Erweiterung der GwG-/AMLA-Pflichten auf Berater („Gatekeeper-Regime“)
Im Rahmen der Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) hat das Schweizer Parlament am 26. September 2025 eine Ausweitung der geldwäschereirechtlichen Pflichten auf sogenannte „Berater“ beschlossen. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, internationalen FATF-Standards Rechnung zu tragen und sogenannte Gatekeeper-Risiken bei geldwäschereianfälligen Transaktionen zu adressieren.
Neu unterstehen Berater den GwG-Pflichten, sofern sie berufsmässig an bestimmten Transaktionen oder Rechtsvorgängen mitwirken, die ein erhöhtes Geldwäschereirisiko aufweisen. Massgeblich ist dabei nicht die Berufsbezeichnung, sondern die konkrete Tätigkeit.
Key Points der GwG-Revision
- Erfassung von Beratern bei Mitwirkung an risikobehafteten Transaktionen (z. B. Immobiliengeschäfte, Strukturierungen, Gründung und Verwaltung von Rechtseinheiten).
- Einführung risikobasierter Sorgfaltspflichten (Identifikation, UBO-Feststellung, Zweck- und Hintergrundabklärungen).
- Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie organisatorische Anforderungen.
- Pflicht zur Anbindung an eine von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO).
- Gezielte Ausnahmen, insbesondere für rein prozessuale anwaltliche Tätigkeiten und bestimmte risikoarme Transaktionen.
Aufsichtliche Erwartungen und Umsetzung
Die konkreten Umsetzungsdetails werden derzeit im Rahmen der Ausführungsbestimmungen präzisiert. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen wird nach Abschluss des Verordnungsprozesses erwartet, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026.
Fazit
Diese regulatorische Entwicklung ist für die Gesellschaft nicht direkt anwendbar, da sie bereits heute als Vermögensverwalter den geldwäschereirechtlichen Pflichten gemäss GwG untersteht. Die Erweiterung des GwG auf Berater wird in diesem Bericht ausschliesslich zu Informationszwecken aufgeführt.

