Unabhängiger Verwaltungsrat für Vermögensverwalter: Vorteile

Ein unabhängiger Verwaltungsrat hilft Unternehmen bei der “good governance”. Er bringt Fachwissen mit und hat eine externe Sichtweise auf ein Unternehmen. Er trägt damit wesentlich zur objektiven Entscheidungsfindung im Führungsgremium bei.

Fachwissen und Expertise

Ein unabhängiger Verwaltungsrat bringt oft tiefgehendes Expertenwissen mit, das speziell auf die Bedürfnisse eines Vermögensverwalters abgestimmt ist. Diese externe Expertise in Bereichen wie Finanzen, Risikomanagement und Unternehmensführung trägt dazu bei, komplexe Aufgaben erfolgreich zu meistern. Vermögensverwalter profitieren davon, wenn ihr Verwaltungsrat umfassende Kenntnisse in der Branche hat und gleichzeitig eine unabhängige Perspektive einbringt.

Stärkung der Corporate Governance

Durch die Ernennung eines unabhängigen Verwaltungsrats wird die Corporate Governance deutlich gestärkt. Ein unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats hinterfragt Entscheidungen objektiv und trägt dazu bei, dass Konflikte von Interessen vermieden werden. Ebenso können wichtige Themen wie das Management von Risiken und die langfristige Strategie des Unternehmens neutral betrachtet werden. Dies erhöht die Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber Investoren und anderen Stakeholdern.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Ein unabhängiger Verwaltungsrat sorgt dafür, dass Konflikte von Interessen innerhalb des Unternehmens vermieden werden. Da er von bestehenden Strukturen oder familiären Bindungen unberührt bleibt, kann er unabhängig Entscheidungen treffen. Entscheide, welche im besten Interesse des Unternehmens und seiner Kunden liegen. Dies ist besonders für Vermögensverwalter von grosser Bedeutung, um das Vertrauen ihrer Kunden zu sichern.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Unabhängiger Verwaltungsrat für Vermögensverwalter und Trustees

In vielen Ländern schreiben gesetzliche Vorgaben vor, dass Vermögensverwalter mindestens einen unabhängigen Verwaltungsrat in ihrem Gremium haben müssen.

Die Verwaltung von Kundenvermögen, das Asset Management, ist eine bewilligungspflichtige Tätigkeit. In der Schweiz sind Vermögensverwalter von der Aufsichtsorganisation (AO) und der FINMA bewilligt (Bewilligung der FINMA für Vermögensverwalter).

Gesetzliche Grundlagen:

Die Regulierung des Finanzmarktes für Vermögensverwalter und Treuhänder stützt sich auf folgende Regularien:

FIDLEG ; FINIG ; FINMAG ; FINIV ; FIDLEV ; FINIV-FINMA.

Kleine Unternehmen

Bei kleinen Unternehmen muss das Risikomanagement nicht von den übrigen unternehmerischen Tätigkeiten getrennt sein. Dies, wenn der Portfolio Manager weniger als fünf Vollzeitstellen hat oder der Jahresertrag brutto CHF <2 Mio. liegt.

Mittelgrosse und grosse Vermögensverwalter

Je nach Geschäftsmodell, Risiken und Jahresertrag (brutto) des jeweiligen Finanzberaters (CHF >5 Mio.) sind organisatorische Vorgaben gegeben. Personen, die Aufgaben im Risikomanagement übernehmen, dürfen sich nicht an den von ihnen überwachten Tätigkeiten beteiligen. In der Regel richten Finanzinstitute eine zweistufige Struktur im Management ein. Bei dieser ist die Geschäftsführung von dem Organ getrennt, das für Leitung, Überwachung und Kontrolle verantwortlich ist.

Gleiches gilt, wenn der Asset Manager zehn oder mehr Vollzeitstellen hat. Oder, wenn er Geschäfte mit hohen Risiken betreibt, welche eine zweistufige Führung notwendig machen.

Der Bedarf an unabhängigen VR-Mitgliedern nimmt stetig zu

Angesichts der wachsenden Komplexität der Geschäftsmodelle wird die Rolle unabhängiger Verwaltungsräte immer wichtiger. Unternehmen sehen sich zunehmend mit erhöhten gesetzlichen Anforderungen und steigenden Risiken konfrontiert. Was die Implementierung von robusten Corporate-Governance-Strukturen bedingt. Diese Entwicklungen führt dazu, dass Mitglieder von Verwaltungsräten gefragt sind.

Insbesondere die FINMA betont in ihren Richtlinien die Bedeutung unabhängiger Aufsichtspersonen im Verwaltungsrat. Sie fordert, dass Institute in ihrer Führung vermehrt auf externe Expertise zurückgreifen.

Mit der zunehmenden Konsolidierung in der Branche wird der Bedarf an unabhängigen VR-Mitgliedern weiter zunehmen. Unternehmen, die auf eine unabhängige Besetzung ihres Verwaltungsrats achten, werden langfristig besser aufgestellt sein.

Effektive Nachfolgeplanung

Ein unabhängiger Verwaltungsrat spielt auch eine wichtige Rolle bei der Nachfolgeplanung. Die Abhängigkeit von Einzelpersonen wird so verringert. Dies ist insbesondere bei Vakanzen und der Suche von Ersatz von Vorteil.

Wie viel kostet ein unabhängiger Verwaltungsrat in der Schweiz pro Jahr?

Die Kosten werden u.a. durch folgende Faktoren bestimmt:

  • Fachkenntnisse;
  • Risko der Tätigkeit;
  • Berufserfahrung
  • Phase des Unternehmens (Start-Up vs. etabliertes Unternehmen)
  • Grösse der Unternehmung
  • Zeitlicher Aufwand für die Tätigkeit.

In der Schweiz bewegen sich die Kosten bei einem Verwaltungsrat für einen unabhängigen Vermögensverwalter in der Regel von CHF 10’000.- bis CHF 50’000.- pro Jahr. Für Mittelgrosse Vermögensverwalter liegt das jährliche Honorar im Schnitt bei CHF 20’000.-.

Wie finde ich einen unabhängigen Verwaltungsrat in der Schweiz?

Wir können Sie bei der Suche von qualifizierten, unabhängigen Verwaltungsräten für Vermögensverwalter und Trustees unterstützen. Über unser persönliches Netzwerk kann die Peak Compliance AG sie mit passenden Profilen vernetzen.

Die Experten der Peak Compliance stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Reto Picenoni

Erstgespräch buchen+41 58 510 77 45info@peakcompliance.ch

Unabhängiger Verwaltungsrat für Vermögensverwalter: Vorteile

Das Beraterregister Schweiz: Jeder Finanzberater, der nicht einer umfassenden Aufsicht untersteht, muss im Beraterregister eingetragen sein.

Unser kompaktes E-Learning schult Sie praxisnah und effizient. Mit Abschluss der Schulung können Sie sich Kundenberaterinnen und -berater im Beraterregister eintragen lassen.

Die Vorteile

Grundschulung

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats «FIDLEG – Kenntnisse der Verhaltensregeln (Grundschulung)» / Gültig für den Eintrag im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 4h

Refresher Kurs

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats *Refresher: FIDLEG Verhaltensregeln* / Gültig für die Erneuerung der Eintragung (24 Monate) im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 2h

Warum eine Schulung zum Beraterregister?

  • Rechtssicherheit: Verstehen Sie die gesetzlichen Grundlagen und vermeiden Sie Haftungsrisiken.
  • Praxiswissen: Erhalten Sie konkrete Einblicke in die Praxis.
  • Compliance-Vorteil: Erfüllen Sie die Anforderungen von FIDLEG und steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden.
  • Aktuelles Know-how: Inhalte basieren auf den neuesten gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz.

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Inhalte der Beraterregister Schulung

Teil 1: Grundlagen und Verhaltensregeln

  • Ziele und Anwendungsbereich des FIDLEG
  • Definition von Finanzdienstleistern und Gewerbsmässigkeit
  • Regelungen für ausländische Finanzdienstleister
  • Fünf Hauptarten von Finanzdienstleistungen
  • Kundensegmentierung: institutionelle, professionelle und private Kunden
  • Opting-IN / Opting-OUT, Unterschiede FIDLEG vs. KAG
  • Verhaltenspflichten: Angemessenheit, Eignung, Informations- und Dokumentationspflichten

Teil 2: Organisation und Interessenkonflikte

  • Regulierungs- und Bewilligungspflichten
  • Eintragung ins Beraterregister Schweiz
  • Corporate Governance und Weiterbildungspflichten
  • Beizug Dritter und Zusammenarbeit mit Ombudsstellen
  • Umgang mit Interessenkonflikten: Drittentschädigungen, Eigenhandel, Offenlegungspflichten

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Ihre Vorteile auf einen Blick

Schneller Überblick über alle relevanten FIDLEG-Vorgaben
Ideal für Einsteiger und erfahrene Berater
Kompakte und praxisnahe Inhalte
Anerkannt für die Eintragung ins Beraterregister

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Hintergrund des Beraterregisters

Wer in der Schweiz Finanzdienstleistungen in der Schweiz anbietet und nicht bereits einer umfassenden Aufsicht unterstellt ist, muss sich in das Beraterregister eintragen lassen. Zuständig sind die von der FINMA anerkannten Registrierungsstellen.

Die Aufgaben der Registrierungsstellen umfassen unter anderem die Prüfung der Gesuche, die Verwaltung der Daten sowie die Kontrolle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Jede Registrierungsstelle entscheidet über die Eintragung und Löschungen von Beratern und überwacht, dass eingetragene Personen ihre Pflichten einhalten.

Wichtig ist zudem, dass die Registrierungsstelle alle Änderungen im Zusammenhang mit den Daten des Beraters entgegennimmt und aktualisiert. So wird sichergestellt, dass die Informationen jederzeit korrekt und aktuell sind.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Finanzberater ihre Dienstleistungen ausschliesslich gegenüber Professionellen erbringen. In diesem Fall kann auf eine Eintragung verzichtet werden.

Damit bietet das Beraterregister Transparenz und stärkt den Anlegerschutz, während es gleichzeitig klare Prozesse für Berater und Kunden definiert.

Das Beraterregister kann man sich wie eine offizielle Liste vorstellen. Auf dieser Liste stehen alle Finanzberater, die in der Schweiz arbeiten dürfen und nicht einer anderen strengen Kontrolle unterstehen. Für Kunden bedeutet das: Wenn eine Person im Register steht, weiss man, dass sie die nötigen Regeln kennt und eine Schulung gemacht hat.

Warum ist das wichtig? Viele Menschen verstehen die Welt der Finanzen nicht so genau. Man vertraut deshalb Beratern, die einem beim Anlegen, Sparen oder Versichern helfen. Damit Kunden geschützt sind, gibt es klare Regeln. Diese Regeln heissen FIDLEG. Sie bestimmen zum Beispiel, welche Informationen ein Berater geben muss, wie er mit Konflikten umgehen soll oder wie er Kundendaten dokumentieren muss.

Wer Finanzdienstleistungen anbietet, muss also entweder von einer Behörde überwacht sein oder sich ins Beraterregister eintragen lassen. Damit zeigt der Berater, dass er die Vorschriften kennt. Nach der Eintragung bekommt er ein Zertifikat. Das ist ein Nachweis, dass er geschult wurde und die Regeln einhalten kann.

Eine Ausnahme gilt nur für Berater, die ausschliesslich gegenüber Professionellen arbeiten. Damit sind grosse Firmen oder sehr erfahrene Anleger gemeint. In diesen Fällen ist kein Eintrag nötig.

Für alle anderen gilt: Ohne Eintrag im Beraterregister darf man in der Schweiz keine Finanzberatung für Privatkunden machen. Das schützt Kunden und sorgt für mehr Vertrauen.

Unabhängiger Verwaltungsrat für Vermögensverwalter: Vorteile

The Advisor Register Switzerland
Every financial advisor who is not subject to comprehensive supervision must be registered in the Advisor Register.
Our compact e-learning course provides practical and efficient training. Upon completion of the course, you can have yourself registered as a client advisor in the Advisor Register.

The Benefits

BASIC TRAINING

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*FIDLEG – Knowledge of the Code of Conduct (Basic Training)* / Valid for registration in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 4 hours

Refresher Training

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*Refresher: FinSA – Conduct Rules* / Valid for the renewal within 24 months in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 2 hours

Why Training for the Advisor Register?

  • Legal certainty: Understand the legal foundations and avoid liability risks.
  • Practical knowledge: Gain concrete insights into everyday practice.
  • Compliance advantage: Meet the requirements of FIDLEG and strengthen your clients’ trust.
  • Up-to-date know-how: Content based on the latest Swiss legal regulations.

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Content of the Advisor Register Training

Part 1: Basics and Code of Conduct

  • Objectives and scope of FIDLEG
  • Definition of financial service providers and professional activity
  • Regulations for foreign financial service providers
  • The five main types of financial services
  • Client segmentation: institutional, professional, and private clients
  • Opting-IN / Opting-OUT, differences between FIDLEG and KAG
  • Conduct obligations: appropriateness, suitability, information and documentation duties

Part 2: Organization and Conflicts of Interest

  • Regulatory and licensing obligations
  • Registration in the Swiss Advisor Register
  • Corporate governance and continuing education obligations
  • Involvement of third parties and cooperation with ombuds offices
  • Handling conflicts of interest: third-party compensation, proprietary trading, disclosure obligations

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Your Benefits at a Glance

Quick overview of all relevant FIDLEG requirements
Ideal for beginners and experienced advisors alike
Compact and practice-oriented content
Recognized for registration in the Advisor Register

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Background of the Advisor Register

Anyone offering financial services in Switzerland who is not already subject to comprehensive supervision must register in the Advisor Register. The competent authorities are registration offices recognized by FINMA.

The tasks of these registration offices include, among others, reviewing applications, managing data, and ensuring that legal requirements are met. Each registration office decides on entries and deletions of advisors and monitors compliance with obligations by registered persons.

It is also important that the registration office receives and updates any changes to an advisor’s data. This ensures that the information is always correct and up to date.

An exception applies only if financial advisors provide their services exclusively to professional clients. In this case, registration can be waived.

The Advisor Register therefore provides transparency and strengthens investor protection while defining clear processes for advisors and clients.

You can think of the Advisor Register as an official list. This list includes all financial advisors who are allowed to work in Switzerland and are not under other strict supervision. For clients, this means: if a person is listed in the register, you know they are familiar with the necessary rules and have completed proper training.

Why is this important? Many people do not fully understand the world of finance. They rely on advisors to help them invest, save, or insure themselves. To protect clients, there are clear rules — called FIDLEG. These rules define, for example, what information an advisor must provide, how to deal with conflicts of interest, and how to document client data.

Anyone offering financial services must therefore either be supervised by an authority or register in the Advisor Register. By registering, the advisor shows that they know the regulations. After registration, they receive a certificate — proof that they have been trained and can comply with the rules.

An exception only applies to advisors who work exclusively with professional clients — meaning large companies or very experienced investors. In those cases, registration is not required.

For everyone else, the rule is: Without entry in the Advisor Register, you may not provide financial advice to private clients in Switzerland. This protects clients and builds trust.