Das Arbeitsgesetz sieht einerseits Höchstarbeitszeiten vor. Andererseits gibt es auch Bestimmungen, die Arbeitge ber zu Arbeitsunterbrüchen verpflichten, damit sich die Arbeitnehmenden erholen und verpflegen können. Hierzu gehören die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie die Pausen. Die jährlichen Ruhezeiten, d.h. die Ferien, werden durch das Privatrecht im Obligationenrecht geregelt.