Neue FINIG-Bewilligungen für Krypto- und Zahlungsinstitute – Vernehmlassung des Bundesrats eröffnet

Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Revision des Finanzinstitutengesetzes (FINIG) eröffnet. Geplant sind neue Bewilligungskategorien für Zahlungs- und Krypto-Institute, die die bisherige Fintech-Bewilligung ablösen sollen.

Hintergrund

Am 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutengesetzes (FINIG) eröffnet. Ziel ist es, die regulatorischen Rahmenbedingungen für innovative Finanztechnologien zu stärken und den Anlegerschutz im Bereich Digital Assets zu präzisieren. Die Vernehmlassung läuft bis zum 6. Februar 2026.

Die Revision steht im Kontext der zunehmenden Bedeutung von Blockchain-, Stablecoin- und Zahlungs-Ökosystemen. Die Schweiz soll als führender Standort für digitale Finanzdienstleistungen wettbewerbsfähig bleiben, gleichzeitig aber ein hohes Schutzniveau für Kundinnen und Kunden gewährleisten.

Wesentliche Änderungen

Der Entwurf sieht die Einführung von zwei neuen Bewilligungskategorien vor, die die heutige Fintech-Bewilligung (Art. 1b BankG) ersetzen sollen:

  • Zahlungsmittelinstitute:
    Für Unternehmen, die Kundengelder als Zahlungsmittel entgegennehmen oder verwalten (z. B. Payment-Apps, digitale Wallets). Die bisherige Limite von CHF 100 Mio. entfällt; neu gelten Anforderungen an die Absonderbarkeit der Kundengelder im Konkursfall.
  • Krypto-Institute:
    Für Unternehmen, die kryptobasierte Vermögenswerte verwahren, handeln oder emittieren. Diese Kategorie soll spezifische Anforderungen an IT-Sicherheit, Governance und Geldwäschereiprävention enthalten.

Parallel dazu werden die Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz (GwG) an die neuen Geschäftsmodelle angepasst. Ziel ist eine kohärente Regulierung für Stablecoins, Tokenisierung und dezentrale Anwendungen (DeFi).

Übergangsbestimmungen

Bestehende Fintech-Institute müssen ihre Bewilligungen nicht sofort anpassen, sondern erhalten eine Übergangsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Revision. Neue Gesuche sollen künftig direkt als Zahlungs- oder Krypto-Institut eingereicht werden. Ein genaues Inkrafttretensdatum steht noch aus.

Empfehlung für Unternehmen

Unternehmen im Bereich FinTech, Blockchain und Digital Assets sollten die geplanten Änderungen frühzeitig beobachten und ihre Strukturen auf regulatorische Relevanz prüfen. Eine vorbereitende Gap-Analyse und die Entwicklung einer Anpassungs-Roadmap ermöglichen es, bei Inkrafttreten der Revision rasch und zielgerichtet zu handeln. 

Fazit

Unternehmen im Bereich FinTech, Blockchain und Digital Assets sollten die geplanten Änderungen frühzeitig beobachten und ihre Strukturen auf regulatorische Relevanz prüfen. Eine vorbereitende Gap-Analyse und die Entwicklung einer Anpassungs-Roadmap ermöglichen es, bei Inkrafttreten der Revision rasch und zielgerichtet zu handeln. 

Die Experten der Peak Compliance stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Reto Picenoni