AMC, L-QIF & Gold-ETF: Was gilt bei Risikokonzentrationen?

10 % im Einzeltitel, 20 % beim Emittenten: Das FINMA-Rundschreiben 2025/2 nennt diese Werte als Hinweise für marktunübliche Risikokonzentrationen in der Vermögensverwaltung und der portfoliobezogenen Anlageberatung.

Dabei handelt es sich nicht um starre Anlagegrenzen.

Für Portfolio Manager stellt sich vielmehr die Frage, auf welcher Ebene eine Konzentration tatsächlich entsteht: beim einzelnen Titel, beim Emittenten oder aufgrund der Produktstruktur.

Gerade bei AMC, L-QIF oder mehreren Instrumenten desselben Emittenten ist diese Unterscheidung relevant.

AMC: Underlying-Diversifikation ist nicht Emittentendiversifikation

Ein Actively Managed Certificate (AMC) kann ein breit diversifiziertes Portfolio abbilden. Aus Sicht des Investors bleibt jedoch zusätzlich die Ebene des strukturierten Produkts relevant.

Im Anhörungsverfahren zum FINMA-Rundschreiben wurde vorgeschlagen, AMC aufgrund ihrer inneren Diversifikation von der Konzentrationsbetrachtung auszunehmen.

Die FINMA lehnte dies ausdrücklich ab.

Ihre Begründung: Bei einem AMC handelt es sich um ein strukturiertes Produkt. Für die Rückzahlung haftet der Emittent und nicht der Basiswert. Das Emittentenrisiko bleibt somit trotz Diversifikation innerhalb des AMC bestehen.

Für die Portfolioüberwachung sind deshalb zwei Ebenen auseinanderzuhalten:

Underlying Exposure und Emittentenexposure.

Das wird insbesondere relevant, wenn mehrere AMC desselben Emittenten gehalten werden. Unterschiedliche Strategien oder Basiswerte ändern nichts daran, dass sich das Exposure gegenüber demselben Emittenten kumulieren kann.

L-QIF: Fondsstruktur bedeutet nicht automatisch Ausnahme

Das FINMA-Rundschreiben nimmt Konzentrationen aufgrund kollektiver Kapitalanlagen von den genannten 10-/20-%-Hinweisen aus, sofern diese regulatorischen Risikoverteilungsvorschriften unterstehen.

Beim Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) besteht jedoch ein Sonderfall.

Im Anhörungsbericht hält die FINMA ausdrücklich fest, dass L-QIF keiner Bewilligung oder Genehmigung der FINMA bedürfen und von der Ausnahme im Rundschreiben nicht erfasst werden.

Für das Portfolio Monitoring bedeutet dies:

Ein Produkt sollte nicht allein deshalb aus der Konzentrationsbetrachtung herausgenommen werden, weil es als Fonds strukturiert ist. Entscheidend ist auch, ob die Voraussetzungen der regulatorischen Ausnahme tatsächlich erfüllt sind.

Obligationen: Einzeltitel- versus Emittentenbetrachtung

Auch bei Obligationen kann eine reine Positionsbetrachtung zu kurz greifen.

Mehrere Anleihen desselben Unternehmens können unterschiedliche ISINs, Laufzeiten und Coupons aufweisen.

Auf Einzeltitelebene bestehen damit verschiedene Positionen. Das Emittentenrisiko besteht jedoch gegenüber demselben Schuldner.

Auch eine generelle Ausnahme für vermeintlich «sichere» Obligationen wurde im Anhörungsverfahren vorgeschlagen und von der FINMA abgelehnt. Sie verweist dabei ausdrücklich auf weiterhin bestehende Emittenten- und Zinsänderungsrisiken, aufgrund derer bei fehlender Diversifikation Konzentrationsrisiken entstehen können.

Für Portfolio Manager ist deshalb neben der einzelnen Position auch die aggregierte Exposition gegenüber einem Emittenten relevant.

Und der Gold-ETF?

Für Gold-ETF enthalten die hier relevanten FINMA-Unterlagen keine spezifische Sonderregel.

Belegt ist lediglich die allgemeine Regel: Von den 10-/20-%-Hinweisen ausgenommen sind Konzentrationen aufgrund kollektiver Kapitalanlagen, die regulatorischen Risikoverteilungsvorschriften unterstehen.

Bei einem konkreten Gold-ETF ist deshalb zunächst die rechtliche und regulatorische Produktstruktur zu beurteilen.

Davon zu unterscheiden ist die wirtschaftliche Portfolioallokation. Die FINMA weist in ihren Erläuterungen darauf hin, dass Klumpenrisiken nicht nur durch Einzeltitel entstehen können, sondern beispielsweise auch durch Konzentrationen bei gleichen Emittenten sowie in Anlageklassen, korrelierenden Branchen, Ländern oder Währungen.

Produktstruktur und wirtschaftliches Exposure sind damit zwei unterschiedliche Betrachtungsebenen.

Was bedeutet das für das Portfolio Monitoring?

Eine reine 10-/20-%-Ampel bildet nicht jede Konstellation ausreichend ab.

Aus Risikomanagementsicht lohnt es sich insbesondere zu prüfen:

  • Werden Einzeltitel- und Emittentenkonzentrationen getrennt betrachtet?
  • Werden mehrere Instrumente desselben Emittenten zusammengeführt?
  • Wird bei strukturierten Produkten zusätzlich das Emittentenrisiko berücksichtigt?
  • Werden Fonds nicht pauschal von der Konzentrationskontrolle ausgenommen?
  • Ist bei besonderen Strukturen wie einem L-QIF die regulatorische Einordnung bekannt?

Die FINMA selbst betont in ihrer Aufsichtsmitteilung 03/2026 beim Einsatz von Produkten in der individuellen Vermögensverwaltung die Bedeutung einer frühzeitigen Risikoidentifikation und einer robusten Governance.

Fazit

Ein Portfolio kann auf Positionsebene diversifiziert wirken und trotzdem auf einer anderen Ebene konzentriert sein.

AMC: diversifiziertes Underlying – aber verbleibendes Emittentenrisiko.

L-QIF: kollektive Kapitalanlage – aber gemäss FINMA-Anhörungsbericht keine automatische Ausnahme.

Obligationen: unterschiedliche Titel können dasselbe Emittentenrisiko erzeugen.

Gold-ETF: Die konkrete Produktstruktur ist für die regulatorische Einordnung entscheidend; die wirtschaftliche Goldexposition ist davon getrennt zu betrachten.

Für Portfolio Manager lautet die zentrale Frage deshalb nicht nur:

«Wie gross ist die Position?»

Sondern:

«Auf welcher Ebene liegt das tatsächliche Risiko – und bildet unser Portfolio Monitoring diese Ebene ab?»

Peak Compliance AG bietet Vermögensverwaltern und Verwaltern von Kollektivvermögen praxisnahe Outsourcing-Lösungen für Compliance und Risk Management – abgestimmt auf Geschäftsmodell, Organisation und Risikoprofil.

Stand: September 2026. Grundlage sind insbesondere das FINMA-Rundschreiben 2025/2 «Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV», der dazugehörige Anhörungsbericht und die Erläuterungen sowie die FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2026.

Die Experten der Peak Compliance stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Reto Picenoni

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AMC, L-QIF & Gold-ETF: Was gilt bei Risikokonzentrationen?

Das Beraterregister Schweiz: Jeder Finanzberater, der nicht einer umfassenden Aufsicht untersteht, muss im Beraterregister eingetragen sein.

Unser kompaktes E-Learning schult Sie praxisnah und effizient. Mit Abschluss der Schulung können Sie sich Kundenberaterinnen und -berater im Beraterregister eintragen lassen.

Die Vorteile

Grundschulung

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats «FIDLEG – Kenntnisse der Verhaltensregeln (Grundschulung)» / Gültig für den Eintrag im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 4h

Refresher Kurs

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats *Refresher: FIDLEG Verhaltensregeln* / Gültig für die Erneuerung der Eintragung (24 Monate) im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 2h

Warum eine Schulung zum Beraterregister?

  • Rechtssicherheit: Verstehen Sie die gesetzlichen Grundlagen und vermeiden Sie Haftungsrisiken.
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E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Inhalte der Beraterregister Schulung

Teil 1: Grundlagen und Verhaltensregeln

  • Ziele und Anwendungsbereich des FIDLEG
  • Definition von Finanzdienstleistern und Gewerbsmässigkeit
  • Regelungen für ausländische Finanzdienstleister
  • Fünf Hauptarten von Finanzdienstleistungen
  • Kundensegmentierung: institutionelle, professionelle und private Kunden
  • Opting-IN / Opting-OUT, Unterschiede FIDLEG vs. KAG
  • Verhaltenspflichten: Angemessenheit, Eignung, Informations- und Dokumentationspflichten

Teil 2: Organisation und Interessenkonflikte

  • Regulierungs- und Bewilligungspflichten
  • Eintragung ins Beraterregister Schweiz
  • Corporate Governance und Weiterbildungspflichten
  • Beizug Dritter und Zusammenarbeit mit Ombudsstellen
  • Umgang mit Interessenkonflikten: Drittentschädigungen, Eigenhandel, Offenlegungspflichten

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Ihre Vorteile auf einen Blick

Schneller Überblick über alle relevanten FIDLEG-Vorgaben
Ideal für Einsteiger und erfahrene Berater
Kompakte und praxisnahe Inhalte
Anerkannt für die Eintragung ins Beraterregister

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Hintergrund des Beraterregisters

Wer in der Schweiz Finanzdienstleistungen in der Schweiz anbietet und nicht bereits einer umfassenden Aufsicht unterstellt ist, muss sich in das Beraterregister eintragen lassen. Zuständig sind die von der FINMA anerkannten Registrierungsstellen.

Die Aufgaben der Registrierungsstellen umfassen unter anderem die Prüfung der Gesuche, die Verwaltung der Daten sowie die Kontrolle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Jede Registrierungsstelle entscheidet über die Eintragung und Löschungen von Beratern und überwacht, dass eingetragene Personen ihre Pflichten einhalten.

Wichtig ist zudem, dass die Registrierungsstelle alle Änderungen im Zusammenhang mit den Daten des Beraters entgegennimmt und aktualisiert. So wird sichergestellt, dass die Informationen jederzeit korrekt und aktuell sind.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Finanzberater ihre Dienstleistungen ausschliesslich gegenüber Professionellen erbringen. In diesem Fall kann auf eine Eintragung verzichtet werden.

Damit bietet das Beraterregister Transparenz und stärkt den Anlegerschutz, während es gleichzeitig klare Prozesse für Berater und Kunden definiert.

Das Beraterregister kann man sich wie eine offizielle Liste vorstellen. Auf dieser Liste stehen alle Finanzberater, die in der Schweiz arbeiten dürfen und nicht einer anderen strengen Kontrolle unterstehen. Für Kunden bedeutet das: Wenn eine Person im Register steht, weiss man, dass sie die nötigen Regeln kennt und eine Schulung gemacht hat.

Warum ist das wichtig? Viele Menschen verstehen die Welt der Finanzen nicht so genau. Man vertraut deshalb Beratern, die einem beim Anlegen, Sparen oder Versichern helfen. Damit Kunden geschützt sind, gibt es klare Regeln. Diese Regeln heissen FIDLEG. Sie bestimmen zum Beispiel, welche Informationen ein Berater geben muss, wie er mit Konflikten umgehen soll oder wie er Kundendaten dokumentieren muss.

Wer Finanzdienstleistungen anbietet, muss also entweder von einer Behörde überwacht sein oder sich ins Beraterregister eintragen lassen. Damit zeigt der Berater, dass er die Vorschriften kennt. Nach der Eintragung bekommt er ein Zertifikat. Das ist ein Nachweis, dass er geschult wurde und die Regeln einhalten kann.

Eine Ausnahme gilt nur für Berater, die ausschliesslich gegenüber Professionellen arbeiten. Damit sind grosse Firmen oder sehr erfahrene Anleger gemeint. In diesen Fällen ist kein Eintrag nötig.

Für alle anderen gilt: Ohne Eintrag im Beraterregister darf man in der Schweiz keine Finanzberatung für Privatkunden machen. Das schützt Kunden und sorgt für mehr Vertrauen.

AMC, L-QIF & Gold-ETF: Was gilt bei Risikokonzentrationen?

The Advisor Register Switzerland
Every financial advisor who is not subject to comprehensive supervision must be registered in the Advisor Register.
Our compact e-learning course provides practical and efficient training. Upon completion of the course, you can have yourself registered as a client advisor in the Advisor Register.

The Benefits

BASIC TRAINING

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*FIDLEG – Knowledge of the Code of Conduct (Basic Training)* / Valid for registration in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 4 hours

Refresher Training

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*Refresher: FinSA – Conduct Rules* / Valid for the renewal within 24 months in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 2 hours

Why Training for the Advisor Register?

  • Legal certainty: Understand the legal foundations and avoid liability risks.
  • Practical knowledge: Gain concrete insights into everyday practice.
  • Compliance advantage: Meet the requirements of FIDLEG and strengthen your clients’ trust.
  • Up-to-date know-how: Content based on the latest Swiss legal regulations.

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Content of the Advisor Register Training

Part 1: Basics and Code of Conduct

  • Objectives and scope of FIDLEG
  • Definition of financial service providers and professional activity
  • Regulations for foreign financial service providers
  • The five main types of financial services
  • Client segmentation: institutional, professional, and private clients
  • Opting-IN / Opting-OUT, differences between FIDLEG and KAG
  • Conduct obligations: appropriateness, suitability, information and documentation duties

Part 2: Organization and Conflicts of Interest

  • Regulatory and licensing obligations
  • Registration in the Swiss Advisor Register
  • Corporate governance and continuing education obligations
  • Involvement of third parties and cooperation with ombuds offices
  • Handling conflicts of interest: third-party compensation, proprietary trading, disclosure obligations

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Your Benefits at a Glance

Quick overview of all relevant FIDLEG requirements
Ideal for beginners and experienced advisors alike
Compact and practice-oriented content
Recognized for registration in the Advisor Register

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Background of the Advisor Register

Anyone offering financial services in Switzerland who is not already subject to comprehensive supervision must register in the Advisor Register. The competent authorities are registration offices recognized by FINMA.

The tasks of these registration offices include, among others, reviewing applications, managing data, and ensuring that legal requirements are met. Each registration office decides on entries and deletions of advisors and monitors compliance with obligations by registered persons.

It is also important that the registration office receives and updates any changes to an advisor’s data. This ensures that the information is always correct and up to date.

An exception applies only if financial advisors provide their services exclusively to professional clients. In this case, registration can be waived.

The Advisor Register therefore provides transparency and strengthens investor protection while defining clear processes for advisors and clients.

You can think of the Advisor Register as an official list. This list includes all financial advisors who are allowed to work in Switzerland and are not under other strict supervision. For clients, this means: if a person is listed in the register, you know they are familiar with the necessary rules and have completed proper training.

Why is this important? Many people do not fully understand the world of finance. They rely on advisors to help them invest, save, or insure themselves. To protect clients, there are clear rules — called FIDLEG. These rules define, for example, what information an advisor must provide, how to deal with conflicts of interest, and how to document client data.

Anyone offering financial services must therefore either be supervised by an authority or register in the Advisor Register. By registering, the advisor shows that they know the regulations. After registration, they receive a certificate — proof that they have been trained and can comply with the rules.

An exception only applies to advisors who work exclusively with professional clients — meaning large companies or very experienced investors. In those cases, registration is not required.

For everyone else, the rule is: Without entry in the Advisor Register, you may not provide financial advice to private clients in Switzerland. This protects clients and builds trust.