FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2026 – Risiken im Zusammenhang mit der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten
Im Januar 2026 hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 01/2026 zu den aufsichtspraktischen Erwartungen im Zusammenhang mit der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten veröffentlicht. Die Aufsichtsmitteilung konkretisiert, wie bestehende aufsichtsrechtliche Anforderungen auf Institute anzuwenden sind, die Dienstleistungen im Bereich der Verwahrung, Verwaltung oder des Zugriffs auf Krypto-Assets für Kunden erbringen.
Auch wenn es sich dabei nicht um ein formelles FINMA-Rundschreiben handelt, gibt die Aufsichtsmitteilung verbindliche Hinweise zur Aufsichtspraxis und ist im Rahmen der laufenden Aufsicht und von Prüfungen zu berücksichtigen.
Zentrale Inhalte der FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2026
- Die FINMA weist auf spezifische Risiken im Zusammenhang mit der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten hin, insbesondere operationelle Risiken (z. B. Verlust oder Kompromittierung von Private Keys), Cyber-Risiken sowie Risiken aus der Auslagerung an Dritt-Custodians.
- Institute müssen eine klare Trennung der Kundenvermögenswerte sicherstellen und über eine nachvollziehbare Governance- und Kontrollstruktur verfügen, um den Schutz der Kundenvermögen zu gewährleisten.
- Bei der Auslagerung von Verwahrfunktionen an Dritte, insbesondere an ausländische Dienstleister, sind Outsourcing-Risiken, Fragen des Insolvenzschutzes sowie der aufsichtsrechtliche Zugriff angemessen zu beurteilen und zu steuern.
- Die FINMA erwartet eine transparente und verständliche Information der Kunden über die mit der Verwahrung von Krypto-Assets verbundenen Risiken. Dazu gehören insbesondere technologische Abhängigkeiten, potenzielle Verlustszenarien sowie allfällige Einschränkungen des rechtlichen Schutzes im Insolvenzfall.
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten sind in das bestehende Risikomanagement sowie in das interne Kontrollsystem (IKS) zu integrieren.
Aufsichtliche Erwartungen und Umsetzung
Die FINMA erwartet, dass Institute, die im Bereich der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten tätig sind, ihre Governance-Strukturen, Risikomanagement-Prozesse und Kontrollmechanismen angemessen dokumentieren. Die Einhaltung der in der Aufsichtsmitteilung beschriebenen aufsichtspraktischen Erwartungen wird im Rahmen der laufenden Aufsicht sowie im Zuge von Prüfungen überprüft.
Fazit
Die FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2026 konkretisiert die aufsichtsrechtlichen Erwartungen im Zusammenhang mit der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten und unterstreicht den Fokus der FINMA auf die damit verbundenen operationellen, technologischen und rechtlichen Risiken.
Die Aufsichtsmitteilung ist für die Gesellschaft derzeit nicht direkt anwendbar, da keine Dienstleistungen im Bereich der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten erbracht werden. Sie wird in diesem Bericht ausschliesslich zu Informationszwecken aufgeführt

