfen. Damit Kunden geschützt sind, gibt es klare Regeln. Diese Regeln heissen FIDLEG. Sie bestimmen zum Beispiel, welche Informationen ein Berater geben muss, wie er mit Konflikten umgehen soll oder wie er Kundendaten dokumentieren muss.

Wer Finanzdienstleistungen anbietet, muss also entweder von einer Behörde überwacht sein oder sich ins Beraterregister eintragen lassen. Damit zeigt der Berater, dass er die Vorschriften kennt. Nach der Eintragung bekommt er ein Zertifikat. Das ist ein Nachweis, dass er geschult wurde und die Regeln einhalten kann.

Eine Ausnahme gilt nur für Berater, die ausschliesslich gegenüber Professionellen arbeiten. Damit sind grosse Firmen oder sehr erfahrene Anleger gemeint. In diesen Fällen ist kein Eintrag nötig.

Für alle anderen gilt: Ohne Eintrag im Beraterregister darf man in der Schweiz keine Finanzberatung für Privatkunden machen. Das schützt Kunden und sorgt für mehr Vertrauen.

Compliance Outsourcing Schweiz und Risikomanagement

The Advisor Register Switzerland
Every financial advisor who is not subject to comprehensive supervision must be registered in the Advisor Register.
Our compact e-learning course provides practical and efficient training. Upon completion of the course, you can have yourself registered as a client advisor in the Advisor Register.

The Benefits

BASIC TRAINING

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*FIDLEG – Knowledge of the Code of Conduct (Basic Training)* / Valid for registration in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 4 hours

Refresher Training

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*Refresher: FinSA – Conduct Rules* / Valid for the renewal within 24 months in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 2 hours

Why Training for the Advisor Register?

  • Legal certainty: Understand the legal foundations and avoid liability risks.
  • Practical knowledge: Gain concrete insights into everyday practice.
  • Compliance advantage: Meet the requirements of FIDLEG and strengthen your clients’ trust.
  • Up-to-date know-how: Content based on the latest Swiss legal regulations.

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Content of the Advisor Register Training

Part 1: Basics and Code of Conduct

  • Objectives and scope of FIDLEG
  • Definition of financial service providers and professional activity
  • Regulations for foreign financial service providers
  • The five main types of financial services
  • Client segmentation: institutional, professional, and private clients
  • Opting-IN / Opting-OUT, differences between FIDLEG and KAG
  • Conduct obligations: appropriateness, suitability, information and documentation duties

Part 2: Organization and Conflicts of Interest

  • Regulatory and licensing obligations
  • Registration in the Swiss Advisor Register
  • Corporate governance and continuing education obligations
  • Involvement of third parties and cooperation with ombuds offices
  • Handling conflicts of interest: third-party compensation, proprietary trading, disclosure obligations

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Your Benefits at a Glance

Quick overview of all relevant FIDLEG requirements
Ideal for beginners and experienced advisors alike
Compact and practice-oriented content
Recognized for registration in the Advisor Register

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Background of the Advisor Register

Anyone offering financial services in Switzerland who is not already subject to comprehensive supervision must register in the Advisor Register. The competent authorities are registration offices recognized by FINMA.

The tasks of these registration offices include, among others, reviewing applications, managing data, and ensuring that legal requirements are met. Each registration office decides on entries and deletions of advisors and monitors compliance with obligations by registered persons.

It is also important that the registration office receives and updates any changes to an advisor’s data. This ensures that the information is always correct and up to date.

An exception applies only if financial advisors provide their services exclusively to professional clients. In this case, registration can be waived.

The Advisor Register therefore provides transparency and strengthens investor protection while defining clear processes for advisors and clients.

You can think of the Advisor Register as an official list. This list includes all financial advisors who are allowed to work in Switzerland and are not under other strict supervision. For clients, this means: if a person is listed in the register, you know they are familiar with the necessary rules and have completed proper training.

Why is this important? Many people do not fully understand the world of finance. They rely on advisors to help them invest, save, or insure themselves. To protect clients, there are clear rules — called FIDLEG. These rules define, for example, what information an advisor must provide, how to deal with conflicts of interest, and how to document client data.

Anyone offering financial services must therefore either be supervised by an authority or register in the Advisor Register. By registering, the advisor shows that they know the regulations. After registration, they receive a certificate — proof that they have been trained and can comply with the rules.

An exception only applies to advisors who work exclusively with professional clients — meaning large companies or very experienced investors. In those cases, registration is not required.

For everyone else, the rule is: Without entry in the Advisor Register, you may not provide financial advice to private clients in Switzerland. This protects clients and builds trust.