Daily Dealing trifft illiquide Assets: Wo beginnt der Liquidity Mismatch?

Ein offener Fonds bietet tägliche Rücknahmen – gleichzeitig wird ein Teil des Portfolios schwer oder gar nicht mehr handelbar. Was passiert, wenn die Liquidität der Assets und die Liquidität auf Anlegerseite auseinanderlaufen?

Für Asset Manager ist diese Frage aktueller denn je. Seit dem 1. März 2024 verlangt die Schweizer Regulierung ausdrücklich, dass die Liquidität einer kollektiven Kapitalanlage den Anlagen, der Anlagepolitik, der Risikoverteilung, dem Anlegerkreis und der Rücknahmefrequenz angemessen ist. Für bereits bestehende kollektive Kapitalanlagen galt eine zweijährige Übergangsfrist; diese ist inzwischen abgelaufen.

Daily Dealing versus Asset-Liquidität

Tägliche Rücknahmemöglichkeit bedeutet nicht automatisch, dass jede einzelne Position des Portfolios täglich liquidiert werden muss.

Entscheidend ist vielmehr, ob das Liquiditätsprofil des Fonds insgesamt mit seinen Rücknahmebedingungen und möglichen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern vereinbar ist.

Genau hier entsteht das klassische Liquidity-Mismatch-Risiko: Anleger können Liquidität verlangen, während bestimmte Positionen nur verzögert, mit erheblichen Preisabschlägen oder zeitweise gar nicht veräussert werden können.

Die regulatorischen Vorgaben gehen deshalb deutlich über eine Momentaufnahme hinaus. Die Erläuterungen zur KKV sehen unter anderem Liquiditätsstresstests vor, bei deren Ausgestaltung Faktoren wie Anlagepolitik, zugrunde liegende Vermögenswerte, Fondsgrösse, Rücknahmebedingungen und Anlegerkreis berücksichtigt werden sollen. Auch Szenarien mit ausserordentlichen Marktbedingungen sind einzubeziehen.

Side Pockets: Wenn einzelne Assets illiquide werden

Seit dem 1. März 2024 besteht mit Art. 110a KKV eine ausdrückliche Grundlage für Side Pockets.

Dabei können einzelne illiquide Anlagen einer kollektiven Kapitalanlage vom übrigen Portfolio segregiert werden. Dies erfolgt allerdings nicht automatisch: Die FINMA kann eine solche Segregierung auf begründeten Antrag der Fondsleitung oder SICAV genehmigen, wenn ein aussergewöhnlicher Fall vorliegt, die Massnahme im Interesse der Gesamtheit der Anlegerinnen und Anleger liegt und der Fondsvertrag beziehungsweise das Anlagereglement Side Pockets vorsieht. Der Entscheid ist anschliessend zu publizieren.

Die Erläuterungen des Bundesrates sind noch deutlicher: Side Pockets können insbesondere dann relevant werden, wenn ein massgeblicher, eindeutig identifizierbarer Teil des Portfolios auf unbestimmte Dauer illiquide geworden ist. Aufgrund des Eingriffs in die Anlegerrechte sollen sie nur in aussergewöhnlichen Situationen und grundsätzlich als Ultima Ratio eingesetzt werden.

Der Vorteil: Der weiterhin liquide Teil des Portfolios muss nicht zwingend durch einzelne illiquide Positionen blockiert werden. Die Anleger bleiben dabei im gleichen Verhältnis am segregierten Portfolio beteiligt wie zum Zeitpunkt der Segregierung.

Liquidity Risk Management beginnt früher

Gerade deshalb sind Side Pockets kein Ersatz für vorausschauendes Liquidity Risk Management.

Die entscheidenden Fragen entstehen bereits bei der Portfolio-Konstruktion: Wie liquide sind die eingesetzten Assets unter normalen und gestressten Marktbedingungen? Wie schnell könnten grössere Positionen tatsächlich veräussert werden? Wie sieht die Anlegerstruktur aus? Und passt dies zur Rücknahmefrequenz des Fonds?

Dass die FINMA hier genau hinschaut, zeigen ihre jüngsten Aufsichtsaktivitäten. Sie führte für Schweizer Investmentfonds erstmals eigene Liquiditätsstresstests durch. In den 2025 durchgeführten Tests verfügten unter dem verwendeten Stressszenario 8,2 % der untersuchten Anleihenfonds und 3,3 % der Aktienfonds über ungenügende Liquidität; bei den betroffenen Fonds nahm die FINMA vertiefte Abklärungen vor.

Fazit

Liquidity Mismatch beginnt nicht erst dann, wenn ein Asset nicht mehr handelbar ist.

Für Asset Manager ist entscheidend, ob die Liquidität des Portfolios auch unter Stress mit der Rücknahmefrequenz und der Anlegerstruktur zusammenpasst.

Side Pockets können für einzelne illiquide gewordene Anlagen ein Instrument in einer aussergewöhnlichen Situation sein. Die regulatorische Schwelle dafür ist jedoch bewusst hoch.

Die zentrale Frage für das Portfolio Management lautet deshalb:

Wie resilient bleibt der Fonds, wenn Anleger Liquidität verlangen – während der Markt sie gerade nicht bietet?

Peak Compliance AG ist spezialisiert auf Outsourcing-Lösungen in den Bereichen Compliance und Risk Management für Vermögensverwalter und Verwalter von Kollektivvermögen in der Schweiz und in Liechtenstein.

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Reto Picenoni

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Daily Dealing trifft illiquide Assets: Wo beginnt der Liquidity Mismatch?

Das Beraterregister Schweiz: Jeder Finanzberater, der nicht einer umfassenden Aufsicht untersteht, muss im Beraterregister eingetragen sein.

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Die Vorteile

Grundschulung

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats «FIDLEG – Kenntnisse der Verhaltensregeln (Grundschulung)» / Gültig für den Eintrag im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

Kompakt-Kurs

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Refresher Kurs

Start

jederzeit möglich

Format

Online-Videoschulung

Sprachen

Deutsch und Englisch

Abschluss

Verleihung des Zertifikats *Refresher: FIDLEG Verhaltensregeln* / Gültig für die Erneuerung der Eintragung (24 Monate) im Beraterregister

Zertifizierungsstelle

BX Swiss AG / regservices.ch

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Inhalte der Beraterregister Schulung

Teil 1: Grundlagen und Verhaltensregeln

  • Ziele und Anwendungsbereich des FIDLEG
  • Definition von Finanzdienstleistern und Gewerbsmässigkeit
  • Regelungen für ausländische Finanzdienstleister
  • Fünf Hauptarten von Finanzdienstleistungen
  • Kundensegmentierung: institutionelle, professionelle und private Kunden
  • Opting-IN / Opting-OUT, Unterschiede FIDLEG vs. KAG
  • Verhaltenspflichten: Angemessenheit, Eignung, Informations- und Dokumentationspflichten

Teil 2: Organisation und Interessenkonflikte

  • Regulierungs- und Bewilligungspflichten
  • Eintragung ins Beraterregister Schweiz
  • Corporate Governance und Weiterbildungspflichten
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Hintergrund des Beraterregisters

Wer in der Schweiz Finanzdienstleistungen in der Schweiz anbietet und nicht bereits einer umfassenden Aufsicht unterstellt ist, muss sich in das Beraterregister eintragen lassen. Zuständig sind die von der FINMA anerkannten Registrierungsstellen.

Die Aufgaben der Registrierungsstellen umfassen unter anderem die Prüfung der Gesuche, die Verwaltung der Daten sowie die Kontrolle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Jede Registrierungsstelle entscheidet über die Eintragung und Löschungen von Beratern und überwacht, dass eingetragene Personen ihre Pflichten einhalten.

Wichtig ist zudem, dass die Registrierungsstelle alle Änderungen im Zusammenhang mit den Daten des Beraters entgegennimmt und aktualisiert. So wird sichergestellt, dass die Informationen jederzeit korrekt und aktuell sind.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Finanzberater ihre Dienstleistungen ausschliesslich gegenüber Professionellen erbringen. In diesem Fall kann auf eine Eintragung verzichtet werden.

Damit bietet das Beraterregister Transparenz und stärkt den Anlegerschutz, während es gleichzeitig klare Prozesse für Berater und Kunden definiert.

Das Beraterregister kann man sich wie eine offizielle Liste vorstellen. Auf dieser Liste stehen alle Finanzberater, die in der Schweiz arbeiten dürfen und nicht einer anderen strengen Kontrolle unterstehen. Für Kunden bedeutet das: Wenn eine Person im Register steht, weiss man, dass sie die nötigen Regeln kennt und eine Schulung gemacht hat.

Warum ist das wichtig? Viele Menschen verstehen die Welt der Finanzen nicht so genau. Man vertraut deshalb Beratern, die einem beim Anlegen, Sparen oder Versichern helfen. Damit Kunden geschützt sind, gibt es klare Regeln. Diese Regeln heissen FIDLEG. Sie bestimmen zum Beispiel, welche Informationen ein Berater geben muss, wie er mit Konflikten umgehen soll oder wie er Kundendaten dokumentieren muss.

Wer Finanzdienstleistungen anbietet, muss also entweder von einer Behörde überwacht sein oder sich ins Beraterregister eintragen lassen. Damit zeigt der Berater, dass er die Vorschriften kennt. Nach der Eintragung bekommt er ein Zertifikat. Das ist ein Nachweis, dass er geschult wurde und die Regeln einhalten kann.

Eine Ausnahme gilt nur für Berater, die ausschliesslich gegenüber Professionellen arbeiten. Damit sind grosse Firmen oder sehr erfahrene Anleger gemeint. In diesen Fällen ist kein Eintrag nötig.

Für alle anderen gilt: Ohne Eintrag im Beraterregister darf man in der Schweiz keine Finanzberatung für Privatkunden machen. Das schützt Kunden und sorgt für mehr Vertrauen.

Daily Dealing trifft illiquide Assets: Wo beginnt der Liquidity Mismatch?

The Advisor Register Switzerland
Every financial advisor who is not subject to comprehensive supervision must be registered in the Advisor Register.
Our compact e-learning course provides practical and efficient training. Upon completion of the course, you can have yourself registered as a client advisor in the Advisor Register.

The Benefits

BASIC TRAINING

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*FIDLEG – Knowledge of the Code of Conduct (Basic Training)* / Valid for registration in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 4 hours

Refresher Training

Start

Anytime

Format

Online video training

Languages

German and English

Certificate BASIC TRAINING

Award of the certificate
*Refresher: FinSA – Conduct Rules* / Valid for the renewal within 24 months in the Advisor Register

Certification body

BX Swiss AG / regservices.ch

Compact course

Duration 2 hours

Why Training for the Advisor Register?

  • Legal certainty: Understand the legal foundations and avoid liability risks.
  • Practical knowledge: Gain concrete insights into everyday practice.
  • Compliance advantage: Meet the requirements of FIDLEG and strengthen your clients’ trust.
  • Up-to-date know-how: Content based on the latest Swiss legal regulations.

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Content of the Advisor Register Training

Part 1: Basics and Code of Conduct

  • Objectives and scope of FIDLEG
  • Definition of financial service providers and professional activity
  • Regulations for foreign financial service providers
  • The five main types of financial services
  • Client segmentation: institutional, professional, and private clients
  • Opting-IN / Opting-OUT, differences between FIDLEG and KAG
  • Conduct obligations: appropriateness, suitability, information and documentation duties

Part 2: Organization and Conflicts of Interest

  • Regulatory and licensing obligations
  • Registration in the Swiss Advisor Register
  • Corporate governance and continuing education obligations
  • Involvement of third parties and cooperation with ombuds offices
  • Handling conflicts of interest: third-party compensation, proprietary trading, disclosure obligations

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Your Benefits at a Glance

Quick overview of all relevant FIDLEG requirements
Ideal for beginners and experienced advisors alike
Compact and practice-oriented content
Recognized for registration in the Advisor Register

E-Learning Advisor Register (Basic Training | Refresher Training)

Background of the Advisor Register

Anyone offering financial services in Switzerland who is not already subject to comprehensive supervision must register in the Advisor Register. The competent authorities are registration offices recognized by FINMA.

The tasks of these registration offices include, among others, reviewing applications, managing data, and ensuring that legal requirements are met. Each registration office decides on entries and deletions of advisors and monitors compliance with obligations by registered persons.

It is also important that the registration office receives and updates any changes to an advisor’s data. This ensures that the information is always correct and up to date.

An exception applies only if financial advisors provide their services exclusively to professional clients. In this case, registration can be waived.

The Advisor Register therefore provides transparency and strengthens investor protection while defining clear processes for advisors and clients.

You can think of the Advisor Register as an official list. This list includes all financial advisors who are allowed to work in Switzerland and are not under other strict supervision. For clients, this means: if a person is listed in the register, you know they are familiar with the necessary rules and have completed proper training.

Why is this important? Many people do not fully understand the world of finance. They rely on advisors to help them invest, save, or insure themselves. To protect clients, there are clear rules — called FIDLEG. These rules define, for example, what information an advisor must provide, how to deal with conflicts of interest, and how to document client data.

Anyone offering financial services must therefore either be supervised by an authority or register in the Advisor Register. By registering, the advisor shows that they know the regulations. After registration, they receive a certificate — proof that they have been trained and can comply with the rules.

An exception only applies to advisors who work exclusively with professional clients — meaning large companies or very experienced investors. In those cases, registration is not required.

For everyone else, the rule is: Without entry in the Advisor Register, you may not provide financial advice to private clients in Switzerland. This protects clients and builds trust.