Fintech Lizenz Schweiz – Der Weg zur Genehmigung

Hintergrund

Die Schweizer Fintech-Lizenz ist ein gesetzlicher Rahmen, der entwickelt wurde, um Innovationen im Finanzsektor zu fördern. Diese Lizenz ermöglicht es Fintech-Unternehmen, mit grösserer Flexibilität als mit herkömmliche Banklizenzen zu operieren.

Die Schweizer Fintech-Lizenz wird nach Artikel 1b des Schweizer Bankengesetzes reguliert. Sie erlaubt es Finanzinstituten, öffentliche Einlagen von bis zu CHF 100 Millionen anzunehmen. Solche Einlagen werden gehalten, ohne investiert zu werden oder Zinsen zu erwirtschaften. Die Lizenz zielt darauf ab, die Barrieren für den Markteintritt für Fintech-Unternehmen zu senken.

Geschäftsmodelle für die Schweizer Fintech-Lizenz

Die Schweizer Fintech-Lizenz deckt eine breite Palette von Geschäftsmodellen ab. Diese Flexibilität ermöglicht es, dass noch zu entwickelnde Geschäftsmodelle von den erleichterten gesetzlichen Anforderungen profitieren können. Beispiele hierfür sind:

  • DIGITALE ZAHLUNGSPLATTFORMEN
  • CROWDFUNDING-PLATTFORMEN
  • KRYPTOWÄHRUNGSBÖRSEN
  • PEER-TO-PEER-KREDITVERGABE

Was sind die Anforderungen für eine Schweizer Fintech-Lizenz?

Anforderungen an die Fintech-Lizenz:

Mindestkapital CHF 300’000.- oder 3% der Einlagen
Kapital- und Liquiditätsanforderungen Keine
Einlagensicherung Keine
Öffentliche Einlagen Max. CHF 100 Millionen
Verwendung der Einlagen Nur Einlagengeschäft (kein Zinsmargengeschäft)
Aufsicht und Überwachung Reduzierte Anforderungen an den Prüfer im Vergleich zu einer vollständigen Banklizenz
Rechnungslegung Gemäss Schweizer Obligationenrecht

Wie lange dauert es, eine Fintech-Lizenz in der Schweiz zu erhalten?

Der Prozess ist in mehrere Phasen unterteilt, die jeweils einen eigenen Zeitrahmen und eine Reihe von Aktivitäten haben:

  • PHASE 1: VORPRÜFUNGEN UND PRÄSENTATION BEI DER FINMA (1–2 MONATE):
    Diese Frühphase umfasst erste Vorprüfungen und die Vorbereitung einer Präsentation für die FINMA.
    In dieser Phase wird der Antrag sowie der Geschäftsplan besprochen.
  • PHASE 2: VORBEREITUNG DES ANTRAGS (2–4 MONATE):
    Das Unternehmen bereitet den detaillierten Lizenzantrag vor, sammelt alle erforderlichen Dokumente und entwickelt interne Richtlinien zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
    Zusätzlich muss ein erster Prüfungsbericht durch einen externen Prüfer erstellt werden.
  • PHASE 3: BEANTWORTUNG VON FINMA-FRAGEN & ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN (3–6 MONATE):
    Nach Einreichung des Antrags prüft die FINMA die Unterlagen und fordert ggf. weitere Informationen oder Klarstellungen an.
    Das Unternehmen muss in diesem Schritt Rückfragen beantworten und zusätzliche Anforderungen erfüllen.
    Anschliessend bestätigt die FINMA die formale Vollständigkeit des Antrags.
  • PHASE 4: UMSETZUNG (3–6 MONATE):
    Nach Erteilung einer bedingten Genehmigung beginnt die operative Umsetzung.
    Dabei werden verbleibende organisatorische Strukturen sowie Prozesse implementiert, um die regulatorischen Vorgaben vollständig zu erfüllen.
    Sobald alle Bedingungen erfüllt sind, erteilt die FINMA die vollständige Fintech-Lizenz und das Unternehmen darf seine regulierten Tätigkeiten aufnehmen.

Der Prozess, von den ersten Prüfungen bis zur Erteilung der Lizenz, kann zwischen 9 und 18 Monaten dauern.

Wie viel kostet es, eine Schweizer Fintech-Bewilligung zu erhalten?

Neben den Gebühren der FINMA fallen bei der Beantragung einer Fintech-Bewilligung mehrere zusätzliche Ausgaben an. Wenn der Antragsprozess 18 Monate dauert, können die Gesamtkosten wie folgt geschätzt werden:

Beispielhafte Kostenschätzung:

  • Beratungskosten: CHF 30’000 – CHF 100’000
  • Interne Mitarbeiter: CHF 120’000 – CHF 250’000 pro Mitarbeiter jährlich (für 5 Mitarbeiter über 18 Monate: CHF 750’000 – CHF 1’875’000)
  • Büroflächen: CHF 4’000 – CHF 10’000 monatlich (für 18 Monate: CHF 72’000 – CHF 180’000)
  • IT-Infrastruktur und Beratung: ca. CHF 100’000 (für 18 Monate)
  • Buchhaltungskosten: CHF 15’000 – CHF 35’000 für 18 Monate (Buchhaltung gemäss Schweizer Obligationenrecht)
  • Prüfungsgebühren und erster Prüfungsbericht: CHF 40’000 – CHF 50’000
  • FINMA-Gebühren (einschliesslich Aufsichtsabgaben): CHF 3’000 (Grundgebühr) + CHF 50’000 für prüfungsbezogene Ausgaben

Die Gesamtkosten für die Erlangung einer Fintech-Lizenz liegen schätzungsweise zwischen CHF 1,1 Millionen und CHF 2,4 Millionen.

Falls das Schweizer Fintech plant, Zahlungslösungen (z.B. FIAT) mit Drittbanken und Zahlungsdienstleistern anzubieten, fallen die folgenden zusätzlichen geschätzten IT-Kosten an:

Core-Banking- und Interbanking-Infrastruktur: CHF 750’000

Die Gesamtkosten für die Erlangung einer Fintech-Bewilligung in der Schweiz, zzgl. IT-Kosten für die Bereitstellung von Zahlungslösungen (z.B. FIAT) mit Drittbanken, liegen schätzungsweise zwischen CHF 1,8 Millionen und CHF 3,2 Millionen.

Wie wir Sie unterstützen können

Wir können Ihnen dabei helfen, Ihr Geschäftsmodell effektiv mit den rechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.

Wir bieten umfassende Unterstützung in mehreren Schlüsselbereichen, um Ihnen zu helfen, die Komplexität der Fintech-Landschaft zu navigieren:

  • Entwicklung von Geschäftsstrategien
  • Rechtsberatung
  • Compliance-Management (einschliesslich KYC und Anti-Geldwäsche (AML))
  • IT-Lösungen (einschliesslich Anbieterauswahl und Implementierung von Software)

Unser Team und Netzwerk stellen sicher, dass Sie über die Ressourcen verfügen, welche Sie für Ihr Geschäft benötigen.

Die Experten der Peak Compliance stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Reto Picenoni

Erstgespräch buchen+41 58 510 77 45info@peakcompliance.ch

Fintech Lizenz Schweiz – Der Weg zur Genehmigung

Das Beraterregister Schweiz: Jeder Finanzberater, der nicht einer umfassenden Aufsicht untersteht, muss im Beraterregister eingetragen sein.

Unser kompaktes E-Learning schult Sie praxisnah und effizient. Mit Abschluss der Schulung können Sie sich Kundenberaterinnen und -berater im Beraterregister eintragen lassen.

Die Vorteile

Grundschulung

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats «FIDLEG – Kenntnisse der Verhaltensregeln (Grundschulung)» / Gültig für den Eintrag im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 4h

Refresher Kurs

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats *Refresher: FIDLEG Verhaltensregeln* / Gültig für die Erneuerung der Eintragung (24 Monate) im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

Dauer 2h

Warum eine Schulung zum Beraterregister?

  • Rechtssicherheit: Verstehen Sie die gesetzlichen Grundlagen und vermeiden Sie Haftungsrisiken.
  • Praxiswissen: Erhalten Sie konkrete Einblicke in die Praxis.
  • Compliance-Vorteil: Erfüllen Sie die Anforderungen von FIDLEG und steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden.
  • Aktuelles Know-how: Inhalte basieren auf den neuesten gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz.

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Inhalte der Beraterregister Schulung

Teil 1: Grundlagen und Verhaltensregeln

  • Ziele und Anwendungsbereich des FIDLEG
  • Definition von Finanzdienstleistern und Gewerbsmässigkeit
  • Regelungen für ausländische Finanzdienstleister
  • Fünf Hauptarten von Finanzdienstleistungen
  • Kundensegmentierung: institutionelle, professionelle und private Kunden
  • Opting-IN / Opting-OUT, Unterschiede FIDLEG vs. KAG
  • Verhaltenspflichten: Angemessenheit, Eignung, Informations- und Dokumentationspflichten

Teil 2: Organisation und Interessenkonflikte

  • Regulierungs- und Bewilligungspflichten
  • Eintragung ins Beraterregister Schweiz
  • Corporate Governance und Weiterbildungspflichten
  • Beizug Dritter und Zusammenarbeit mit Ombudsstellen
  • Umgang mit Interessenkonflikten: Drittentschädigungen, Eigenhandel, Offenlegungspflichten

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Ihre Vorteile auf einen Blick

Schneller Überblick über alle relevanten FIDLEG-Vorgaben
Ideal für Einsteiger und erfahrene Berater
Kompakte und praxisnahe Inhalte
Anerkannt für die Eintragung ins Beraterregister

E-Learning Beraterregister (Grundschulung | Refresher)

Hintergrund des Beraterregisters

Wer in der Schweiz Finanzdienstleistungen in der Schweiz anbietet und nicht bereits einer umfassenden Aufsicht unterstellt ist, muss sich in das Beraterregister eintragen lassen. Zuständig sind die von der FINMA anerkannten Registrierungsstellen.

Die Aufgaben der Registrierungsstellen umfassen unter anderem die Prüfung der Gesuche, die Verwaltung der Daten sowie die Kontrolle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Jede Registrierungsstelle entscheidet über die Eintragung und Löschungen von Beratern und überwacht, dass eingetragene Personen ihre Pflichten einhalten.

Wichtig ist zudem, dass die Registrierungsstelle alle Änderungen im Zusammenhang mit den Daten des Beraters entgegennimmt und aktualisiert. So wird sichergestellt, dass die Informationen jederzeit korrekt und aktuell sind.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Finanzberater ihre Dienstleistungen ausschliesslich gegenüber Professionellen erbringen. In diesem Fall kann auf eine Eintragung verzichtet werden.

Damit bietet das Beraterregister Transparenz und stärkt den Anlegerschutz, während es gleichzeitig klare Prozesse für Berater und Kunden definiert.

Das Beraterregister kann man sich wie eine offizielle Liste vorstellen. Auf dieser Liste stehen alle Finanzberater, die in der Schweiz arbeiten dürfen und nicht einer anderen strengen Kontrolle unterstehen. Für Kunden bedeutet das: Wenn eine Person im Register steht, weiss man, dass sie die nötigen Regeln kennt und eine Schulung gemacht hat.

Warum ist das wichtig? Viele Menschen verstehen die Welt der Finanzen nicht so genau. Man vertraut deshalb Beratern, die einem beim Anlegen, Sparen oder Versichern helfen. Damit Kunden geschützt sind, gibt es klare Regeln. Diese Regeln heissen FIDLEG. Sie bestimmen zum Beispiel, welche Informationen ein Berater geben muss, wie er mit Konflikten umgehen soll oder wie er Kundendaten dokumentieren muss.

Wer Finanzdienstleistungen anbietet, muss also entweder von einer Behörde überwacht sein oder sich ins Beraterregister eintragen lassen. Damit zeigt der Berater, dass er die Vorschriften kennt. Nach der Eintragung bekommt er ein Zertifikat. Das ist ein Nachweis, dass er geschult wurde und die Regeln einhalten kann.

Eine Ausnahme gilt nur für Berater, die ausschliesslich gegenüber Professionellen arbeiten. Damit sind grosse Firmen oder sehr erfahrene Anleger gemeint. In diesen Fällen ist kein Eintrag nötig.

Für alle anderen gilt: Ohne Eintrag im Beraterregister darf man in der Schweiz keine Finanzberatung für Privatkunden machen. Das schützt Kunden und sorgt für mehr Vertrauen.

Fintech Lizenz Schweiz – Der Weg zur Genehmigung

The Advisor Register Switzerland
Every financial advisor who is not subject to comprehensive supervision must be registered in the Advisor Register.
Our compact e-learning course provides practical and efficient training. Upon completion of the course, you can have yourself registered as a client advisor in the Advisor Register.

The Benefits

BASIC TRAINING

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*FIDLEG – Knowledge of the Code of Conduct (Basic Training)* / Valid for registration in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 4 hours

Refresher Training

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*Refresher: FinSA – Conduct Rules* / Valid for the renewal within 24 months in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 2 hours

Why Training for the Advisor Register?

  • Legal certainty: Understand the legal foundations and avoid liability risks.
  • Practical knowledge: Gain concrete insights into everyday practice.
  • Compliance advantage: Meet the requirements of FIDLEG and strengthen your clients’ trust.
  • Up-to-date know-how: Content based on the latest Swiss legal regulations.

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Content of the Advisor Register Training

Part 1: Basics and Code of Conduct

  • Objectives and scope of FIDLEG
  • Definition of financial service providers and professional activity
  • Regulations for foreign financial service providers
  • The five main types of financial services
  • Client segmentation: institutional, professional, and private clients
  • Opting-IN / Opting-OUT, differences between FIDLEG and KAG
  • Conduct obligations: appropriateness, suitability, information and documentation duties

Part 2: Organization and Conflicts of Interest

  • Regulatory and licensing obligations
  • Registration in the Swiss Advisor Register
  • Corporate governance and continuing education obligations
  • Involvement of third parties and cooperation with ombuds offices
  • Handling conflicts of interest: third-party compensation, proprietary trading, disclosure obligations

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Your Benefits at a Glance

Quick overview of all relevant FIDLEG requirements
Ideal for beginners and experienced advisors alike
Compact and practice-oriented content
Recognized for registration in the Advisor Register

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Background of the Advisor Register

Anyone offering financial services in Switzerland who is not already subject to comprehensive supervision must register in the Advisor Register. The competent authorities are registration offices recognized by FINMA.

The tasks of these registration offices include, among others, reviewing applications, managing data, and ensuring that legal requirements are met. Each registration office decides on entries and deletions of advisors and monitors compliance with obligations by registered persons.

It is also important that the registration office receives and updates any changes to an advisor’s data. This ensures that the information is always correct and up to date.

An exception applies only if financial advisors provide their services exclusively to professional clients. In this case, registration can be waived.

The Advisor Register therefore provides transparency and strengthens investor protection while defining clear processes for advisors and clients.

You can think of the Advisor Register as an official list. This list includes all financial advisors who are allowed to work in Switzerland and are not under other strict supervision. For clients, this means: if a person is listed in the register, you know they are familiar with the necessary rules and have completed proper training.

Why is this important? Many people do not fully understand the world of finance. They rely on advisors to help them invest, save, or insure themselves. To protect clients, there are clear rules — called FIDLEG. These rules define, for example, what information an advisor must provide, how to deal with conflicts of interest, and how to document client data.

Anyone offering financial services must therefore either be supervised by an authority or register in the Advisor Register. By registering, the advisor shows that they know the regulations. After registration, they receive a certificate — proof that they have been trained and can comply with the rules.

An exception only applies to advisors who work exclusively with professional clients — meaning large companies or very experienced investors. In those cases, registration is not required.

For everyone else, the rule is: Without entry in the Advisor Register, you may not provide financial advice to private clients in Switzerland. This protects clients and builds trust.