MiCAR und die Schweiz: Wann Schweizer Finanzintermediäre betroffen sind
MiCAR ist eine EU-Verordnung — und sie ist seit dem 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar. Für Emittenten von Asset-Referenced Tokens (ART) und E-Money Tokens (EMT) gelten die Pflichten bereits seit dem 30. Juni 2024. Auch ohne EU-Sitz kann die Verordnung für Schweizer Finanzintermediäre relevant werden, sobald Kryptowerte mit EU-Bezug emittiert oder Krypto-Dienstleistungen für EU-Kunden erbracht werden.
Wer kann betroffen sein
Betroffen sind insbesondere Anbieter von Krypto-Verwahrung, Krypto-Handel, Krypto-Beratung, Portfolioverwaltung mit Kryptowerten und Transferdienstleistungen (sogenannte CASPs — Crypto-Asset Service Providers) sowie Emittenten von Stablecoins oder anderen Kryptowerten. Ein klassischer Schweizer Finanzintermediär ohne Krypto-Angebot fällt nicht allein aufgrund seiner Tätigkeit unter MiCAR.
In der Schweiz selbst gilt unverändert der bestehende Rahmen: DLT-Gesetz, FINIG, BankG und KAG je nach Tätigkeit, ergänzt durch die FINMA-Aufsichtspraxis zur Token-Klassifikation in Payment, Utility, Asset Token und Stable Coins. MiCAR tritt nicht an deren Stelle, sondern kommt zusätzlich zur Anwendung, sobald ein EU-Bezug besteht.
Der EU-Bezug ist entscheidend
Ein Sitz in der Schweiz schützt nicht automatisch, wenn EU-Kunden aktiv angesprochen werden. Relevant sind unter anderem: Sprachversionen der Website, Domain-Endung, EU-spezifisches Marketingmaterial, EU-basierte Vermittler, Zahlungsmöglichkeiten in EUR und auf EU-Kunden zugeschnittene Onboarding-Prozesse. Die ESMA hat im Dezember 2024 Leitlinien zur Auslegung der Reverse Solicitation unter MiCAR veröffentlicht, die diese Kriterien konkretisieren.
Reverse Solicitation greift nur, wenn der EU-Kunde die Dienstleistung tatsächlich aus eigener Initiative nachfragt. Aktive Ansprache, gezieltes Marketing oder eine erkennbar auf den EU-Markt ausgerichtete Aussendarstellung schwächen diese Argumentation. In der Praxis ist Reverse Solicitation eng auszulegen und sollte vertraglich und prozessual sauber dokumentiert werden.
Stable Coins: eigenes Regime
Für Stable Coins gilt unter MiCAR ein deutlich strengeres Regime als für andere Kryptowerte. Asset-Referenced Tokens und E-Money Tokens unterliegen umfangreichen Pflichten zu Zulassung, Eigenmittel, Verwahrung, Whitepaper und laufender Aufsicht. Schweizer Emittenten, die solche Tokens in der EU anbieten oder zum Handel an einer EU-Plattform zulassen lassen wollen, fallen unter dieses Regime. Eine reine Schweizer Strukturierung reicht in solchen Fällen nicht aus.
Konsequenzen einer MiCAR-Anwendbarkeit
Wer als Schweizer Anbieter unter MiCAR fällt und sich nicht auf Reverse Solicitation stützen kann, benötigt eine CASP-Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat oder muss das EU-Geschäft über eine zugelassene Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder einen lizenzierten Partner abwickeln. Damit verbunden sind Anforderungen an Eigenmittel, Governance, Trennung von Kundenvermögen, Beschwerdemanagement, Marktmissbrauchsvorschriften und laufende Berichterstattung.
MiCAR kann gleichzeitig dazu führen, dass gewisse Anbieter die Schweiz als Standort oder Zweitstandort für Nicht-EU- oder globale Krypto-Aktivitäten prüfen. Eine Verlagerung in die Schweiz befreit jedoch nicht von MiCAR, wenn EU-Kunden weiterhin aktiv bedient werden.
Empfohlene Standortbestimmung
Für Schweizer Finanzintermediäre mit Krypto-Bezug lohnt sich eine klare Analyse:
- Welche Dienstleistungen werden erbracht und wie qualifizieren sie unter MiCAR?
- Bestehen aktive EU-Kunden oder wird der EU-Markt erkennbar adressiert?
- Ist Reverse Solicitation prozessual und vertraglich dokumentierbar?
- Werden ART oder EMT emittiert oder vertrieben?
- Braucht es eine EU-Struktur oder eine saubere Trennung zwischen EU- und Nicht-EU-Geschäft?
Fazit
MiCAR ist für viele Schweizer Anbieter nicht direkt anwendbar, kann es aber sehr schnell werden. Entscheidend ist nicht der Sitz, sondern wie und wo Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden. Eine frühzeitige Standortbestimmung verhindert, dass operative Entscheidungen unbemerkt eine MiCAR-Anwendbarkeit auslösen.
Peak Compliance unterstützt Finanzintermediäre in der Schweiz und in Liechtenstein mit Compliance- und Risk-Management-Dienstleistungen.

