Neues Bundesgesetz zur Transparenz juristischer Personen – Einführung des Schweizer UBO-Registerі

Am 26. September 2025 hat das Schweizer Parlament das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen verabschiedet. Es sieht die Einführung eines zentralen Registers der wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Register) vor, das vom Eidgenössischen Amt für Justiz (BJ) geführt wird. Erfasst werden juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sowie bestimmte ausländische Vehikel mit Schweizer Bezug.
Das Inkrafttreten ist voraussichtlich im Jahr 2027 geplant.

Gesellschaften sind verpflichtet, Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten zu erheben, zu verifizieren, laufend zu aktualisieren und Änderungen fristgerecht zu melden.
Verstösse gegen diese Pflichten können zu Verwaltungssanktionen führen.

Diese Entwicklung ist für Unternehmen und insbesondere für Finanzintermediäre relevant, da sie den Aufbau eines UBO-Registers sowie klar definierte Datenerfassungs-, Dokumentations- und Meldeprozesse erforderlich macht.
Die neuen Bestimmungen stehen in engem Zusammenhang mit den geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten und erweitern die Transparenzanforderungen auf Ebene der juristischen Personen.

Konsequenzen für Vermögensverwalter gemäss Art. 17 und Art. 24 FINIG

Für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG (Portfolio Manager) und Verwalter von Kollektivvermögen nach Art. 24 FINIG ergeben sich mehrere praktische und aufsichtsrechtliche Implikationen:

    • Erweiterte Sorgfaltspflichten:
      Die bestehenden Pflichten zur Identifikation und Überprüfung wirtschaftlich Berechtigter nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) werden künftig durch die Registerpflicht ergänzt. Vermögensverwalter müssen sicherstellen, dass ihre internen KYC-Prozesse (Erhebung, Aktualisierung, Dokumentation) mit den Anforderungen des Registers abgestimmt sind.
    • Verantwortlichkeit als juristische Person:
      Sofern der Vermögensverwalter selbst in der Form einer AG oder GmbH organisiert ist, ist er als juristische Person meldepflichtig und muss seine eigenen wirtschaftlich Berechtigten (z. B. Aktionäre oder Partner) erfassen und an das Register melden.

Bedeutung für die Praxis

Das neue UBO-Register wird die Transparenz im Unternehmensbereich deutlich erhöhen und ist Teil der internationalen Bemühungen zur Stärkung der Integrität des Finanzplatzes Schweiz.
Für Finanzdienstleister bedeutet dies die Erweiterung der Compliance-Pflichten und die Integration zusätzlicher Registerprozesse in bestehende Kontroll- und Dokumentationssysteme. Ein frühzeitiger Aufbau interner Verfahren und die Anpassung der KYC-Prozesse an die neuen regulatorischen Anforderungen sind daher essenziell.

Die Experten der Peak Compliance stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Reto Picenoni