Wenn AI Investment-Signale liefert: Wo beginnt Model Risk im Portfolio Management?

AI ist im Asset Management längst mehr als ein Research-Thema. Modelle können heute Unternehmens- und Marktdaten analysieren und daraus Signale für die Titelselektion ableiten. Damit stellt sich für Portfolio Manager eine neue Frage: Wie verändert sich das Risikomanagement, wenn ein Modell Teil des Investmentprozesses wird?

Wie konkret das Thema inzwischen ist, zeigt ein aktuelles Beispiel: Am 10. September 2026 wurden bei SIX Swiss Exchange Pictet AI Enhanced Equity UCITS ETFs kotiert. Laut SIX identifiziert ein proprietäres AI-Modell Muster in Unternehmens- und Marktdaten und übersetzt diese in Signale für die Titelselektion; das quantitative Investmentteam überwacht den Prozess und die Portfoliokonstruktion.

Auch die Branche beschäftigt sich intensiv mit dem Thema: Der AMAS Risk Management Day vom 30. September 2026 steht vollständig unter dem Schwerpunkt Artificial Intelligence und behandelt unter anderem AI im Risk Management, Machine Learning, Governance und die Frage, ob AI selbst zu einem operationellen Risiko werden kann.

Das Modell liefert ein Signal – die Verantwortung bleibt

Der Einsatz von AI verändert nicht automatisch die Verantwortlichkeiten im Investmentprozess. Gerade deshalb wird relevant, wie stark ein Modell in die Entscheidungsfindung eingebunden ist: Liefert es Research-Signale? Beeinflusst es Portfolio-Gewichte? Oder werden Entscheidungen teilweise automatisiert?

FINMA nennt bei AI insbesondere operationelle Risiken und Model Risks wie mangelnde Robustheit, Korrektheit, Stabilität, Erklärbarkeit oder Bias. Hinzu kommen datenbezogene Risiken, IT- und Cyberrisiken, Abhängigkeiten von Drittparteien sowie rechtliche und Reputationsrisiken.

Für Portfolio Manager wird damit nicht nur die Qualität des Outputs relevant, sondern auch die Frage: Verstehen wir, wann und warum das Modell nicht mehr so funktioniert wie erwartet?

Datenqualität kann wichtiger sein als das Modell selbst

Ein gutes Modell mit schlechten Daten bleibt ein schlechtes Investment-Tool. FINMA weist ausdrücklich darauf hin, dass Daten falsch, unvollständig, veraltet oder nicht repräsentativ sein können.

Historische Daten können zudem Muster oder Verzerrungen enthalten, die in zukünftige Prognosen übernommen werden. Bei eingekauften Lösungen kann zusätzlich die Transparenz über Datenquellen und Methoden eingeschränkt sein.

Für das Portfolio Management ist das besonders relevant, wenn sich Marktregime verändern. Ein Modell, das in historischen Daten stabile Zusammenhänge erkennt, muss diese Zusammenhänge nicht zwingend auch unter neuen Marktbedingungen behalten.

Backtest ist nicht laufendes Monitoring

FINMA beschreibt in ihrer Aufsichtsmitteilung auch Tests und laufende Überwachung als zentrale Elemente im Umgang mit AI-Anwendungen. Genannt werden beispielsweise Backtesting, Out-of-Sample-Tests, Sensitivitätsanalysen, Stresstests oder der Vergleich mit einfacheren Benchmark-Modellen.

Ebenso relevant ist die Überwachung von Veränderungen der Eingangsdaten, damit ein möglicher Data Drift erkannt wird.

Für einen Investmentprozess bedeutet das praktisch: Ein Modell sollte nicht nur beim Go-live überzeugen. Entscheidend ist auch, ob seine Ergebnisse unter veränderten Markt- und Datenbedingungen weiterhin plausibel und stabil bleiben.

Explainability: Muss man jedes Modell vollständig verstehen?

Nicht zwingend jedes technische Detail. Aber je bedeutender ein Modell für Entscheidungen ist, desto wichtiger wird die Fähigkeit, seine Ergebnisse kritisch beurteilen zu können.

FINMA weist darauf hin, dass Ergebnisse von AI-Anwendungen teilweise nicht nachvollzogen, erklärt oder reproduziert werden können. Wo Entscheidungen gegenüber Investoren, Kunden, Aufsicht oder Prüfgesellschaft begründet werden müssen, hat sie die Erklärbarkeit vertieft betrachtet.

Dazu gehört insbesondere das Verständnis der relevanten Treiber und des Verhaltens unter unterschiedlichen Bedingungen.

Für Portfolio Manager ist das ein wesentlicher Punkt: Ein gutes Signal ist noch keine ausreichende Governance.

Was bedeutet das für Risk Management?

FINMA stellt keine spezielle Checkliste für AI im Portfolio Management auf. Ihre Aufsichtsmitteilung beschreibt vielmehr Risiken und Massnahmen, die sie in der laufenden Aufsicht beobachtet beziehungsweise geprüft hat.

Dazu gehören unter anderem ein Inventar relevanter AI-Anwendungen, Risikoklassifizierung, klare Verantwortlichkeiten, Anforderungen an Tests und Monitoring, Dokumentation sowie – bei wesentlichen Anwendungen – eine unabhängige Überprüfung.

Aus Sicht eines Asset Managers können daraus insbesondere folgende Praxisfragen entstehen:

• Welche Rolle spielt das Modell tatsächlich im Investmentprozess?

• Welche Daten treiben die Ergebnisse?

• Wie werden Robustheit und Stabilität überwacht?

• Wann wird ein Modelloutput hinterfragt oder überschrieben?

• Wie werden Modelländerungen kontrolliert?

• Gibt es einen klaren Fallback, wenn das Modell ausfällt oder unplausible Resultate liefert?

• Wer trägt fachlich die Verantwortung für Nutzung und Monitoring?

Das sind keine pauschalen regulatorischen Vorgaben für jedes Portfolio, sondern praktische Fragen, die sich aus der Bedeutung des jeweiligen Modells ergeben.

Fazit

AI verändert nicht nur die Art, wie Investment-Signale entstehen. Sie verändert auch, welche Risiken im Investmentprozess überwacht werden müssen.

Für Portfolio Manager reicht es deshalb nicht, nur zu fragen: Wie gut ist das Modell? Mindestens genauso wichtig ist: Wie robust sind Daten, Monitoring, Erklärbarkeit und Governance rund um das Modell?

Genau an dieser Stelle treffen Portfolio Management und Risk Management aufeinander.

Peak Compliance AG ist spezialisiert auf Compliance- und Risk-Management-Outsourcing-Lösungen für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen in der Schweiz und Liechtenstein.

Stand: September 2026.

Die Experten der Peak Compliance stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Reto Picenoni

Erstgespräch buchen+41 58 510 77 45info@peakcompliance.ch

Wenn AI Investment-Signale liefert: Wo beginnt Model Risk im Portfolio Management?

Das Beraterregister Schweiz: Jeder Finanzberater, der nicht einer umfassenden Aufsicht untersteht, muss im Beraterregister eingetragen sein.

Unser kompaktes E-Learning schult Sie praxisnah und effizient. Mit Abschluss der Schulung können Sie sich Kundenberaterinnen und -berater im Beraterregister eintragen lassen.

Die Vorteile

Grundschulung

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats «FIDLEG – Kenntnisse der Verhaltensregeln (Grundschulung)» / Gültig für den Eintrag im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 4h

Refresher Kurs

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats *Refresher: FIDLEG Verhaltensregeln* / Gültig für die Erneuerung der Eintragung (24 Monate) im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 2h

Warum eine Schulung zum Beraterregister?

  • Rechtssicherheit: Verstehen Sie die gesetzlichen Grundlagen und vermeiden Sie Haftungsrisiken.
  • Praxiswissen: Erhalten Sie konkrete Einblicke in die Praxis.
  • Compliance-Vorteil: Erfüllen Sie die Anforderungen von FIDLEG und steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden.
  • Aktuelles Know-how: Inhalte basieren auf den neuesten gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz.

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Inhalte der Beraterregister Schulung

Teil 1: Grundlagen und Verhaltensregeln

  • Ziele und Anwendungsbereich des FIDLEG
  • Definition von Finanzdienstleistern und Gewerbsmässigkeit
  • Regelungen für ausländische Finanzdienstleister
  • Fünf Hauptarten von Finanzdienstleistungen
  • Kundensegmentierung: institutionelle, professionelle und private Kunden
  • Opting-IN / Opting-OUT, Unterschiede FIDLEG vs. KAG
  • Verhaltenspflichten: Angemessenheit, Eignung, Informations- und Dokumentationspflichten

Teil 2: Organisation und Interessenkonflikte

  • Regulierungs- und Bewilligungspflichten
  • Eintragung ins Beraterregister Schweiz
  • Corporate Governance und Weiterbildungspflichten
  • Beizug Dritter und Zusammenarbeit mit Ombudsstellen
  • Umgang mit Interessenkonflikten: Drittentschädigungen, Eigenhandel, Offenlegungspflichten

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Ihre Vorteile auf einen Blick

Schneller Überblick über alle relevanten FIDLEG-Vorgaben
Ideal für Einsteiger und erfahrene Berater
Kompakte und praxisnahe Inhalte
Anerkannt für die Eintragung ins Beraterregister

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Hintergrund des Beraterregisters

Wer in der Schweiz Finanzdienstleistungen in der Schweiz anbietet und nicht bereits einer umfassenden Aufsicht unterstellt ist, muss sich in das Beraterregister eintragen lassen. Zuständig sind die von der FINMA anerkannten Registrierungsstellen.

Die Aufgaben der Registrierungsstellen umfassen unter anderem die Prüfung der Gesuche, die Verwaltung der Daten sowie die Kontrolle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Jede Registrierungsstelle entscheidet über die Eintragung und Löschungen von Beratern und überwacht, dass eingetragene Personen ihre Pflichten einhalten.

Wichtig ist zudem, dass die Registrierungsstelle alle Änderungen im Zusammenhang mit den Daten des Beraters entgegennimmt und aktualisiert. So wird sichergestellt, dass die Informationen jederzeit korrekt und aktuell sind.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Finanzberater ihre Dienstleistungen ausschliesslich gegenüber Professionellen erbringen. In diesem Fall kann auf eine Eintragung verzichtet werden.

Damit bietet das Beraterregister Transparenz und stärkt den Anlegerschutz, während es gleichzeitig klare Prozesse für Berater und Kunden definiert.

Das Beraterregister kann man sich wie eine offizielle Liste vorstellen. Auf dieser Liste stehen alle Finanzberater, die in der Schweiz arbeiten dürfen und nicht einer anderen strengen Kontrolle unterstehen. Für Kunden bedeutet das: Wenn eine Person im Register steht, weiss man, dass sie die nötigen Regeln kennt und eine Schulung gemacht hat.

Warum ist das wichtig? Viele Menschen verstehen die Welt der Finanzen nicht so genau. Man vertraut deshalb Beratern, die einem beim Anlegen, Sparen oder Versichern helfen. Damit Kunden geschützt sind, gibt es klare Regeln. Diese Regeln heissen FIDLEG. Sie bestimmen zum Beispiel, welche Informationen ein Berater geben muss, wie er mit Konflikten umgehen soll oder wie er Kundendaten dokumentieren muss.

Wer Finanzdienstleistungen anbietet, muss also entweder von einer Behörde überwacht sein oder sich ins Beraterregister eintragen lassen. Damit zeigt der Berater, dass er die Vorschriften kennt. Nach der Eintragung bekommt er ein Zertifikat. Das ist ein Nachweis, dass er geschult wurde und die Regeln einhalten kann.

Eine Ausnahme gilt nur für Berater, die ausschliesslich gegenüber Professionellen arbeiten. Damit sind grosse Firmen oder sehr erfahrene Anleger gemeint. In diesen Fällen ist kein Eintrag nötig.

Für alle anderen gilt: Ohne Eintrag im Beraterregister darf man in der Schweiz keine Finanzberatung für Privatkunden machen. Das schützt Kunden und sorgt für mehr Vertrauen.

Wenn AI Investment-Signale liefert: Wo beginnt Model Risk im Portfolio Management?

The Advisor Register Switzerland
Every financial advisor who is not subject to comprehensive supervision must be registered in the Advisor Register.
Our compact e-learning course provides practical and efficient training. Upon completion of the course, you can have yourself registered as a client advisor in the Advisor Register.

The Benefits

BASIC TRAINING

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*FIDLEG – Knowledge of the Code of Conduct (Basic Training)* / Valid for registration in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 4 hours

Refresher Training

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*Refresher: FinSA – Conduct Rules* / Valid for the renewal within 24 months in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 2 hours

Why Training for the Advisor Register?

  • Legal certainty: Understand the legal foundations and avoid liability risks.
  • Practical knowledge: Gain concrete insights into everyday practice.
  • Compliance advantage: Meet the requirements of FIDLEG and strengthen your clients’ trust.
  • Up-to-date know-how: Content based on the latest Swiss legal regulations.

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Content of the Advisor Register Training

Part 1: Basics and Code of Conduct

  • Objectives and scope of FIDLEG
  • Definition of financial service providers and professional activity
  • Regulations for foreign financial service providers
  • The five main types of financial services
  • Client segmentation: institutional, professional, and private clients
  • Opting-IN / Opting-OUT, differences between FIDLEG and KAG
  • Conduct obligations: appropriateness, suitability, information and documentation duties

Part 2: Organization and Conflicts of Interest

  • Regulatory and licensing obligations
  • Registration in the Swiss Advisor Register
  • Corporate governance and continuing education obligations
  • Involvement of third parties and cooperation with ombuds offices
  • Handling conflicts of interest: third-party compensation, proprietary trading, disclosure obligations

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Your Benefits at a Glance

Quick overview of all relevant FIDLEG requirements
Ideal for beginners and experienced advisors alike
Compact and practice-oriented content
Recognized for registration in the Advisor Register

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Background of the Advisor Register

Anyone offering financial services in Switzerland who is not already subject to comprehensive supervision must register in the Advisor Register. The competent authorities are registration offices recognized by FINMA.

The tasks of these registration offices include, among others, reviewing applications, managing data, and ensuring that legal requirements are met. Each registration office decides on entries and deletions of advisors and monitors compliance with obligations by registered persons.

It is also important that the registration office receives and updates any changes to an advisor’s data. This ensures that the information is always correct and up to date.

An exception applies only if financial advisors provide their services exclusively to professional clients. In this case, registration can be waived.

The Advisor Register therefore provides transparency and strengthens investor protection while defining clear processes for advisors and clients.

You can think of the Advisor Register as an official list. This list includes all financial advisors who are allowed to work in Switzerland and are not under other strict supervision. For clients, this means: if a person is listed in the register, you know they are familiar with the necessary rules and have completed proper training.

Why is this important? Many people do not fully understand the world of finance. They rely on advisors to help them invest, save, or insure themselves. To protect clients, there are clear rules — called FIDLEG. These rules define, for example, what information an advisor must provide, how to deal with conflicts of interest, and how to document client data.

Anyone offering financial services must therefore either be supervised by an authority or register in the Advisor Register. By registering, the advisor shows that they know the regulations. After registration, they receive a certificate — proof that they have been trained and can comply with the rules.

An exception only applies to advisors who work exclusively with professional clients — meaning large companies or very experienced investors. In those cases, registration is not required.

For everyone else, the rule is: Without entry in the Advisor Register, you may not provide financial advice to private clients in Switzerland. This protects clients and builds trust.