Digitaler Betrug im Schweizer Finanzsektor — die FINMA zieht Konsequenzen
Eine Umfrage bei 19 Banken offenbart systemische Lücken. Mit der neuen Aufsichtsmitteilung 02/2026 formuliert die FINMA klare Erwartungen — und kündigt erhöhte Prüftätigkeit an.
Seit Ende 2022 beobachtet die FINMA eine kontinuierliche Zunahme digitaler Betrugsfälle. CEO-Fraud, Real-Time-Phishing, Deepfake-gestützte Identitätstäuschung und betrügerisch eröffnete Konten sind längst keine Einzelfälle mehr — generative KI und Automatisierung verschärfen die Lage weiter. Mit der Aufsichtsmitteilung 02/2026 vom 9. April 2026 zieht die FINMA Bilanz aus einer Umfrage bei 19 Banken und benennt klar, wo sie Handlungsbedarf sieht.
Drei Befunde, die aufhorchen lassen
Governance fehlt oder ist lückenhaft. Nur 12 von 19 befragten Instituten verfügen über nachhaltige Strukturen zur Steuerung digitaler Betrugsrisiken — und selbst diese bestehen oft aus informellen Personalunionen ohne klare Verantwortlichkeiten. 42% haben keine eigenständige Digital Fraud Policy. Rund die Hälfte der Institute rapportiert der Geschäftsleitung nicht regelmässig mit konkreten Kennzahlen.
Erkennung und Reaktion sind zu reaktiv. 26% der Banken haben keinerlei Prozesse zur vorausschauenden Erkennung neuer Bedrohungsformen. Sieben Institute verfügen über keine standardisierten Reaktionspläne — und aktualisieren bestehende Pläne nur nach eingetretenem Schadensfall. Reaktionsfristen werden kaum gemessen, 24/7-Meldekanäle sind die Ausnahme.
AML-Systeme erkennen digitalen Betrug nicht zuverlässig. Die Rate intern generierter Hinweise, die zu MROS-Verdachtsmeldungen führen, variiert zwischen Instituten um den Faktor 10. Transaktionsüberwachungssysteme arbeiten mit starren Schwellenwerten statt mit szenariobasierter Erkennung — was Money-Mule-Strukturen und betrügerisch genutzte Konten oft unsichtbar lässt.
Was die FINMA jetzt erwartet
Die Mitteilung ist keine neue Regulierung, sondern eine Konkretisierung bestehender Pflichten aus BankG, BankV und dem FINMA-Rundschreiben 2023/1. Die Kernforderungen:
- Eigenständige Digital Fraud Governance mit dokumentierten Zuständigkeiten
- Eine dedizierte Digital Fraud Policy
- Proaktives Horizon Scanning zur Antizipation neuer Betrugsformen
- Standardisierte, regelmässig getestete Reaktionspläne
- Technische Kontrollen (Geo-blocking, Device Fingerprinting, IP-Risk Rating) mit Wirksamkeitsprüfung
- Szenariobasiertes Transaktionsmonitoring für digitale Betrugsmuster
- Rollenbasierte Schulungen für Mitarbeitende und Kundensensibilisierung
Bei gehäuft auftretenden Betrugsfällen kann die FINMA auch temporäre Einschränkungen einzelner Dienstleistungen anordnen. Die Mitteilung stellt damit klar, dass strukturelles Versagen unmittelbare aufsichtsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Relevanz für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen
Obwohl sich die Aufsichtsmitteilung formell an Banken richtet, gelten die darin konkretisierten Grundsätze gleichermassen für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG sowie für Verwalter von Kollektivvermögen nach Art. 24 FINIG. Wer Kundengelder digital verwaltet, Zahlungsaufträge auslöst oder digitale Onboarding-Prozesse betreibt, ist denselben Bedrohungslagen ausgesetzt — und muss die gleichen organisatorischen und technischen Anforderungen erfüllen.
Peak Compliance AG unterstützt Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG und Verwalter von Kollektivvermögen nach Art. 24 FINIG konkret dabei: von der Gap-Analyse über die Ausarbeitung einer Digital Fraud Policy bis hin zur Implementierung eines aufsichtskonformen Risikomanagements.

